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Referat: Sachsen auf dem Weg zum Freistaat

Alles zu Novemberrevolution in Deutschland

Gliederung:


Begriffserklärung Freistaat
Ablauf der Revolution in Sachsen
Großenhain und Dresden als Schauplätze der Revolution in Sachsen
Sachsen auf dem Weg zum Freistaat
Verfassung des Freistaates Sachsen
Staatswappen Sachsens
Quellenangaben
Warum heißt Sachsen heute eigentlich Freistaat?
Freistaat = deutsche Entsprechung des französischen Wortes "république"
Nach Abschaffung der Monarchien, 1918, musste eine neue staatsrechtliche Bezeichnung gefunden werden: "Republik" hätte sich zwar angeboten, entsprach aber nicht dem Zeitgeist daher "Freistaat" als deutsches Wort für Republik
Regierungsform im Freistaat: parlamentarischen Demokratie  
Die Novemberrevolution
- im November 1918 breiteten sich revolutionäre Bewegungen in
Deutschland und somit auch in Sachsen aus
- Beseitigung 829 Jahre Herrschaft des Hauses Wettin
- Ersetzung durch ein demokratisches System
Die Beseitigung der Monarchie in Sachsen wurde nicht als eine Befreiung von einer Unterdrückung empfunden, das Ende der Monarchie kam eher durch gesamtdeutsche Tendenzen
es war eine Zeitlang nicht klar, ob mit dem Ende der Monarchie nicht auch ein Ende Sachsens gekommen war
Ablauf der Revolution in Sachsen
Die Revolution war eine spontane Bewegung, die von Soldaten ausging, auf die Arbeiter übergriff und nirgends Widerstand fand.
(Arbeiter- und Soldatenräte (ASR) übernahmen die Macht
wurden von Politikern der sozialistischen Parteien und Vertretern der freien Gewerkschaft kontrolliert
Kooperation statt Konfrontation mit den Vertretern des alten Systems
in Sachsen gab es in 144 Städten 124 Arbeiter- und Soldatenräte
Großenhain 06.11. 1918 Soldaten der Großenhainer Fliegerkaserne fingen Funkmeldungen über den Aufstand der Matrosen in Kiel auf 06.11. 1918 3000 Flieger wählten den 1. Soldatenrat Sachsens 08.11. 1918 Soldatenrat verkündeten die Übernahme der politischen Macht und anschließend wurden Flugblätter über Dresden abgeworfen. Dresden 04.11.1918. Soldaten begannen auf dem Altmarkt gegen unzulängliche Verpflegung und Unterkünfte zu demonstrieren Während der folgenden Tage wurden mehrere Protestkundgebungen von der Polizei aufgelöst Weil man das Schloss und den König nicht mehr richtig schützen konnte, riet man dem König, sich auf Schloss Moritzburg zurückzuziehen. 08.11.1918 Demonstranten besetzten unter Anführung von Soldaten militärische Stützpunkte in der Stadt und zwangen das Generalkommando zur Kapitulation. 09.11.1918 Streikende Arbeiter strömten in die Stadt und es verbreitete sich die Nachricht, dass der Kaiser Willhelm II. abgedankt habe. 09. 11.1918 Abends Die getrennten Arbeiterräte der MSPD und USPD vereinten sich zu gleichgestellten Arbeiterräten des „Vereinigten Revolutionären Arbeiter- und Soldatenrat Groß- Dresdens“. Anschließend rief der Rat „die Soziale Republik Sachsen“ aus. Der sächsische König hatte sich inzwischen auf Moritzburg zurückgezogen. 10.11.1918

Der Vereinigte Rat verkündete im Zirkus Sarrasani einer begeisterten Versammlung von Arbeitern und Soldaten die Ergebnisse des Vortages:
1. vereinte Führung in Dresden
Regierung abgesetzt

Monarchie beseitigt Die Dresdner Volkszeitung berichtet, was anschließend am Sonntag los war:
„ Nach Schluss der Versammlung zog ein großer Trupp Soldaten und Zivil nach dem Schloss, und eine Abordnung von 10 Mann verlangten Einlass ... Kurz darauf, wurde auf dem Turm des Schlosses eine rote Fahne gehisst, was mit großem Jubel und Hochrufen auf die Republik begrüßt wurde.
Sachsen auf dem Weg zum Freistaat
13.11.1918 König August der III. ließ verkünden: „Ich verzichte auf den Thron!“

„ Machd’ euren Dregg allene“ 13.11. 1918 Gründung des „Zentralen Arbeiter- und Soldatenrat für Sachsen“ durch Vertreter der Leipziger und Chemnitzer ASR und die Führung der Dresdner MSPD Zentraler Rat Dresdens:
wurde von den linken Sozialisten dominiert
7 Unabhängige (( 3 Mehrheitssozialisten 14.11.1918 Zentraler Arbeiter- und Soldatenrat für Sachsen wendet sich mit einem Aufruf an das Sächsische Volk
zum Schrecken des sächsischen
Bürgertums, der Gewerkschaften

und der MSPD als sehr radikal
nur kurzzeitiger Schreck 14.11.1918 Bildung vom „Rat der Volksbeauftragten“ durch einen zentralen Rat einer der MSPD (Fleißner, Geyer, Lipinski)und USPD (Grandenauer, Schwarz, Buck)
(radikal-revolutionären Kräfte nahmen nicht teil ( traten in den Hintergrund) 15.11.1918
„Rat der Volksbeauftragten“ zwang die alte Regierung, die die Geschäfte wegen des Pflichtbewusstseins gegenüber dem Vaterland aufrechterhalten hatte zur Übergabe der Geschäfte 18.11.1918
Rat der Volksbeauftragten machte Entwürfe zu einem Reformprogramm
- Sachsen sollte nun in eine einheitliche
großdeutsche Volksrepublik
eingegliedert werden

Reformen:
1. Versammlungsfreiheit
Pressefreiheit
Religionsfreiheit
Aufhebung der Gesindeordnung
Wiedereinführung der Arbeitsschutzbedingungen
Einführung des 8h-Tages
Abschaffung des Religionsunterrichtes in der Schule (Trennung von Staat und Kirche)

Modernisierung der
Rechtspflege große Meinungsunterschiede zwischen MSPD und USPD ( USPD trat aus dem „Rat der Volksbeauftragten“ aus 02.02.1919 Wahlen zur Volkskammer es ergab sich eine Mehrheit von 42 SPD und 15 USPD Mandaten gegen 39 der bürgerlichen Parteien da keine Koalitionsregierung zustande kam, regierten die Sozialdemokraten mit einem Minderheitskabinett 28.02.1919 Volkskammer nimmt „Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen“ an 26.10.1920
Verabschiedung der Verfassung des Freistaates Sachsen 01.11. 1920 Inkrafttreten der Verfassung

Das sächsische Volk hat durch die Volkskammer dem Freistaat Sachsen folgende Verfassung gegeben:
Artikel 1
Sachsen ist ein Freistaat im Deutschen Reiche. Die Landesfarben sind weiß-grün.
Artikel 2.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Artikel 3.
Das Volk äußert seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid. Stimmberechtigt sind alle reichsdeutschen Männer und Frauen, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen. Das Stimmrecht ist gleich und wird geheim und unmittelbar ausgeübt.

Artikel 4.
Der Landtag besteht aus 96 Abgeordneten. Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes. Sie sind an Aufträge nicht gebunden.

Artikel 5.
Der Landtag beschließt die Gesetze, wählt den Ministerpräsidenten und überwacht die Politik und Verwaltung des Staates.
Artikel 6.
Der Landtag wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf vier Jahre gewählt. Artikel 9.
Der Landtag kann sich selbst auflösen. Der Landtag kann auf Volksbegehren oder durch Volksentscheid ausgelöst werden.
Artikel 13.
Der Landtag verhandelt öffentlich.

Artikel 25.
Die Regierung wird vom Gesamtministerium, der obersten Staatsbehörde, geführt. Den Vorsitz hat der Ministerpräsident. Das Gesamtministerium fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

Artikel 26.
Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die übrigen Mitglieder des Gesamtministeriums und bestimmt einen Minister als seinen Stellvertreter. Artikel 28.
Der Ministerpräsident vertritt den Staat nach außen. Staatsverträge, die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Landtags.

Artikel 34.
Gesetzentwürfe werden vom Gesamtministerium bei dem Landtage eingebracht oder vom Landtage dem Gesamtministerium überwiesen.

Artikel 41.
Beschlüsse des Landtags, die eine Verfassungsänderung in sich schließen, kommen nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Angeordneten anwesend sind und zwei Drittel der Anwesenden zustimmen.
Artikel 56.
Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 1. November 1920.

Staatswappen:
Der Freistaat Sachsen vereinfachte das Staatswappen durch Beseitigung von Krone, Löwen, Ordensband und Devise, so dass nur der neunmal von Schwarz und Gold geteilte Sachsenschild mit dem schräg darübergelegten Rautenkranz verblieb.

Quellen:
„Vom Traum zum Alptraum“ Sachsen in der Weimarer Republik
„Geschichte und Geschehen“ Band 5 Sachsen
„Geschichte der Sozialdemokratie im Sächsischen Landtag“
„Sachsen als Verfassungsstaat“
„Zur Geschichte der revolutionären Arbeiterbewegung des Bezirkes
Dresden“ Heft 7
„Unser Vaterland Sachsen in Karte und Bild“

Internet:
www.documentarchiv.de. Die Verfassung des Freistaates Sachsen
www.sachsen.de
www.peter-marquardt.de
Entwicklung Sachsens zum Freistaat
Inhalt
Referat über die Entwicklung Sachsens zum Freistaat!

Gliederung:
1. Begriffserklärung Freistaat
2. Ablauf der Revolution in Sachsen
3. Großenhain und Dresden als Schauplätze der Revolution in Sachsen
4. Sachsen auf dem Weg zum Freistaat
5. Verfassung des Freistaates Sachsen
6. Staatswappen Sachsens
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