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Aufgaben:



1. Stelle in einer Übersicht die Begriffe Willenserklärung, Rechtsgeschäfte und Vertrag dar.
2. Bearbeiten Sie die Arbeitsvorschläge 1-7

Aufgaben 1
Willenserklärung Rechtsgeschäfte Vertrag
>; Äußerungen, die darauf abzielen eine Rechtsfolge herbeizuführen heißen Willenserklärung >; Kommt die Willenserklärung zu Stande => Rechtsgeschäft >; Geschäft mit mehr als einer Person nennt man Vertrag
>; Anzahl an Willenserklärungen unterschiedlich >; Geschäft mit mehreren (Vertrag) >; Ein Vertrag kommt bei zweiseitigen- und mehrseitigen Rechtsgeschäften zu Stande
>; Kündigung oder Anfechtung => eine Willenserklärung (Einseitiges Rechtsgeschäft) - Übereinstimmende Willenserklärung aller
>; Empfangsbedürftige Willenserklärung (Bsp.: Kündigung, Mahnung, ...) >; Einseitiges Rechtsgeschäft (Testament)
- Eingang bei Empfänger Wirksam - Keine Willenserklärung
>; Nicht Empfangsbedürftige (Bsp.: Testament) >; Zweiseitiges Rechtsgeschäft
- Abgabe wirksam // Bloße Existenz - Genau 2 Personen (Kaufvertrag, ...)
>; mehrseitiges Rechtsgeschäft
- Mehr als 2 Personen (Vereinsbeschluss, ...)
>; Formvorschriften
- Grundsätzlich: formfrei
- Vorgaben Schriftlich: Bürgschaften, Kreditanträge,-verträge, Immubilienkauf, Grundstückskauf, Ehevertrag, ...

>; Natürliche Personen (Anfassen)
- Menschen mit Rechtsfähigkeit
- Bsp.: Ursula von der Leyen
>; Juristische Personen (Abstrakt)
- Gebilde, denen eine Rechtfähigkeit zugesprochen wird
- Bsp.: EU-Kommission


Aufgabe 2
1. Der Mensch wird mit Vollendung der Geburt Rechtsfähig! Man hat das Recht auf Privatsphäre, auf gewaltfreie Erziehung, auf Schutz, elterliche Fürsorge, Gleichheit, Bildung, Spiel und Spaß.
2. Eine natürliche Person ist ein Mensch, der Rechtsfähig ist. Eine juristische Person ist ein Gebilde, dem eine Rechtfähigkeit zugesprochen wurde.
3. Alle Rechtsgeschäfte die im finanziellen Bereich des Taschengeldes liegen erfordern keine Zustimmung der Eltern. Eine eingeschränkter Arbeitsvertrag und Schenkungen ohne rechtliche Nachteile sind ebenfalls erlaubt.
4. Rechtsgültig sind Kaufverträge (außerhalb des Taschengeldes), wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt oder es nachträglich erfolgt!

5.
6.
Nichtigkeit Anfechtbarkeit
Bedeutungslosigkeit z.B. eines Rechtsgeschäftes Anfechtbarkeit ist ein rechtliches Mittel, um ein zustande gekommenes (mangelndes) Rechtsgeschäft nichtig bzw. bedeutungslos werden zu lassen.

>; Scheingeschäfte (verdecktes Rechtsgeschäft) (z.B.Steuerbetrug) >; Drohung oder Täuschung
>; nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung (Ironie) >; Irrtum
>; Verstoß gegen die Formvorschrift (Schriftlich festgehalten) >; Erklärungsirrtum
>; Verstoß gegen geltende Gesetze >; Inhaltsirrtum
>; verstoß gegen gute Absichten (ausnutzen einer Notlage) >; Übermittlungsirrtum
>; bei erfolgreicher Anfechtung >; nicht bei Motivirrtum
7. a) Das Geschäft ist nichtig, da Andreas unter 7 Jahren ist und somit noch nicht beschränkt Geschäftsfähig b) (Wenn der Vertrag von einem Notar beglaubigt wurde ist es Rechtskräftig!) Es ist ein Verstoß gegen geltende Gesetze, daher ist es nichtig. c) Das Geschäft ist anfechtbar, da hier eine Täuschung vorliegt. Es kann rückgängig gemacht werden!
Inhalt
Einfache Übungsaufgaben zum Verständniss der Rechtsgeschäfte in der 11 Klasse der Oberstufe (422 Wörter)
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25.01.2022 von ProfStyx
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