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Videoüberwachung des Schulgeländes (Empfehlung)

Alles zu Ausarbeitungen, Interpretationen und Zusammenfassungen

Empfehlung hinsichtlich der Anbringung von Überwachungskameras im Schulgelände


Situation/ Aufgabe:

Die Direktion Ihrer Schule überlegt die Installierung von Überwachungskameras. Begründet wird die Überlegung von Seiten der Direktion mit der notwendigen Eindämmung von Vandalismus und Diebstählen. Als Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) werden Sie von der Direktion angesichts der Berichterstattung in den Medien gebeten, eine Empfehlung zu verfassen. Diese soll als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung des SGA dienen.

Empfehlung:

Als Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses komme ich Ihrer Bitte nach, eine Empfehlung hinsichtlich der Anbringung von Überwachungskameras im Schulgelände abzugeben.
In der aktuellen medialen Berichterstattung ist besonders der Artikel "Im Königreich der Vereinigten Kameras" hervorzuheben, der die derzeitige Situation in Großbritannien sehr gut beleuchtet. Der Bericht zeigt auf, welche Problematik mit der "totalen Überwachung" einer Region einhergeht. Diese Problematik kann auch auf die Überwachung eines kleineren Bereiches, beispielsweise eines Schulgeländes oder eines Schulgebäudes, umgelegt werden.

Die Überwachung einer totalen Institution kann dazu beitragen, Vandalismus und Diebstahl einzudämmen. Bei genauerer Betrachtung birgt es jedoch jede Menge Potential, für den gesamten Schulbetrieb mehr Schaden als Nutzen zu bringen. Dabei geht es nicht nur um die hohen Kosten solch eines Projektes und die Frage nach der Wirksamkeit, die im oben erwähnten Artikel vom Leiter der zuständigen Abteilung von Scotland Yard bezweifelt wird. Um die Privatsphäre des einzelnen Individuums zu wahren, ist es ratsam, die Überwachung auf einige wenige Bereiche zu beschränken. Die primäre Frage, die man sich bei der Anbringung von Überwachungskameras zur Prävention von Vandalismus und Diebstahl stellen muss, ist die Frage nach dem Ort der Anbringung.

Nach der letzten von der Direktion in Auftrag gegebenen Evaluierung der Gegenstände und Örtlichkeiten, die oftmals beschädigt und beschmutzt werden, kam man auf folgendes Ergebnis:
1. Toiletten (Türen und Wände)
2. Tische
3. Außenmauern (Graffiti)
4. Getränkeautomaten

Dass es ausgeschlossen ist, auf Toiletten Überwachungskameras zu montieren, muss nicht näher erläutert werden. In Klassenräumen ist dies aufgrund der Wahrung der Privatsphäre des Einzelnen ebenso auszuschließen. Die Sinnhaftigkeit des Anbringens von teuren Überwachungskameras vor jedem einzelnen Getränkeautomaten kann infrage gestellt werden.
Eine Überwachung der Außenmauern zum Schutz vor Graffiti kann als sinnvoll erachtet werden, wenn sich die Kosten der Kameras mitsamt des Equipments wie Monitore, Verkabelung und Instandhaltung im Hinblick auf die Kosten eines neuen Fassadenstrichs bezahlt machen.
Dieselbe Frage, nämlich die nach dem Ort der Montage einer Überwachungskamera, stellt sich im Zusammenhang mit der Diebstahl-Prävention.
Nach der letzten von der Direktion in Auftrag gegebenen Evaluierung der Orte, an denen die meisten Diebstahl-Delikte begangen werden, kam man auf folgendes Ergebnis:
1. Spinde
2. Klassenräume
3. Umkleideräume

Das Überwachen der Spinde ist vor allem in Hinblick auf die zahlreichen Mobiltelefone, die dort aufbewahrt werden, sinnvoll. Der Diebstahl eines Mobiltelefones stellt ein Offizialdelikt dar, was bedeutet, der Staatsanwalt ist von Amts wegen zur Verfolgung verpflichtet. Da Schüler heutzutage oft tatsächlich auf das Mobiltelefon angewiesen sind, ist es nicht zielführend, ihnen das Mitführen eines Handys ins Schulgebäude zu untersagen. Für die Überwachung in Umkleideräumen gilt dasselbe wie für Toiletten.
Um Vandalismus und Diebstahl einzudämmen könnte es demnach sinnvoll sein, Kameras im Außenbereich und im Spindraum anzubringen. Problematisch wird es nur dann, wenn davon auch andere Räumlichkeiten, beispielsweise das Klassenzimmer, betroffen sind, und den Schülern somit jegliche Privatsphäre verweigert wird.

Um der unbegründeten Angst vor "naming and shaming", wie im Artikel "Im Königreich der Vereinigten Kameras" aufgezeigt, vorzubeugen, ist es sinnvoll, vor Projektbeginn Informationsarbeit zu leisten. Dass es in einer Institution wie der Schule nicht darum geht, jedes Fehlverhalten aufzuspüren und anzuprangern, sondern einzig um den Schutz vor Vandalismus und Diebstahl, sollte jedem Schüler ausdrücklich bewusst gemacht werden. Um das Vertrauen jedes Einzelnen in dieser Hinsicht zu stärken, ist es unumgänglich, darüber zu informieren, in welchen Räumlichkeiten die Überwachung durch Kameras vorgesehen ist. Diese Räumlichkeiten müssen auch dementsprechend mit einem Hinweis-Schild gekennzeichnet werden. Aufklärungsarbeit ist auch notwendig, um den Schülern zu nahezubringen, dass die gesamte Schulleitung eine "Überwachungsgesellschaft", wie sie im Artikel angeführt wird, vehement ablehnt. Kein Schüler, der Kaugummi auf die Unterseite der Tischplatte klebt, so ekelhaft das auch sein mag, soll Angst vor Strafe haben müssen, weil die Schulleitung weder bestrebt ist, in diesen Räumen zu überwachen, noch die Absicht hat, auf derlei Hinweise von Dritten zu reagieren. In diesem Sinne hat Videoüberwachung zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus einen Sinn und bietet noch immer genügend "Fluchtmöglichkeiten", wie es Mill dem Text nach ausdrückt, für den Einzelnen.

Um also die im Artikel genannten Folgen der Überwachung zu verhindern, empfehle ich, Kameras nur im Außenbereich des Schulgebäudes zur Verhinderung von Graffiti und in den Räumlichkeiten der Spinde zur Verhinderung von Diebstahl anzubringen. Alle weiteren Maßnahmen wären aufgrund des rigorosen Eingriffs in die Privatsphäre problematisch, zu kostspielig und im Hinblick auf Diebstahl- und Vandalismusprävention völlig wirkungslos.
Inhalt
"Empfehlungsschreiben" für folgende Situation: Die Direktion Ihrer Schule überlegt die Installierung von Überwachungskameras. Begründet wird die Überlegung von Seiten der Direktion mit der notwendigen Eindämmung von Vandalismus und Diebstählen. Als Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) werden Sie von der Direktion angesichts der Berichterstattung in den Medien gebeten, eine Empfehlung zu verfassen. Diese soll als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung des SGA dienen.
https://www.bifie.at/system/files/dl/srdp_de_musterthemenpakete_2012-03-12_neu.pdf (Seiten 9, 11 und 12) (779 Wörter)
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