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Verspätung der Leistung beim Kauf

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Verspätung der Leistung beim Kauf




Verzug, § 286:

Verzug bedeutet, dass ein Schuldner die fällige Leistung nicht erbringt und nach Eintritt der Fälligkeit (§ 271) vom Gläubiger gegenüber dem Schuldner bereits eine Mahnung ausgesprochen wurde. Regelung gilt nur dann, wenn die angemahnte Leistung noch möglich / nachholbar ist.

Nach §§ 280 I und 286 I entsteht SchEanspruch bei Verzögerung der Leistung erst dann, wenn der Schuldner in Verzug ist.

Verzögerung der Leistung:

Fällige Leistung noch nicht erbracht, noch keine Mahnung
Nichtleistung bei Fälligkeit, trotz Möglichkeit zur Leistung

Mahnung

eindeutige Aufforderung zur Leistung



Übersicht Schuldnerverzug

- Schuldverhältnis
- Nichtleistung
- Fälligkeit
- Mahnung
- ggf. Entbehrlichkeit der Mahnung § 286 II (keine Mahnung) wenn
+ Leistungszeit ist kalendarisch bestimmt (z.B. 6.4.2013, Im Laufe des Aprils 2013, ...)
+ Leistungszeit ab Ereignis nach Kalender berechenbar (z.B. 2 Wochen nach Telefonanruf)
+ Leistungsverweigerung (Schuldner teilt mit, dass er die Ware nicht liefern wird)
+ besondere Gründe unter Interessenabwägung (z.B. Wasserrohrbruch, Klempner sagt zu, dass er sofort kommt, Mahnung bei Nichterscheinen sinnvoll, da die Folgeschäden so erheblich sind, dass sofortiges Handeln gerechtfertigt ist
- Vertretenmüssen §§ 286 IV, 276
- Schuldner kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet (bei Entgeltforderungen)


Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs

Zutreffen der TBM des Verzugs > Gläubiger kann SchE wegen Verzögerung der Leistung nach §§ 280 I, II verlangen
Umfang des SchE regeln §§ 249 ff. (entweder entgangener Gewinn § 252 oder Verzugszinsen § 288 I)
Inhalt
Zusammenfassung der besonderen Form der Pflichtverletzung (Verspätung der Leistung beim Kauf)
Unterscheidung Schuldnerverzug und Verspätung der Leistung beim Kauf
Paragraphen des BGB wurden verwendet (240 Wörter)
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von unbekannt
Schlagwörter
Schuldnerverzug | Verspätung der Leistung beim Kauf | Pflichtverletzung beim Kauf | Bezug auf das BGB
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