Facharbeit über Stammzellforschung (Vergleich deutscher u. australischer Stammzellgesetze)
1.0 Einleitung: Die Geschichte der Stammzellforschung
Als amerikanische Forscher im Jahr 1963 erstmals Stammzellen im Knochenmark von Mäusen entdecken, ahnt wahrscheinlich noch niemand, wie schnell sich die Stammzellenforschung entwickeln und welche Bedeutung sie für die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten haben würde.
Schon seit den siebziger Jahren werden Leukämiepatienten Stammzellen aus dem Knochenmark zur unterstützenden Blutbildung transplantiert. 1981 gelingt es, embryonale Stammzellen von Mäusen im Labor zu kultivieren, was den Forschern viele neue Möglichkeiten für Studien und Untersuchungen eröffnet. Nachdem ein Jahr später festgestellt wird, dass Nabelschnurblut blutbildende Stammzellen enthält, können Wissenschaftler in Frankreich dieses im Jahr 1988 einem Fanconi-Anämie Patienten transplantieren, um die für diese genetisch bedingte Krankheit übliche Knochenmarkrückbildung zu stoppen.
Zu Anfang des neuen Jahrtausends pflanzen schwedische Forscher Gehirnstammzellen von ausgewachsenen Mäusen in anderes Gewebe ein und stellten fest, dass sich Stammzellen unter bestimmten Bedingungen in neuem Umfeld in das umgebende Gewebe umwandeln.
In den letzten Jahren ließen viele Eltern das Nabelschnurblut ihrer neugeborenen Kinder isolieren und einfrieren, um im Falle einer schweren Erkrankung eventuell die Möglichkeit zur direkten Behandlung zu haben. Bisher wurde bei über zweitausend Menschen Nabelschnurblut transplantiert - ein Viertel waren erwachsene Patienten.
Kritiker bemängeln aber vor allem kommerzielle Nabelschnurbanken, da sie den Patienten oft medizinische Wunder versprächen, so die Ethik-Beratergruppe der EU-Kommission: "Sie verkaufen eine Dienstleistung, die derzeit keinen realen Nutzen im Bezug auf therapeutische Möglichkeiten hat." (www.wdr.de,1)
Forscher erhoffen sich, durch embryonale Stammzellen bald Krankheiten wie zum Beispiel Multiple Sklerose oder Krebs heilen zu können. Außerdem vermuten sie, zukünftlich mit ihnen ganze Organe zur Transplantation züchten zu können.
2.0 Was sind Stammzellen?
Stammzellen sind die Basis- oder auch Ursprungszellen des Körpers. Sie sind noch undifferenziert und versorgen den Organismus, in dem sie sich befinden entweder mit weiteren Stammzellen oder mit bereits ausdifferenzierten Zellen.
Die Produktion von neuen Stammzellen geschieht durch den ganz normalen Ablauf der Proliferation; das heißt, dass sich die Zelle in zwei Tochterzellen mit den selben spezifischen Stammzelleneigenschaften teilt, weshalb man diesen Vorgang symmetrisch nennt.
Die differenzierte Zellteilung ist jedoch ein asymmetrischer Vorgang: Die Ursprungszelle teilt sich in eine normale Tochterstammzelle und in eine ausdifferenzierte Zelle. Durch diesen Prozess können sich Stammzellen also selber erhalten und gleichzeitig spezifische Gewebezellen hervorbringen.
2.1 Embryonale Stammzellen
Nach der erfolgreichen Befruchtung einer Eizelle entwickeln sich sogenannte totipotente Stammzellen. Diese Zellen sind in der Lage, sich in jede der über zweihundert verschiedenen menschlichen Gewebearten zu entwickeln, sie können jedoch auch zu einem ganz neuen, eigenständigen Organismus ausreifen. Diese Fähigkeit verlieren sie relativ schnell wieder – schon nach der dritten Zellteilung, also nach dem Acht-Zellen-Stadium sind Stammzellen pluripotent.
Pluripotente Stammzellen sind nicht mehr in der Lage, einen neuen Organismus zu bilden, können sich aber, wie die totipotenten Stammzellen auch, in die verschieden menschlichen Gewebetypen ausdifferenzieren. Im weiteren Verlauf der Embryonalentwicklung differenzieren sie sich nämlich in die drei Keimblätter, ebenso wie in Zellen der Keimbahn des Embryoblasten2. Diese Fähigkeit der pluripotenten Stammzellen macht diese besonders für die Medizin interessant, da sich Forscher erhoffen, die Stammzellen zur Zellersatztherapie, zum Beispiel bei Herzinfarkt- und Diabetespatienten zu benutzen.
2.2 Die Gewinnung embryonaler Stammzellen
Es gibt verschiedene Wege, embryonale Stammzellen zu gewinnen.
Zum Einen können sie aus sogenannten überzähligen Embryonen, also nicht mehr benötigten Embryonen einer In-Vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung einer Eizelle im Labor, siehe auch Bild 01), Anhang) gewonnen werden. Die eingefrorenen überzähligen Embryonen werden aufgetaut und im Labor etwa vier Tage lang herangezogen. Anschließend entfernen Forscher die äußere Hülle des Blastozyten und können die pluripotenten Stammzellen entnehmen.
Eine andere Möglichkeit ist die Gewinnung von primordialen Keimzellen, die nach einer Abtreibung eines fünf bis neun Wochen alten Embryonen isoliert werden. Diese Vorläufer der Keimzellen sind in der Lage, sich im Labor wie Stammzellen zu verschiedenen Gewebetypen zu entwickeln.
Die Dritte Art der Gewinnung embryonaler Stammzellen liegt im sogenannten therapeutischen Klonen. Klonen bedeutet, dass eine genetisch identische Kopie eines Lebewesens künstlich durch Fortpflanzungstechniken hergestellt wird. Beim therapeutischen Klonen wird der Kern einer künstlich befruchteten Eizelle entnommen und durch den Zellkern einer Körperzelle des zu klonenden Organismus ersetzt. So entsteht eine Zelle, die sich wie ein normaler Embryo weiter entwickeln kann. Anders als beim reproduktiven Klonen entwickeln sich die Embryonen nicht zu vollständigen Organismen, sondern werden bei der Entnahme der Stammzellen zerstört.
2.3 Adulte Stammzellen
Auch im Erwachsenenalter besitzt der Mensch noch Stammzellen, die deshalb adulte Stammzellen genannt werden. Sie wurden bislang in 20 Organen, wie zum Beispiel im Blut, im Gehirn, im Knochenmark und im Nabelschnurblut von Neugeborenen gefunden. Sie dienen diesen Organen zur Produktion von Ersatzzellen und sind dort ein ganzes Leben enthalten. Im Gegensatz zu den embryonalen Stammzellen haben adulte Stammzellen ein geringeres Differenzierungspotenzial - sie können, bislang angenommen, nur das spezifische Gewebe in dem sie sich befinden ausbilden, weshalb man sie auch multipotent nennt. Außerdem ist ihre Vermehrbarkeit und ihre Lebensdauer begrenzt.
Forschern gelang es jedoch in Tierversuchen, Stammzellen des Knochenmarks, die für die Blutbildung verantwortlich sind, zu Nervenzellen zu entwickeln. Der Prozess und die Bedingungen dieser Umprogrammierung werden derzeit verstärkt erforscht, da sich die Wissenschaftler aus diesen umprogrammierten adulten Stammzellen eine Therapiealternative zu den embryonalen Stammzellen erhoffen.
Die Gewinnung von adulten Stammzellen ist im Vergleich zur Isolation embryonaler Stammzellen wesentlich einfacher. Sie geschieht zum Beispiel durch eine Knochenmarkentnahme aus dem Beckenknochen oder auch mittels der Stammzellapherese3. Stammzellen aus der Haut werden mittels einer Hautbiopsie bei örtlicher Betäubung gewonnen.
Mittlerweile wurden durch die Transplantation von adulten Stammzellen aus dem Knochenmark oder dem Nabelschnurblut schon mehrere Herzinfarkt- und Leukämiepatienten erfolgreich behandelt.
2.4 Stammzellen im Nabelschnurblut
Während der Embryonalentwicklung befinden sich die Stammzellen in vielen verschiedenen Organen. In den letzten Schwangerschaftswochen wandern sie jedoch verstärkt ins Knochenmark. Dies geschieht über den Blutkreislauf, weshalb sich also auch Stammzellen im Nabelschnurblut und in der Plazenta befinden. Der Vorteil von Stammzellen aus Nabelschnurblut ist, dass sie noch flexibler als andere adulte Stammzellen sind – sie sind noch pluripotent.
Die Entnahme von Nabelschnurblut muss direkt nach der Geburt des Kindes geschehen, da sich die Stammzellen dann noch schneller ins Knochenmark zurückziehen und dort zu multipotenten Stammzellen heranreifen. Nach der Entnahme der Zellen werden sie im Labor kältekonserviert und bei Bedarf wieder aufgetaut.
Die Therapie mit Nabelschnurblutstammzellen ist deshalb vorteilhaft, da sie sich ideal für Anwendungen in der regenerativen Medizin eignen, denn aus körpereigenen Stammzellen gewachsenes Gewebe wird vom Immunsystem nicht abgestoßen. Außerdem sollen sie in der Regel tumorzellfrei und durch den besonderen Schutz im Mutterleib meistens auch virenfrei sein. Zusätzlich ist ihre Gewinnung ethisch unbedenklich, da kein lebendes Wesen zerstört wird. (vgl. Informationsheft Vita 34)
3.0 Vergleich der deutschen und australischen Gesetze zur Stammzellforschung
3.1 Gesetzeslage in Deutschland
In Deutschland gilt das Embryonenschutzgesetz vom 1. Januar 1991, das grundsätzlich die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen verbietet. Weiterhin dürfen keine Embryonen zu Forschungszwecken in Deutschland erzeug werden. Dieses Gesetz bezieht sich auf alle Stammzellen, egal ob toti- oder pluripotent und auch auf überzählige Embryonen.
Das Gesetz beruht auf Artikel 1,1 des Deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Da ein Embryo, 24 Stunden nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, gesetzlich schon als Mensch gilt, fällt er unter diesen Schutz.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen durch das am 28. Juni 2002 verabschiedete Stammzellgesetz: Die Einfuhr von nicht-totipotenten embryonalen Stammzellen nach Deutschland wird dann genehmigt, wenn die Stammzellen in dem Herkunftsland rechtmäßig vor dem 01.01.2002 gewonnen und in Kultur gehalten oder kryokonserviert4 gelagert werden. Die Embryonen müssen im Vorfeld nach einer In-Vitro-Fertilisation nicht mehr zum Einsatz gekommen sein und von der Mutter völlig freiwillig, ohne Versprechung eines Endgelds für die Stammzellentnahme überlassen worden sein.
Weiterhin ist die Forschung an diesen Stammzellen in Deutschland erlaubt, wenn sie „hochrangigen Forschungszielen für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren zur Anwendungen bei Menschen dien[t]“ (www.bmbf.de, Stammzellgesetz, §5,1) und „soweit wie möglich in In-Vitro-Modellen mit tierischen Zellen oder in Tierversuchen vorgeklärt“ (www.bmbf.de, Stammzellgesetz, §5,2) wurde.
3.2 Die Australische Gesetzeslage
Vor dem Jahr 2002 war in Australien die Forschung mit embryonalen Stammzellen nur erlaubt, wenn es sich um Stammzellen aus überzähligen Embryonen handelte und die entsprechenden Stammzelllinien vor April 2002 hergestellt wurden. Das therapeutische Klonen war bis dato gänzlich untersagt.
Anfang November 2006 wurde dieses Gesetz dann aufgehoben und mit seiner Aufhebung sind jetzt auch das therapeutische Klonen und die Herstellung von Embryonen zur Stammzellentnahme erlaubt.
Die australische Regierung erhofft sich von der Liberalisierung des Gesetzes neue Methoden zur Behandlung von schweren Krankheiten.
Im Vergleich zum Embryonenschutzgesetz in Deutschland lässt die australische Gesetzeslage momentan sehr viel Forschungsfreiraum, was besonders von der australischen Kirche heftig kritisiert wird. Kardinal George Pell , Erzbischof von Sydney spricht von einem Dammbruch und fordert das ausdrückliche Verbot von Forschung an embryonalen Stammzellen. Er weist außerdem auf adulte Stammzellen als Alternative hin. (vgl. www.aerzteblatt-studieren.de)
Doch die australische Regierung macht auch Einschränkungen. So dürfen geklonte Embryonen nicht importiert werden und müssen zwei Wochen nach ihrer Entstehung wieder zerstört werden. Ein Verstoß gegen diesen Beschluss kann mit bis zu 15 jähriger Haft bestraft werden.
4.0 Die ethische Diskussion
Die ethische Beurteilung einer Handlung erfolgt durch die Überprüfung der Vertretbarkeit einerseits der Mittel, die für die Erlangung der Ziele einer Handlung aufgebracht werden und andererseits der Ziele selbst.
Die Ziele der Forschung mit embryonalen Stammzellen, die vor allem die therapeutische Forschung betreffen, sind weithin anerkannt und akzeptiert. Deshalb wird meistens über die verwendeten Mittel, die zur Zielerreichung eingesetzt werden müssen, diskutiert.
Die Kernfrage der ethischen Diskussion besteht zuerst in dem Problem der Festlegung, wann ein Embryo ein Mensch ist und somit unter besonderen Schutz steht.
In dieser Auseinandersetzung gibt es zwei grundsätzliche Positionen. Die Ersten sprechen dem Embryo direkt nach der Kernverschmelzung den selben Schutz zu, den auch ein bereits geborener Mensch genießt. Die Fürsprecher dieser Position berufen sich also auf das Potenzial des Embryos, später ein selbstbestimmtes Subjekt zu werden. Ein Embryo entwickle sich so kontinuierlich, dass nur ab dem Moment der Kernverschmelzung eindeutig festgemacht werden könne, dass es sich um einen schutzwürdigen Menschen handle - alle anderen Angaben seien willkürlich. Für diese Argumentation darf also ein Embryo niemals instrumentalisiert werden, egal wie weit seine Entwicklung vorangeschritten ist.
Ein bedeutender Vertreter dieser Grundposition ist die Kirche. Demnach ist es für sie ethisch unvertretbar, Embryonen, also potenzielle Subjekte, zu töten. Die Kirche lehnt die Stammzellforschung grundsätzlich ab, sie fordert einen größeren Forschungsanteil an adulten Stammzellen, deren medizinische Verwendung ethisch unbedenklich sei. Auch Deutschland beruft sich auf diese Position - sie liegt dem Embryonenschutzgesetz zu Grunde.
Die zweite Grundposition sieht den Embryo erst ab einem bestimmten Entwicklungsstadium als voll schutzwürdigen Menschen an, wobei ihm vor dem Erreichen dieser Entwicklungsstufe nur eine gemäßigte Schutzwürdigkeit anerkannt wird.
Viele sehen die Einnistung der Blastozyste in der Gebärmutter als entscheidende Entwicklungsstufe an, da der Embryo erst dann die Chance hat, sich zu einem eigenständigen Menschen zu entwickeln. Andere sehen aber das Vorhandensein der neuronalen Voraussetzungen als bestimmend an, da der Embryo erst dann Empfindungen wie Schmerz spüren könne und diese Vorraussetzungen verantwortlich für die Fähigkeit zur Interessenbildung seien, was wiederum die Vorraussetzung für einen Anspruch auf Schutz darstelle.
Das erlaubt und gebietet sogar moralisch gesehen die verbrauchende Forschung mit embryonalen Stammzellen, wenn vorher sicher festgestellt wurde, dass es keine Alternativmittel zum Erreichen des jeweiligen Zieles gibt.
Vertreter dieser Einstellung sind vor allem Wissenschaftler und Forscher, die ihre Verantwortlichkeit nicht darin sehen, potenzielles Leben zu schützen, sondern darin, vorhandenes Leben zu retten. Die australische Gesetzeslage basiert auf diesem Grundsatz und gebietet deshalb die Forschung an embryonalen Stammzellen.
5.0 Stellungnahme: Ist es ethisch verantwortbar, verbrauchende embryonale Stammzellforschung zu betreiben?
Um die oben genannte Frage beantworten zu können, muss man sich vorerst sicher darüber werden, was einen schutzwürdigen Menschen ausmacht.
Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland besagt, wie schon angesprochen, dass Embryonen schon bei der Kernverschmelzung nach dem Eindringen des Samens in die Eizelle einen Schutzanspruch haben, da sie das Potenzial zum Menschwerden besitzen.
Meiner Meinung nach ist dieses Problem der Festlegung der Schutzwürdigkeit das größte und schwerst zu lösende Problem. Ich bin der Ansicht, dass man nicht von einem schutzwürdigen Subjekt sprechen muss, nur weil es sich um menschliches Gewebe handelt. Trotzdem glaube ich, dass man unmöglich den Beginn eines menschlichen Lebens, dass unter jenem Schutz liegt, festlegen kann, da Leben ein Prozess ist und nicht in Stufen verläuft - auch wenn die Medizin gewisse biologische Entwicklungsstadien feststellen kann.
Das Ziel der verbrauchenden embryonalen Stammzellforschung ist jedoch von herausragender Bedeutung. Natürlich ist die Therapie von schweren Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, auf Grund von relativ wenig praktischen Erfahrungen sehr risikoreich. Gerade deshalb sollte die Forschung mit embryonalen Stammzellen unterstützt werden, da nur so festgestellt werden kann, welches medizinische Potenzial sie wirklich haben. Und zur Bekämpfung von grausamen Krankheiten wie Leukämie oder Multiple Sklerose sollte meiner Meinung nach jede Möglichkeit genutzt werden.
Unter diesen Umständen also finde ich die verbrauchende Stammzellforschung für gerechtfertigt. Allerdings sollten nur möglichst gering entwickelte Embryonen zur Forschung verwendet werden, wobei äußerst kritisch beraten werden muss, welchen Entwicklungszeitpunkt man als gesetzliche Grenze gebrauchen wird. In jedem Fall muss sie, meiner Ansicht nach, vor der neuronalen Entwicklung festgelegt werden, da hier die Vorraussetzungen zu Empfindungen gesetzt sind.
Das therapeutische Klonen halte ich ethisch für äußerst bedenklich, da hier menschliches Leben nicht nur beendet und verhindert wird, sondern im Vorfeld schon enorm auf den Embryo eingewirkt wird. Die Ziele des Klonens sind allerdings nach dem heutigen Forschungsstand größtenteils auch mit der Kultivierung ursprünglicher embryonaler Stammzellen zu erreichen. Weiterhin ist es finanziell gesehen lohnenswerter, in die letztere Art der Forschung zu investieren.
Dennoch sollte man sich vor dem ausschweifenden Gebrauch embryonaler Stammzellen im Klaren darüber sein, ob es nicht noch ebenwürdige Alternativen zur Heilung von Krankheiten geben könnte. Eine dieser Alternativen wären vor allem adulte Stammzellen. Forscher fanden heraus, dass sie unter bestimmten Wachstumsfaktoren auch dazu in der Lage sind, sich zu anderen Zellen auszudifferenzieren, als es ihnen ihr Ursprungsort vorgibt. Anschließend ist es in Tierversuchen mehrmals gelungen, diese Zellen zu neuen Organen zu entwickeln. Da bei der Gewinnung von adulten Stammzellen kein Leben beendet oder verhindert wird, ist diese zudem ethisch völlig unbedenklich. Deshalb sollte der Hauptanteil der Forschung auf dem Gebiet der adulten Stammzellen liegen - erst wenn sie als Ersatzmöglichkeit für embryonale Stammzellen ausgeschlossen werden können, sollten sich meiner Meinung nach Forscher verstärkt und hauptsächlich um die Erforschung von embryonalen Stammzellen und später eben auch um die Therapie bemühen.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass meiner Meinung nach die Forschung mit embryonalen Stammzellen ethisch gerechtfertigt und sogar geboten wird, wenn Alternativen wie adulte Stammzellen ausgeschlossen werden können.
6.0 Schlusswort
Die Arbeit an dieser Facharbeit hat meinen persönlichen Horizont wesentlich erweitert. Um sich seine eigene Meinung zur ethischen Diskussion bilden zu können, muss man sich intensiv mit beiden Grundpositionen beschäftigen, wobei ich mich selbst vor allem im Punkte der Festlegung der Schutzwürdigkeit eines menschlichen Wesens nicht festlegen konnte. Ich konnte beide Argumentationen gut nachvollziehen – dass ich mich im Vorfeld nicht auf eine bestimmte Position festgelegt habe, ehrlich gesagt sogar keine feste Meinung zu diesem Thema hatte, erleichterte mir das Verständnis.
Weiterhin hätte ich mich gerne noch mit den therapeutischen Erfolgen aber auch Misserfolgen der Stammzellforschung beschäftigt. Auch der kurze Einblick über die zu behandelnden Krankheiten war sehr interessant für mich, da ich mir auch für meine Zukunft vorstellen könnte, einen medizin Anhang – Quellenangaben, Texterläuterungen, Bildmaterial
I) Quellenangaben
I.I) Internetquellen
http://www.aerzteblatt-studieren.de/doc.asp?hl=x&docid=104479 (= www.aerzteblatt-studieren.de) (25.01.07)
http://www.bmbf.de/pub/stammzellgesetz.pdf (= bmbf.de) (25.01.07)
http://de.wikipedia.org/wiki/James_Thomson_%28Zellbiologe%29 (02.02.07)
http://de.wikipedia.org/wiki/Stammzelle (23.01.07)
http://www.dialog-gentechnik.at/?id=10011753 (25.01.07)
http://www.drze.de/themen/blickpunkt/therap_klonen (18.01.07)
http://www.emabonn.de/stammzellen/Stammzell-Seite%20Gruppe1.htm (25.01.07)
http://www.ethikrat.org/themen/stammzellforschung.html (18.01.07)
http://www.gesundheit.com/gc_detail_11_gc02010316.html (25.01.07)
http://www.katholische-kirche.de/2315_19022.htm (25.01.07)
http://www.knochenmarkspende-west.de/lexikon/lexikon.php#periphere_blutstammzellentnahme (02.02.07)
http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/jahrbuch/2004/mole_zellbiologie_genetik/forschungsSchwerpunkt1/pdf.pdf (23.01.07)
http://www.netdoktor.de/ratschlaege/fakten/stammzellen.htm (25.01.07)
http://www.stammzellen.nrw.de/de/blickpunkt.php#teil_2 (18.01.07)
http://www.wdr.de/online/news/gentechnik/index.phtml#f3 (25.01.07)
http://www.wdr.de/online/news/gentechnik/stammzellen_in_essen.phtml (25.01.07)
http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/nabelschnurblut/index.jhtml (= wdr.de,1) (25.01.07)
I.II) Literaturquellen
Informationsheft “Vita 34 – Ratgeber Nabelschnurblut, Wie Stammzellen Ihrem Kind helfen können“ (über www.vita34.de) (02.02.07)
II) Hochgestellte Ziffern - Erläuterungen
James Thomson ist ein angesehener amerikanischer Zellbiologe, Professor an der University of Wisconsin in Madison. Mit seiner 1998 veröffentlichten Studie zur Kultivierung von Stammzelllinien embryonaler Stammzellen setzte er einen Meilenstein der embryonalen Stammzellforschung.
Als Embryoblast wird der Teil der Blastozyte bezeichnet, aus dem sich später der Embryo entwickelt.
Unter Stammzellapharese versteht man die Gewinnung von blutbildenden Stammzellen direkt aus dem Blut des Spenders. Durch einen bestimmten Wachstumsfaktor können die Stammzellen durch einen maschinellen Zellseperator von den übrigen Blutbestandteilen getrennt werden.
Unter Kryokonservierung versteht man das Einfrieren von Zellen in flüssigem Stickstoff.
III) Bildmaterial
01) In-Vitro-Fertilisation – Künstliche Befruchtung im Labor
(http://www.gesch.med.tu-muenchen.de/bilder/stammzelle.jpg)
02) Menschliche Blastozyste
(http://www.spiegel.de/img/0,1020,119079,00.jpg)
03) Entnahme von Nabelschnurblut zur Gewinnung von Stammzellen
(http://www.wdr.de/online/stammzellen/img/nabelschnur_blutentnahme.jpg)
Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit
Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Facharbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt aus anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht habe.
Verwendete Informationen aus dem Internet sind der Lehrerin vollständig im Ausdruck zur Verfügung gestellt worden.
ischen Beruf auszuüben.
Inhalt
Facharbeit zum Thema "Stammzellforschung - Ein Vergleich deutscher und australischer Stammzellgesetze und ein Überblick der ethischen Diskussion"
1.0 Einleitung – Die Geschichte der Stammzellforschung
2.0 Was sind Stammzellen?
2.1 Embryonale Stammzellen
2.2 Die Gewinnung embryonaler Stammzellen
2.3 Adulte Stammzellen
2.4 Stammzellen im Nabelschnurblut
3.0 Vergleich der deutschen und australischen Gesetze
zur Stammzellforschung
3.1 Gesetzeslage in Deutschland
3.2 Die Australische Gesetzeslage
4.0 Die ethische Diskussion
5.0 Stellungnahme: Ist es ethisch verantwortbar,
verbrauchende embryonale Stammzellforschung zu
betreiben?
6.0 Schlusswort
Anhang
I) Quellenangabe
II) Erläuterung der hochgestellten Ziffern
III) Bildmaterial
(16 Seiten)
Format: Word 97 - 2003 (.doc) (2806 Wörter)
1.0 Einleitung – Die Geschichte der Stammzellforschung
2.0 Was sind Stammzellen?
2.1 Embryonale Stammzellen
2.2 Die Gewinnung embryonaler Stammzellen
2.3 Adulte Stammzellen
2.4 Stammzellen im Nabelschnurblut
3.0 Vergleich der deutschen und australischen Gesetze
zur Stammzellforschung
3.1 Gesetzeslage in Deutschland
3.2 Die Australische Gesetzeslage
4.0 Die ethische Diskussion
5.0 Stellungnahme: Ist es ethisch verantwortbar,
verbrauchende embryonale Stammzellforschung zu
betreiben?
6.0 Schlusswort
Anhang
I) Quellenangabe
II) Erläuterung der hochgestellten Ziffern
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Es handelt sich hier um einen fremden, nutzergenerierten Inhalt für den keine Haftung übernommen wird.
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