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Paedagogik-Abitur

Frage: Paedagogik-Abitur
(12 Antworten)

 
Hey Leudz,

Ich wuerde gerne Paedagogik studieren..
um Abi zu lehren. Halt Oberstufe.
Jetzt komtm aber die Frage: Wo ist das in Pädagogik eingeordnet? ich komm da voll durcheinander. Wikipedia is da uach voll komplex -.-
GAST stellte diese Frage am 23.02.2008 - 11:14


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Antwort von A.N.N.A | 23.02.2008 - 11:30
Also soweit ich das weiß:
Wenn du nun mit einem „Lehramtsstudium“ beginnst, studierst du automatisch auf Bachelor of Education (also in Rheinland-Pfalz sind die Bachelorstudiengänge offiziell eingeführt, wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht), dh.
zunächst gibt es keine Abgrenzung, ob Grundschulpädagogik oder Realschulpädagogik oder Gymnasialpädagogik. Ich könnte mir vorstellen, dass man dazu zunächst nur "Pädagogik" studiert. Der Unterschied ist jedoch, dass du für eine höhere Schulart länger studieren und besondere Prüfungen ablegen müsstest. Aber 100% kann ich es dir leider nicht sagen, da ich selbst noch mit dem guten altem Staatsexamen unterwegs bin ;-).
Hoffentlich kann es dir helfen...


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Antwort von A.N.N.A | 23.02.2008 - 11:19
Versteh ich dich richtig:
Du möchtest Pädagogik studieren, um es später am Gymnasium zu unterrichten?
Ich verstehe deine Frage bezüglich der "Ordnung" nicht, sonst würde ich dir versuchen zu helfen...


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Antwort von heart_shaped_box | 23.02.2008 - 11:20
päda gehört zu den B fächern..
gesellschaftslehre, politik, religion usw.

 
Antwort von GAST | 23.02.2008 - 11:21
Ich will Lehrerin fuer Abi / Oberstufe werdn

Un weiss ncih genau was ich dafür studieren muss. Also Pädagogik studieren. Is mri klar. Aber es gibt irgendwie "Vorschulpädagogik", "Schulpädagogik" etc. .. aber nirgends steht "Oberstufenpädagogik" o.ä.


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Antwort von heart_shaped_box | 23.02.2008 - 11:22
stell dich darauf ein, daß du für ein pädagogikstudium entweder eine abgeschlossene erziehersausbildung oder einen notendurchschnitt von unter 2,5 brauchst. der studiengang ist nämlich extrem beliebt...

 
Antwort von GAST | 23.02.2008 - 11:27
wenn cih die nich hab kann cih notfalls in Österreich studieren. Da gibts kein Numerus Klausus =D

Abgesehn davon hab ich eine gesicherte Arbeitsstelle.

Aber das beantwortet meien Frage imemrnochnicht: Welchen Bereich in Pädagogik muss ich dafür studieren?


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Antwort von A.N.N.A | 23.02.2008 - 11:30
Also soweit ich das weiß:
Wenn du nun mit einem „Lehramtsstudium“ beginnst, studierst du automatisch auf Bachelor of Education (also in Rheinland-Pfalz sind die Bachelorstudiengänge offiziell eingeführt, wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht), dh.
zunächst gibt es keine Abgrenzung, ob Grundschulpädagogik oder Realschulpädagogik oder Gymnasialpädagogik. Ich könnte mir vorstellen, dass man dazu zunächst nur "Pädagogik" studiert. Der Unterschied ist jedoch, dass du für eine höhere Schulart länger studieren und besondere Prüfungen ablegen müsstest. Aber 100% kann ich es dir leider nicht sagen, da ich selbst noch mit dem guten altem Staatsexamen unterwegs bin ;-).
Hoffentlich kann es dir helfen...


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Antwort von heart_shaped_box | 23.02.2008 - 11:37
das muss nicht unbedingt stimmen.
meine freundin studiert grundschullehramt, sie darf später an real und hauptschulen unterrichten, jedoch nicht auf gymnasien. allerdings hat sie die kombination bio, mathe und philosophie gewählt, und nicht pädagogik.. ich meine du kannst deinen bachelor in erziehungswissenschaften machen und hinterher dich auf das unterrichten an gymnasien spezialisieren, wenn du deinen master machst.


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Antwort von A.N.N.A | 23.02.2008 - 11:44
Ja genau das wollte ich auch mit "länger studieren und besondere Prüfungen ablegen" sagen. Für Gymnasiallehramt ist der Master auf jeden Fall notwendig. Und nur Pädagogik auf Lehramt zu studieren, wird wahrscheinlich nicht gehen, bei uns ist es so:
Wer Grundschulpädagogik studiert hat 3 Fächer +Päda
Realschul: 2Fächer+ Päda
Gymnasial: 2Fächer + Päda
Doch wenn man Päda als Fach studiert, wird die Kombination wahrscheinlich Pädagogik+ Fach X und die Erziehungswissenschaftliche Sachen,hmm, ich schau mir mal die Studienordnung an...;-) die ist auf jeden Fall schlauer.

 
Antwort von GAST | 23.02.2008 - 11:51
(versteh nix mehr)

ich will Bio und Geschichte lehren.... Und jetzt weiter?


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Antwort von Double-T | 23.02.2008 - 12:04
Dann studierst du
Bio und Geschichte auf Lehramt
der Zusatz "auf Lehramt" beinhaltet dann ein Pädagogisches Grundstudium.


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Antwort von A.N.N.A | 23.02.2008 - 12:07
Genau (Bio und Geschichte!), hattest du nicht zuerst gesagt, dass du Pädagogik studieren willst? Naja egal, hier hab ich eine Studienordnung für die Bachelor of Ecucation gefunden, was die Fächerwahl erklärt:

§ 3
Gliederung des Studiums, Umfang und Art der Bachelorprüfung
(1) Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang umfasst das Studium des Faches Bildungswissenschaften und der für das jeweilige Lehramt nach näherer Regelung in den Absätzen 2 bis 8 vom Studierenden zu wählenden Fächer sowie die vorgeschriebenen Schulpraktika.
[…]

->(5) Bei Wahl des lehramtsbezogenen Schwerpunktes Lehramt an Gymnasien sind
zwei Fächer aus folgender Fächergruppe zu wählen:
Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Philosophie / Ethik, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte,
Informatik, Katholische Religionslehre, Mathematik, Musik, Physik, Sozialkunde, Sport.
Die Fächer Bildende Kunst und Musik können nicht in Kombination gewählt werden.
Das Fach Informatik kann nur in Kombination mit dem Fach Mathematik oder mit
dem Fach Physik gewählt werden.
[…]

(7) In der Regel zu Beginn des 5. Semesters ist einer der folgenden lehramtsbezogenen
Schwerpunkte zu wählen:
- Grundschule,
- Hauptschule,
- Realschule,
- Gymnasium,
- Förderschule
Die Wahl des Schwerpunktes ist gegenüber dem Prüfungsausschuss schriftlich oder
in elektronischer Form zu erklären. Auf § 15 Abs. 6 Satz 2 wird verwiesen.
(8) Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Modulprüfungen und
der Bachelorarbeit.

Regelstudienzeit, Fristen
(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit
beträgt drei Jahre (6 Semester).
(2) Bei der Ermittlung der Studienzeiten, die für die Einhaltung der in dieser Prüfungsordnung
vorgeschriebenen Fristen maßgeblich sind, werden Verlängerungen
und Unterbrechungen der Studienzeiten nicht berücksichtigt.


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Antwort von Double-T | 23.02.2008 - 12:08
Zitat:
http://www.zfl.uni-bremen.de/Infomaterial/2_Lehramt_allgemein.pdf


Als funktionierender Link:http://tinyurl.com/2pslp2

Ab Seite 6 wird das beschrieben, was du suchst.
Es ist zwar recht spezialisiert (Bremen), aber in der Einleitung werden die Hauptunterschiede (zum Rest von Deutschland) grob skizziert.

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