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Preuß. Verfassung + Paulskirchenverfassung

Frage: Preuß. Verfassung + Paulskirchenverfassung
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hallo ihr alle,

ich hab da mal eine Frage, wo ich einfach nicht weiter weiß.

Warum ist die preuß. Verfassung undemokratischer als die Verfassung der Paulskirche?

danke schonmal...
Frage von Kitty16 (ehem. Mitglied) | am 21.02.2008 - 19:33


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Antwort von Briggs | 21.02.2008 - 19:46
Wenn du dir die beiden Verfassungen im Vergleich ansiehst, siehst du, dass die Legislative in der preußischen Verfassung eher unbedeutend ist, wohingegen bei der Paulskirchenverfassung die Legislative ihrem Namen gerecht wird und die Gesetzgebung ausführt und über ein Initiativrecht in dieser Sache verfügt.

Auch hat der Reichstag in der Verfassung der Paulskirche die Möglichkeit, die Exekutive in Form der Reichsregierung, anzuklagen. Bei der anderen Verfassung geht alles über den König.

Gut zur Veranschaulichung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:VerfassungPreu%C3%9Fens.PNG
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Paulskirchenverfasung_1849.svg


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Antwort von Kitty16 (ehem. Mitglied) | 21.02.2008 - 19:48
vielen dank.... =) echt lieb von dir...


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Antwort von Peter | 21.02.2008 - 19:49
das herrenhaus wird vom könig ernannt. demnach wird das nur mit leuten besetzt sein, die dem könig treu sind. so erhält der könig seine 2/3 mehrheit, kann gesetze so durchbringen, wie er will und wenn ihm grad langweilig ist löst er das abgeordnetenhaus auch auf....
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Antwort von Briggs | 21.02.2008 - 19:49
Kein Problem^^
Dafür ist das Forum ja da ;)


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Antwort von Kitty16 (ehem. Mitglied) | 21.02.2008 - 19:51
danke padää.. is lieb von dir...

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