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Können eltern einfach so ihr kind rausschmeißen?

Frage: Können eltern einfach so ihr kind rausschmeißen?
(16 Antworten)

 
so hab folgendes problem:

ne freundin von mir versteht sich überhaupt nicht mit ihren eltern so jetzt wolln sie sie rausschmeißen obwohl sie noch zur schule geht aber sie ist 18.
so meine frage:dürfen die eltern dass einfach so?
wär lieb wenn einer ahnung hat danke schon mal
ANONYM stellte diese Frage am 29.01.2008 - 19:51

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 19:52
ehm
ja sie ist 18 und volljährig ... die eltern haben das recht dazu ..

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 19:53
ja, warum auch nicht? O.o


Autor
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14
Antwort von noob2007 (ehem. Mitglied) | 29.01.2008 - 19:54
aber bis is 25 is müssen die eltern dafür sorgen wenn sie kein einkommen hat dafür zu sorgen das sie ein dach übern kopf hat

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 19:55
http://www.postpla.net/namen-gesetzes/mutter-will-mich-rausschmeissen.47.html

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 20:01
scheint im moment inna luft zu liegen, bei uns ausm jahrgang sind auch 2 von zuhause rausgeflogen! weis nicht ob die ellies dad dürfen! aber ich glaub die mädels bei mir wolln garnet wieder heim!

 
Antwort von ANONYM | 29.01.2008 - 20:07
zum streiten gehören immer zwei, also wird deine freundin auch nicht ganz unschuldig daran sein. hab auch ne freundin, die mit ihrem vater kein wort mehr wechselt, ist auch 18 und hat schon mehrmals gesagt bekommen, wenn sie sich nicht ändert, muss sie im sommer nach der schule ausziehen. alles müssen sich auch eltern nicht gefallen lassen - jugendliche auch nicht.

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 20:09
nein so lange sie noch in die schule geht müssen die eltern für sie sorgen...ich glaube sogar, dass deine freundin, wenn sich ihre eltern nicht um sie kümmern wollen, ihre eltern anklagen kann...

Voraussetzung aber ist: sie geht noch in die schule

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 20:10
mmh...also ich denke, da gibt es doch immer alternativen!^^ entweder soll deine freundin sich nochmal wirklich in ruhe mit ihren eltern zusammensetzen und über alles reden OHNE ihnen vorwürfe zu machen oda was auch immer...oder aber, wenn das alles gar nichts bringt und deine freundin vllt auch gar nicht mehr zu hause wohnen soll dann soll sie halt mal zum jugendamt gehen und sich informieren...dann gibt es doch die möglichkeit, dass sie in eine eigene wohnung kommt bzw. mit mehreren zusammen wohnt als art wg quasi...

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 20:16
wenn sie nicht mit ihren eltern zurecht kommt wäre es doch sowieso besser gentrennt zu leben ôo?


Autor
Beiträge 2271
4
Antwort von heart_shaped_box | 29.01.2008 - 20:21
eltern lassen ihre kinder vor der babyklappe erfrieren, verprügeln, demütigen, schmeißen sie aus dem haus..verkehrte welt.

schnapp dir deine freundin und geht zusammen zur kinder- und jugendhilfe, sonst wird es nur schwierig aus dem teufelskreis rauszukommen..

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 20:26
Ich meine, dass wenn sie von ihren Eltern rausgeschmissen wird und nicht umgekehrt, sind die Eltern, solange sie schulpflichtig ist, dazu verpflichtet, eine Wohnung zu mieten und für sie zu sorgen.... Das müssen die Eltern komplett übernehmen... Sprich, ihre Eltern sollten sich auf finanzieller Hinsicht gut überlegen, ob sie das wirklich machen.... Solange deine Freundin nicht sagt, sie geht, müssen die Eltern für sie aufkommen....
Lasst euch da am Besten aber nochma beraten!

mfg

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 20:29
keine eltern haben das recht das kind rauszuschmeissen rein rechtlich gesehen.
aber ... is auch nich strafbar oder sonst was für die eltern, wenn sie des tun, da deine freundin volljährig nun ist ....
zur not muss sie in ein jugendheim oder sowas


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Beiträge 0
14
Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 29.01.2008 - 22:38
hab mir das jetzt nicht alles durchgelesen..laber ich hab mal gehört, dass man das kind bis es 24 oder so ist zuhause wohnen lassen muss! sie sollte sich da aber lieber mal bei nem anwalt oder so erkundigen..oder jugendamt..

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:54
naja...weiß nicht, ob man das so genau sagen kann...

also theoretisch könnte die Tochter sagen, dass ihre Eltern laut § 1618a BGB zu Beistand und Rücksicht verpflichtet sind...und da sie noch kein Einkommen hat, gestaltet es sich auf für die Tochter schwierig, sich eine eigene Wohnung leisten zu können.

aber darauf würde ich mich jetzt nicht unbedingt verlassen...Da sie bereits volljährig ist, hat sie auch keinen Anspruch mehr auf Unterstützung durch das Jugendamt...Keine ahnung...heikle sache...am besten wirklich mal direkt im Jugendamt bzw Sozialamt nachfragen

 
Antwort von GAST | 29.01.2008 - 22:57
Hmm... naja, eigentlich geht das schon - sie ist ja volljährig.

Und zum Gestreite etc gehören immer zwei Seiten ;)

 
Antwort von GAST | 02.02.2008 - 19:41
Hi

sry,dass ich den Thread nochmal pushe...aber ich habe in Erfahrung gebracht, dass Eltern ihre Kinder eigentlich nicht rausschmeißen dürfen...
Sie ist darauf zurückzuführen, dass die Eltern ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr unterstützen müssen...und das ist ja auch hier der fall, dass sich das Mädchen noch in der schulischen Ausbildung befindet...Desweiteren sind Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind bis zum erfolgreichen Abschluss der ersten Ausbildung zu unterstützen...und davon ist deine Freundin ja dann noch ein stückchen weg...hoffe, ich konnte dir helfen!

Liebe Grüße

Masta

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