Polizeiliches Führungszeugnis
Frage: Polizeiliches Führungszeugnis(18 Antworten)
hallo leute ich habe mal eine frage.... ich habe gehört das man erst die 3te anzeige ins polizei zeugniss bekommt .. kann ich mir nicht vorstellen weil dann könnte ja jeder halt scheisse bauen und wird sozusagen dafür nicht bestraft und wenn das der 1 erste eintrag dann kommt (die 4 anzeige) dann weis ja der arbeitsgeber das noch wasvor gewesen sein muss...? |
GAST stellte diese Frage am 18.01.2008 - 14:45 |
Antwort von dinky (ehem. Mitglied) | 18.01.2008 - 14:52 |
Dein |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 14:55 |
ab der wievielten anzeige kriegt man ein eintrag ins polizei zeugniss? |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 15:05 |
kann mir da jemand was zu sagen? |
Antwort von glubber202 | 18.01.2008 - 15:07 |
was du gehört hast ist falsch. in dein "Polizei Zeugnis" ^^ richtig : polizeiliches Führungszeugnis ;-) kommen alle deine Verurteilungen, die über einer 3 monatigen Bewährungsstrafe liegen. also auch : 91 Tagessätze ... |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 15:08 |
ja mein so anzeigen mit sozialstunden |
Antwort von glubber202 | 18.01.2008 - 15:11 |
man bekommt keine "Anzeigen mit Sozialstunden" die Polizei hat mit deiner Verurteilung nichts zutun ... sie ist als Teil der Exekutive hööööchstens für die Ausführung verantwortlich ... der Richter verurteilt dich in einem "Urteil" ... wenn du sowas hast ... und da mehr als 3 monate Bewährung rauskommen ... dann stehts drinnen. |
Antwort von nosferatu_alucard | 18.01.2008 - 15:29 |
es kommt auf den tatbestand an ... wenn du jemanden ermordest dann steht das drinne ein kleiner diebstahl kann nit rein kommen aber bei wiederholung jedoch wird ein aktenvermerk beim staatsanwalt gehalten. also wiederholungstat bei minderen Delikten oder ein delikt ... je nach tatbestand ... |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 15:35 |
seid ihr euch da sicher, dass erst urteile ab 3 monaten freiheitsstrafe reinkommen? ich mein ich bin zwar aus Ö, aber bei uns steht da alles drin. verurteilungen mit sozialstunden, verhängte arreste, genauso wie simple verwarnungen... und für normal unterscheiden sich unsre gesetze nicht so... |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 15:39 |
es stehen auch sachen im führungszeugnis für die du nicht verurteilt bzw für die du nicht ins gefängnis gekommen bist. |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 20:33 |
Schwachsinn: Erst ab Strafen über 90 Tagessätze oder Haftstrafen ab 3 Monate oder Bewährungsstrafen ab 6 Monate . Dazu gibt es dann noch kleiner Unterschiede. Kann sein dass man 3 Diebstähle und eine Körperverletzung hat und trotzdem noch keinen Eintrag im Führungszeugniss hat. |
Antwort von noob2007 (ehem. Mitglied) | 18.01.2008 - 20:39 |
es kommt drauf an.....wenn die anzeigen fallen gelassen werden, es aber öfter vor kommt dann is das so.....aber bei einer richtigen durchgezogenen anzeige bekommt man sofort einen eitrag in dein register |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 20:45 |
@noob2007 Schwätz keine Mist |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 21:16 |
Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt. Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind. Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. also die ersten (kleinen) anzeigen (Z.B DIEBSTAHL; SCHLÄGEREI)kommen nicht rein und das mit der 3 mon. bewärug stimmt auch |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 21:17 |
Ja sicherlich. habs doch gesagt |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 21:36 |
Wie bereits gesagt wurde: Vorfälle dei mir mehr als 90 Tagessätzen geahndet werden, kommen in Führungszeugnis und auch nur diese. Unabhängig davon ist aber zu sagen, dass jeder, der mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, selbst bei geringerer Strafe oder Buße, es zukünftig schwer haben wird als Beamter (z.B. Lehrer), Arzt oder Anwalt zu arbeiten. Diese Optionen fallen zumindest bzw. mindestens für die nächsten 5 Jahre weg. |
Antwort von GAST | 18.01.2008 - 21:44 |
gehören jobs im rathaus auch zum beamten bereich |
Antwort von Porti_21 (ehem. Mitglied) | 18.01.2008 - 21:44 |
warum eigentlich?haste scheiße gebaut?^^ |
Antwort von GAST | 21.01.2008 - 18:09 |
jaor kann man so sagen |
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