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Frage zu grundlagenvertrag `72

Frage: Frage zu grundlagenvertrag `72
(6 Antworten)

 
Hey
Frage:
Wie kann es sein, dass West-Dtld.
einerseits den Alleinvertretungsanspruch aufgibt, andrerseits die DDR völkerrechtlich nicht anerkennt?

ich weiß, dass die Verträge in der Zeit immer auslegbar/schwammig waren, aber das ist doch ein krasser Gegensatz, oder wie kann man den noch "passend biegen"?

wär nice, wenn dass mir einer erklären könnte thx!
GAST stellte diese Frage am 05.01.2008 - 22:10


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Antwort von matata | 05.01.2008 - 22:23

http://www.hdg.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/KontinuitaetUndWandel/NeueOstpolitik/grundlagenvertrag.html
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Antwort von GAST | 05.01.2008 - 22:29
so richtig beantworten tut das meine frage aber nicht...
also zumindest nicht konkret... oda?


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Antwort von matata | 05.01.2008 - 22:32
Dieser Grundlagenvertrag enthält einen gegenseitigen Nichtangriffspakt.
Das war die Voraussetzung dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland in die UNO aufgenommen werden konnte.
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Antwort von matata | 05.01.2008 - 22:36
Brief der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 zur deutschen Einheit
Bundesminister für besondere Aufgaben beim Bundeskanzler
Bonn, den 21. Dezember 1972

An den
Staatssekretär beim Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Herrn Dr. Michael Kohl
Berlin

Sehr geehrter Herr Kohl!
Im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland festzustellen, daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Bahr

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 22. Dezember 1972, Nr. 171, S. 2012

Das musst du gar nicht mehr "hinbiegen", die haben das schon selber gemacht !
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Antwort von GAST | 05.01.2008 - 22:41
"Das musst du gar nicht mehr "hinbiegen", die haben das schon selber gemacht !" das meinte ich ja =)

aber versteh immernoch nicht, wie die Anerkennung der DDR als Repräsentant des Deutschen Volkes nicht gleichzeitig deren völkerrechtliche Annerkennung bedeuten kann...
sry wenn ich dafür zu blöd bin =)


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Antwort von matata | 05.01.2008 - 22:51
http://www.hdg.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/KontinuitaetUndWandel/NeueOstpolitik/grundlagenvertrag.html

In der Verfassung der Bundesrepublik stand ja immer noch das Fernziel der Wiedervereinigung. Andere Länder wurden auch nicht völkerrechtlich anerkannt, wenn die Staatsführung oder das Regime nicht genehm war. Das war zur damaligen Zeit nichts Aussergewöhnliches.
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