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darf mir mein vermieter tierhaltung verbieten..?!

Frage: darf mir mein vermieter tierhaltung verbieten..?!
(14 Antworten)


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hallo hausis,
frage steht oben.
ich hab seit ein paar wochen ein hundi, jetzt schreibt mir mein vermieter ich dürfe den nicht in meiner wohnung halten. seine begründung: es störe den allg. hausfrieden oO

dabei ist mein hund so verträglich wie kein anderer, bellt kaum, ist erstaunlich lernfähig und sogar stubenrein..

das problem, mein vermieter wohnt quasi unter uns, hat selber einen hund (ein rüde), und befürchtet, seiner würde austicken, wenn er mitbekommt, daß ein anderer hund das haus bewohnt. dabei hat er einen seperaten hauseingang, und die beiden hunde sind sich nicht ein einziges mal begegnet.

jedenfalls möchte ich meine kleine behalten und ausziehen kommt auch nicht in frage. was soll ich nun tun? wer weiß genaueres über die tierhalteklausel? ist es nicht mittlerweile verboten, hundehaltung zu verbieten? da war doch was, oder?

lieben gruß
Frage von heart_shaped_box | am 20.10.2007 - 14:22

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:24
also soweit ich weiß ja, dein vermieter kann tierhaltung verbieten.
weiß aber nicht ob das im vertrag so stehn muss oder ob der das einfach so sagen kann..vor allem weil er ja selber ein hat...

aber eigentlich kann sowas verboten sein

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:24
schau doch mal in deinem mietvertrag

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:26
also soweit ich weiß, kann ers verbieten....weiß aber nich wie das is, wenn im vertrag nix davon steht und er das jez nachträgl. verbietet...

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:29
nulla poena sine lege - keine strafe ohne gesetze. ich würde sagen, wenn es nicht im mietvertrag steht, kann er es nicht "nachtragen".

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:29
also am besten du guckst erst mal den mietvertrag durch ob das was steht. wenn da steht es ist verboten, dann ist es verboten und er kann dich rausschmeissen, wenn du weiterhin heimlich ein tier hältst.

wenn nix drin steht würd ich mal nen anwalt oder weiß nicht, irgendwer der sich halt damit auskennt, fragen ob er dir die haltung nachträglich untersagen kann


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Antwort von heart_shaped_box | 20.10.2007 - 14:34
ich tipps mal ab:

Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den verrübergehenden Aufenthalt von___FREI___ Tagen. Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist.

mh, so ganz eindeutig ist es nicht geklärt..

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:34
Guck mal im MIetvertrag, les dir mal die Agbs von
http://www.rechts-auskunft.de/mietrecht/index.html
durch, wenn du einverstanden bist forder da, in ner verbraucherzentrale oder bei nem Anwalt Infos an.

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:40
also ich glaub schon..ab ner bestimmten größe..meine oma is vermieterin^^
aber ich weiß es nich genau..

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 14:41
was ist an deinem mitvertrag so unklar? du darfst kleintiere ohne probleme halten (hasen, meerschweinchen etc - darf dir übrigens nie durch einen vermieter verboten werden), für alle anderen tiere (man spricht dann ab der größe von katzen) brauchst du eine zustimmung des vermieters (außer dann, wenn es nur ein paar tage sein wird). aber der vermieter muss dir nicht zustimmen. sprich, er darf dir den hund (welcher KEIN kleintier darstellt) verbieten. allerdings soll er dir dann mal seinen hund begründen.


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Antwort von heart_shaped_box | 20.10.2007 - 14:59
danke daß du mich aufklärst, schallalin, deine worte sind doch viel verständlicher, als dieses furcherliche bürokratendeutsch ;)

meine frage lautet allerdings, da ja die klausel eine genehmigung des vermieters verlangt, er mir die hundehaltung grundsätzlich verbieten kann, ohne daß er mir beweisen kann, daß mein hund für andere mieter eine bedrohung darstellt..?

schließlich wird einzig das argument der "gefährdung für andere" im mietvertrag aufgeführt. den grund den er mir genannt hat, ist für mich kein echter ablehnungsgrund.. :<


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Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 20.10.2007 - 16:30
weiß das denn keiner?

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 19:46
ich denke nicht, dass es ihm hier direkt um die gefährdung sondern eher um die belästigung der anderen hausbewohner geht. denn hunde bellen bekannterweise. wenn sich dann deine nachbarn aufregen, ist der "hausfrieden gestört". allerdings würde ich einfach mal in ruhe mit deinem vermieter darüber reden und eventuell beweisen, dass seine "ängste" unberechtigt sind. ich denke, du kannst auch einfach mal mit deinen nachbarn reden, ob die prinzipiell ein problem mit dem hund haben, sprich, ob es ihen stören würde, wenn er vielleicht mal bellt etc. wenn die mehrheit der nachbarn bzw. sogar alle nachbarn keine probleme damit haben, ist das ebenfalls ein gutes argument für deinen hund. zumahl dein vermieter selbst einen hund hält. manchmal haben aber auch vermieter angst um ihre möbel oder um die auslegware, sofern diese beim einzug vom vermieter zur verfügung gestellt wurde in der wohnung. allerings musst du die wohnung eh in einem tadellosen zustand abgeben. sollte dann dein hund den teppich kaputt machen, müsstest du sowieso für einen neuen "sorgen"... nur, um ein beispiel zu nennen.

 
Antwort von GAST | 20.10.2007 - 19:51
er kann dir den hund schon verbieten, aber ich denke mal nicht grundsätzlich. ein richtiges gespräch würde da denke mal weiter helfen.

was hast du denn für einen hund?


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Antwort von Peter | 20.10.2007 - 19:52
schonmal an den verbraucherschutz gewandt?=) würde ich mal überlegen... gibt sicher auch sowas für mieter^^

frag ihn doch einfach mal ganz normal (nich iwie aufgebracht oder so!), was ihn an dem hund genau stört. er hat ja schliesslich selber einen und müsste dir ja irgend ne auskunft geben...


btw: is das bei den tagen frei?=) dann könnte man ja theoretisch ne 1000000000 da reinschreiben xDD
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