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.. zahlbar netto !?

Frage: .. zahlbar netto !?
(12 Antworten)


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Okay , ich hab da eine kleine Frage.

& zwar hab ich eine Rechnung bekommen wo drunter steht `zahlbar netto`.
Was heisst das ?
Müsste ich die Mehrwertsteuer mit überweisen oder nicht ?
Frage von JoneS^^ (ehem. Mitglied) | am 14.10.2007 - 23:48


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Antwort von S_A_S | 14.10.2007 - 23:50
Du
musst die Mehrwetteuer immer mit bezahlen;)


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Antwort von JoneS^^ (ehem. Mitglied) | 14.10.2007 - 23:52
vielen herzlichen Dank (:


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Antwort von Peter | 15.10.2007 - 00:09
sas, sorry, aber das stimmt so nicht...

aber ich denke, dass es für sie richtig ist..
________________________
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Antwort von GAST | 15.10.2007 - 00:09
"Rein Netto" ist eine oft gebrauchte Redewendung, die bedeuten soll, dass du ohne Abzüge zu zahlen hast - sprich kein Skonto o.ä. ziehen darfst.

MFG SteveBob


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Antwort von S_A_S | 15.10.2007 - 00:13
Der Nettopreis ist immer der mit mehrwetsteuer und den muss man nun mal zahlen. Bekommt man den nicht erst mit den steuern teilweise hinterher raus, wenn es geschäftsausgaben warne? weil ich meine zahlen muss man denn auch für geschäftsausgaben oder irre mich da wirklich?

 
Antwort von GAST | 15.10.2007 - 00:27
"Der Nettopreis ist immer der mit mehrwetsteuer und den muss man nun mal zahlen." Das ist nicht ganz richtig! Der Netto ist immer weniger als Brutto! Brutto ist also der Preis mit USt, Netto der Preis ohne...! Die Angabe "zahlbar rein Netto" (o.ä.) hat mit dieser Logik aber nichts zu tun. Dies ist eine eher verwirrende, aber in der Praxis häufig verwendete Redewendung.

"Bekommt man den nicht erst mit den steuern teilweise hinterher raus, wenn es geschäftsausgaben warne? weil ich meine zahlen muss man denn auch für geschäftsausgaben oder irre mich da wirklich?" Sorry, den Teil habe ich aber wirklich nicht verstanden ;)


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Antwort von S_A_S | 15.10.2007 - 00:29
Ach quatsch ich hab Brutto und Netto grad vertauscht.
Jaja ist schon halb eins.

 
Antwort von GAST | 15.10.2007 - 01:32
falsche ausrede xD

@topic

ja musst du ^^

 
Antwort von GAST | 15.10.2007 - 08:47
Die Klausel, "Zahlbar netto", sagt Dir, dass Du den Rechnungsbetrag, so wie geschrieben, ohne weitere Abzüge von Skonto o. ä. zu leisten hast.

Das Problem betsteht darin, dass es derzeit gängige Praxis ist, den Skontobetrag auch ohne Vereinbarung oder über die übliche Frist von 14 Tagen hinaus zu berücksichtigen.

Aus rechtlicher Sicht ist der Sachverhalt allerdings nur sehr schwer zu klären. Um derartiger Problematik also von Anfang an aus dem Weg gehen zu können, findet diese Klausel Anwendung..!


 
Antwort von GAST | 15.10.2007 - 09:45
Ach ja..!

Mehrwertsteuer ist immer zu zahlen..!

Für den einkaufenden Unternehmer deklariert sie sich lediglich als "Vorsteuer" und findet bei der Ermittlung der Zahllast, zum Ende des Geschäftsjahres, positive Berücksichtung.


 
Antwort von GAST | 15.10.2007 - 10:14
Wenn wir über unsere Firma z.B. nen neuen Computer kaufen würden, würden wir auch die Mehrwertsteuer absetzen können..


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Antwort von JoneS^^ (ehem. Mitglied) | 15.10.2007 - 20:48
Ich wollt dann noch mal danke sagen.

Danke xD ^^

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