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Mindestlohn

Frage: Mindestlohn
(15 Antworten)


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In der Politik ist ja immernoch die Frage aktuell ob man für Deutschland einen Mindestlohn einführen soll.
Was meint ihr dazu? Ist das ein zu großer Eingriff in die Marktwirtschaft oder ist das genau der richtige Weg um ein Grundeinkommen sicher zu stellen?
Frage von S_A_S | am 13.05.2007 - 20:00

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:04
halt ich nix von. nehmen sicher einige arbeitgeber zum anlass die löhne nach unten hin anzugleichen. also ich mein damit die gehälter, die dann knapp über dem mindestlohn sind.

klar hats alles seine vor-und nachteile aber ich find die idee eher bescheuert, es sei denn der mindestlohn ist hoch genug. und so wie es zur zeit aussieht wird der sich ja so um 7€ bewegen und das find ich eindeutig zu niedrig, um ein einigermaßen erträgliches leben zu haben, wenn man die lebenshaltungskosten anschaut


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Antwort von S_A_S | 13.05.2007 - 20:14
Aber andererseits setzt es auch für gewisse Jobs ein Mindestniveau fest, die sonst vllt. schlechter bezahlt werden. Also nur negativ kann man das glaube ich auch nicht sehen.


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Antwort von Der_Benni (ehem. Mitglied) | 13.05.2007 - 20:19
Also irgendwo kann es schon nicht sein dass m,an durch Hartz IV an mehr Geld kommt, als durch einen "richtigen" Job...darauf sollte der Staat dann doch ein Auge haben!

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:20
so ne sache ist immer positiv oder negativ zu beleuchten..

ich halts auch eher für ne nich so gute idee

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:20
Kurz oder langfristig muss ein Mindestlohn kommen. Wenn man bedenkt wie stark die Preise z. B. für Benzin und Energie steigen und der Lohn im Niedriglohnsektor unverändert bleibt, bleibt den Menschen immer weniger zum Leben. Es kann auch nicht sein, dass zwei Leute die beide Volltags arbeiten, insgesamt weniger bekommen, als wenn sie Hartz4 bekommen würden.
Und von solchen Leuten gibt es immer mehr. Viele von denen haben Anspruch auf Zuschüsse - damit sie wenigstens auf Hartz4-Niveau kommen - doch viele nehmen diese Hilfe entweder aus Scham oder Unkenntnis nicht an.

Auch wenn der Friseurbesuch in Zukunft wesentlich mehr kosten wird, bin ich für einen Mindestlohn. Man darf sich dabei gerne nach dem Mindestlohn von Irland orientieren.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 13.05.2007 - 20:21
also bei 7,50 € Stundenlohn und einer 40 Stundenwoche, kommen mindestens 1200€ zusammen.. das ist zum leben ausreichend, zumindest bei unqualifizierten jobs angemessen!
ich denke aber 7,50 als mindestlohn sind viel zu hoch, 5 oder 6 € wären angemessen.. schließlich sollte sich das ja noch von qualifizierten leuten unterscheiden!

in deutschland sind die löhne in der unterschicht seit jahrzehnten gestiegen, die in der mittelschicht (besonders bei akademikern) nicht, wenn man mal die spitzenverdiener herausnimmt.. ein mindestlohn von 7,50 würde das hier ein bisschen ins ungleichgewicht rücken!

außerdem ist ein mindestlohn von 7,50 ökonomisch unsinnig, wie sagt neulich jemand: man sollte "das zarte pflänzchen aufschwung nicht zertrampeln"


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Antwort von S_A_S | 13.05.2007 - 20:23
[quote] Also irgendwo kann es schon nicht sein dass m,an durch Hartz IV an mehr Geld kommt, als durch einen "richtigen" Job...darauf sollte der Staat dann doch ein Auge haben![quote] @der_benni da hast du vollkommen recht.

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:23
heißt ja nicht zwangsläufig, dass alle mehr verdienen.. kann ja auch ins gegenteil umschwenken..

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:26
Ich bin für einen Mindestlohn.
5-6€.
Keine Ahnung wie die Intellektuellen ihre Meinungen begründen, den Mindestlohn nicht einzuführen aber meiner Meinung nach ist er dringend notwendig.

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:27
..die firmen werden dann einfach alles im ausland produzieren.


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Antwort von S_A_S | 13.05.2007 - 20:29
Ja aber bestimmte sachen kannst du nicht ins ausland verlagern - z.b. die Putzfrau kann man nicht auf China einfliegen. Es gibt viele Tätigkeiten die a) schlecht bezahlt sind und b) nicht ins Ausland verlagert werden können.

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:30
Ich als BWLer kann euch sagen..Mindestlohn kannste knicken......haben wir in bwl durchgemacht...durch eine einführung eines mindestlohns würde die Arbeitlosenquote nur steigen...--> Weitere einschränkungen in der Wirtschaft...(Marktkonformer Staatseingriff)

 
Antwort von GAST | 13.05.2007 - 20:36
sorry.....markkonträrer Staatseingriff....kurze erklärung.....durch mindestlohn.....insgesamt mehr Nachfrager als vorher und weniger Anbieter....= mehr Arbeitlose......kannsch man bildiich ganz einfach erklären....

also bringen irgdnwelche sozialen gedanken von wegen die Hartz-4 leider für die wirtschaft nix...für manch einzelnen vllt schon...aber so kann man das ganze nie betrachten...

 
Antwort von GAST | 25.11.2007 - 20:36
Hey Leute, ich werde bald in VWL ein GFS über das Thema Mindestlohn- Notwendigkeit und Auswirkungen machen. Es wäre sehr nett, wenn mir jmd. bissle helfen könnte.

Danke im Voraus

 
Antwort von GAST | 25.11.2007 - 20:39
Rechtslage

Die Rechtsverbindlichkeit des Branchen-Mindestlohns ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)[1] in Verbindung mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags nach § 5Tarifvertragsgesetz oder - alternativ - in Verbindung mit einer nach § 1 Abs. 3a AEntG erlassenen Rechtsverordnung[2] Für Leiharbeitsverhältnisse ergibt sich die Verbindlichkeit aus § 1 Abs. 2a AEntG (wird ab 1 Juli 2007 Abs. 2[3]). Der Branchen-Mindestlohn ist verbindlich für
alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und ihre im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer,
alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre in Deutschland im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigen Arbeitnehmer
alle Verleih-Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer, wenn der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen

Mindestlöhne gibt es derzeit (Stand 1. Juli 2007) im
Bauhauptgewerbe: 8,40 € bis 12,40 €[4],
Dachdeckerhandwerk: 10,00 €[5],
Maler- und Lackiererhandwerk: 7,15 € bis 10,73 €[6],
Abbruchgewerbe: 8,80 € bis 11,60 €[7] und in der
Gebäudereinigung: 6,36 € bis 7,87 €[8]

Der Branchen-Mindestlohn kommt nach der derzeitigen Rechtslage nur im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, sowie in der Gebäudereinigung in Betracht. Notwendige Voraussetzung ist darüber hinaus, dass es überhaupt einen Tarifvertrag gibt. Selbst eine Ausweitung des AEntG auf weitere Branchen könnte daher in vielen Branchen mangels eines Tarifvertrags nicht zu einem rechtsverbindlichen Mindestlohn führen. Dagegen bietet das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen von 1952 eine gesetzliche Grundlage zur Bestimmung von Mindestlöhnen unabhängig von Tarifverträgen. Hiervon ist bislang jedoch kein Gebrauch gemacht worden.

In den nicht in das AEntG einbezogenen Branchen geht eine Mindestlohnfunktion von der Allgemeinverbindlichkeit eines Entgelt-Tarifvertrags aus. Dies gilt allerdings nicht für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer und für Leiharbeitnehmer. Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung ist u.a., dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer der in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG). Außerdem haben die Arbeitgeber de facto ein Vetorecht, da die Allgemeinverbindlichkeit nur im Einvernehmen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erklärt werden darf (§ 5 Abs. 1 SAtz 1 TVG). Einen allgemeinverbindlichen Lohn gibt es etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen. Hier liegt der Stundenlohn der untersten tariflichen Lohngruppe bei 5,34 Euro.

Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach 612 Abs. 2 BGB.[10] Als sittenwidrig werden Löhne häufig jedenfalls dann betrachtet, wenn sie mindestens ein Drittel unterhalb des orts- bzw. branchenüblichen Lohnes liegen.[11] Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen, sondern der Inhalt der guten Sitten iSv. § 138 Abs. 1 BGB wird auch durch die Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzliche Regelungen konkretisiert.[12]

Dagegen lässt sich aus Artikel 4 der Europäischen Sozialcharta kein individueller Rechtsanspruch auf eine Mindestentlohnung ableiten, denn diese Vorschrift hat keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger.[13]

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