Zurückstellung vom Wehrdienst
Frage: Zurückstellung vom Wehrdienst(44 Antworten)
Hey Leutz zunächst möchte ich euch mein Problem kurz darstellen: Ich bin 19 Jahre jung ^^ und mache gerade mein Abitur. also nochmal kurz zusammengefasst: Dieses Stipendienangebot ist nur einmailg und mit der Heranziehung zum Wehrdienst würde ich die Möglichkeit verlieren, dieses Angebot wahrzunehmen. Somit würde die Ableistung des Wehrdienstes einen beruflichen und zukunftsträchtigen Schaden für mich bedeuten. Wie kann es sein, dass die Bundeswehr jemanden die Möglichkeit nimmt, eine gute berufliche Chance wahrzunehmen? Gerade jetzt zur Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und Jugendarmut! Hat jemand ne Idee wie ich da vorgehen kann? Oder ist hier jemand der das auch alles große Sauerei ansieht? XD Liebe Grüße Andi |
GAST stellte diese Frage am 05.05.2007 - 14:26 |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 15:20 |
@ali: mir bekannt, |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 15:21 |
ich wollte auch nur klugscheißen |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 15:25 |
Da hift nur eins! Verpflichte dich beim Katasthrophenschutz wie ich :-). Geh zur Feuerwehr und Bund und zivi musste dann nich machen |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 15:25 |
Bringts natürlich auch nur wenn man daran Spaß hat! |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 05.05.2007 - 16:03 |
Also, ich hab irgendwo mal gelesen, dass dir durch den WEhrdienst KEINE Nachteiel fürs Studium entstehen. Das müsste ja in dem Fall heißen, dass du dich für dieses jahr anmeldest und die dich dann nächstes Jahr immer noch nehmen müssten...theoretisch |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:03 |
poah 700 euro is viel... wahnsinn... |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:14 |
keine ahnung wie hoch genau die gebühren sind...aber wie du siehst sehr hoch...und warum sollte man sich in die Schuldenfalle stürzen obwohl mein die Chance hat sein Studium bezahlt zu bekommen? Naja hab grad nen Kumpel angerufen, der auch beim Bund ist (macht grad ne Offizierslaufbahn). Er meinte, dass das Bundesverfassungsreicht jetzt erst neulich beschlossen hat, dass ein duales Studium (Stipendium ist auch eine Art duales Studium) mit einer Ausbildung gleichzusetzen ist und man somit vom Wehrdienst zurückgestellt wird. Mal versuchen über die Schiene des dualen Studiums zu gehen...bei Siemens auf der Seite steht ja auch: eine Möglichkeit des Dualen Studiums: Studiengänge mit integrierten Praxisphasen. Diese Organisationsform zeichnet sich durch Praxisphasen aus, die in die Studienzeiten integriert sind. Mit den Teilnehmern/-innen dieses Modells wird deshalb kein Ausbildungsvertrag, sondern ein Stipendiatenvertrag über die gesamte Studienzeit abgeschlossen. |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:32 |
hmm, dualstudium?^^ |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:37 |
wie ist das jez gemeint? als Frage was ein Dualstudium ist? ^^ |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:40 |
nein^^ wäre eine finazierungsmöglichkeit. kommt im grunde dem stipendium sehr nahe. der betrieb zahlt je nach dem dein studium un du arbeitest bei denen. abgesehen davon haste nach dem studium eine über 90%-ige chance übernommen zuwerden. |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:44 |
jaa danke für die Info =) aber das ist mir wohl bewusst...nur ich will wissen ob dieses Angebot von Siemens einem dualem Studium gleichzusetzen ist?! |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:47 |
nein, duales studium is besser, weil du nich nur praktika absolvierst. beim dualen studium machste je nach firma noch ne berufsausbildung. hast also nach den 3 jahren ne ausbildung un nen abschluss. nachteil is, dass man halt wirklich für ackern muss und sowas wie semesterferien erst gar nich aussprechen darf^^ |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:49 |
aber auf dieser Seite wird erklärt, dass das schon eine Art duales Stduium ist: http://www.studis-online.de/StudInfo/duales_studium.php#pp1 "Die Erhöhung des Praxisanteils kann auch in der Weise organisiert sein, dass Ihr während des Studiums auf der Grundlage eines Praktikanten- oder Volontariatsvertrages in einem Betrieb/einer sonstigen Einrichtung tätig seid, ohne dass damit ein eigener Berufsabschluss verbunden ist. Duale Studiengänge, die diesem Ausbildungskonzept folgen, werden meist als praxisintegrierend bezeichnet." Also wär es ein praxisintegrierendes Studium und somit auch ein duales Studium? ^^ |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:53 |
ja, ich nehm halt nur die bessere variante :D im grunde isses das, aber du hast dabei halt keinen berufsabschluss. des sin die verschiedenen arten: * Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang * Praxisintegrierter dualer Studiengang * Berufsintegrierter dualer Studiengang * Berufsbegleitendes Studium ich rede vom ausbildungsintegrierten, da der für mich am meisten vorteile bringt^^ |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:55 |
geh zur musterung und sage das du mit einem luftgewehr in deiner jugend deinem freund ins auge geschossen hast und deshalb nich den dienst an der waffe antreten möchtest...hat ein kumpel gemacht und hat geklappt...oder kiff einen tag vorher denn bist du och draußen...ps.... schwule werden och eingezogen also nich auf schwul tun... |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:58 |
duale studium hat aber auch nachteile und es ist auch nicht stressiger als ein normales studium (klingt vielleicht blöd, aber das ist auch ein nachteil). |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 05.05.2007 - 16:58 |
wenn du an deinem siemens-stipendium festhalten willst solltest du vor allem den mod-beitrag der ersten oder zweiten seite beachten.. kriegsdienst verweigern, dann versuchen bei der zivi-stelle erwirken, dass du das nich machen musst! wenn die das auch nich machen, kannst du dich auch für 6 jahre bei den johannitern (oder ähnlichen rettungsdiensten/freiwillige feuerwehr etc) verpflichten.. ansonsten einfach mal nen anwalt konsultieren ;) |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 16:59 |
wenn du alkoholisiert oder bekifft kommst darfste nochmal antreten... mach auf schwul, mach dich an die ärzte ran und frag ständig nach ner waffe un bekomm immer wutanfälle, wo du rumschreist. "wenn ich meine waffe schon hätte, könntet ihr nich so mit mir umgehen..." xD |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 18:15 |
hehe...die letzte variante gefällt mir ^^ aber mal sehen..gemustert bin ich ja schon T2 und Nachmusterung sieht ja so bescheurt aus...würde das am liebsten so regeln....wenn es sich ja um einen praxisintegrieten dualen Studiengang handelt fällt es auch unter den Oberbegrifft duales Studium..somit müsste es laut dem neuem Gesetz möglich sein sich zurückstellen zu lassen... |
Antwort von GAST | 05.05.2007 - 20:14 |
hat jemand noch ne idee oder nen kommentar dazu? :) |
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