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Nachschreiben-Mein Recht als Schüler.

Frage: Nachschreiben-Mein Recht als Schüler.
(32 Antworten)


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Folgende Situation.Ich schreibe Physik nicht mit,weil ich an dem Tag "krank" bin und auch ein Attest habe.Somit bin ich für den Nachschreibtermin am 12.1.
zugelassen(Er hat mir auch gesagt,dass es an dem Tag sei).Heute habe ich aber Philo und ich bekam mit,wie mein Lehrer einer Schülerin sagte,dass der Nachschreibtermin morgen wäre.Jetzt habe ich die Befürchtung,das mein Physik Lehrer morgen ankommt und mir sagt,dass sich der Nachschreibtermin aus unerklärlichen Gründen verschoben hat und ich jetzt schreiben muss.
Das wäre doch quasi die gleiche Situation wie die einer unangekündigkten Klausur.Und das ist offiziell nicht erlaubt.Habe ich das Recht,mich auf mein Recht zu berufen und das Schreiben zu verweigern?Weil es ist ja wirklich unangekündigt...Richtig gut wäre es,wenn ihr noch auf einen entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz verweisen könntet...
Danke für eure Antworten
Frage von Slayer_WTBG (ehem. Mitglied) | am 11.12.2006 - 14:23


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Antwort von Slayer_WTBG (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:29
naak....brauche
wenigstens eine Antwort,damit ich morgen beruhigt in die Schule gehen kann...


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:36
sorry keine ahnung...aber ich push dich bissl...^^ ;) hoffe für dich dass sich noch jemand meldet... viel glück auch für die arbeit

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:41
ähm, also auch wenn ich dich nicht beunruhigen will, soweit ich weiß, hast du das recht nachzuschreiben, soweit richtig. aber das muss nicht am offiziellen nachschreibe termin sein. kann also gut sein, dass du morgen schreiben musst, weil man "als schüler die pflicht hat, sich nach einer auf grund von krankheit versäumten arbeit, auf den nächstmöglichen termin vorzubereiten um die arbeit nachzuholen". so drückte das mal ne lehrerin von mir aus, da war nämlich das selbe problem...

Aber ich drück dir die dauemen, dass es nicht so ist, dass du morgen schreiben musst. meld dich mal, wenn du das ergebnis des problems hast.
links hab ich leider nichht, aber such doch mal bei google unter schulgesetz nachschreiben oder so...

MFG, Ice-Dragon


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Antwort von viktor.krams | 11.12.2006 - 14:42
hi
soweit ich weiß, muss er dich garnicht nachschreiben lassen und deshalb denke ich, brauch er dir nicht sagen wann du nachschreiben musst.
bei nem Kumpel aus meiner Klasse wars fast genauso.

mfg Viktor


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:42
denke ich auch..weil du hast ja gelernt bist nur krank geworden müsstest es also könne...so denken lehre würd ich sagen

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:43
Âlso damit du wirklich beruhigt morgen in die Schule gehen kannst..
LERNE! dann hast du das wichtigste getan egal ob die arbeit morgen oder später ist.. war bei mir auch mal so.. und mir wurde nicht gesagt wann der termin genau ist.. aber es ist immer besser vorher gut vorbereitet gewesen zu sein..

naja viel glück dann
bye
marina


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Antwort von viktor.krams | 11.12.2006 - 14:43
oh sry sie müssen dich nachschreiben lassen wenn du n Attest hast^^


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Antwort von Slayer_WTBG (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:47
ja ihr müsst auch bedenken,dass ich inner Oberstufe(Qualifikationsphase) bin und das anders läuft als bei Arbeiten,da muss man die schreiben...Ich kann das bis morgen aber nicht,weil ich noch andere Klausuren vor mir hab,für die ich was tuen muss.
Soweit ich weiss gibt es aber das Recht,mind. 3 Tage vor der Arbeit/Klausur bescheidgesagt zu bekommen.Meine Klausur ist ja auch nix anderes als ne normale Klausur.

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:48
hatte ma son ähnlichen fall, dachte auch erst am nachschreib termin musste dann aber direkt am nächsten tag. begründung: eine klausur muss am nächstmöglichen termin und ohne vorankündigung nachgeschrieben werden hieß es, naja du weisst wenigstens jetzt das du lernen solltest bei mir war bitter. viel glück morgen

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:50
danke für den hinweis, bin auch in der oberstufe ;) kann man sich denken wenn du siebzehn bist, dass du nimmer in der mittelstufe bist :P

aber Pole.One hat recht, bei nachschreibe arbeiten gilt das mit der vorankündigung nich


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Antwort von Slayer_WTBG (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:52
na super..................................

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:52
ach noch n tipp: wenn lehrer drauf bestehen, dass du so früh wie möglich schreiben sollst, kann es gut sein, dass du die selbe arbeit wie dein kurs bekommst ;) is bei uns immer so. Also sofern die anderen die arbeit noch nicht zurück haben... informier dich mal über die aufgaben ;)

Is mir grad so eigefallen

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:52
Lern einfach für die Klausur anstatt deine Zeit hier im Forum zu verschwenden...

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:53
jap is bei uns auch so,die lehrer sind viel zu faul für eine person die klausur zu verändern :D

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:53
ich musste schon oft nachschreiben und soviel ich weiss, sollte vorher bescheid gesagt werden. es wäre unfair vom lehrer das nicht zu berücksichtigen. aber es kommt leider ganz auf den lehrer an...


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Antwort von Slayer_WTBG (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:57
ich glaub nicht,dass er das machen würde...ich stütze mich da sehr drauf,dass er es mir explizit gesagt hat,dass der Termin am 12.1. ist,wies aufm zettel steht...


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Antwort von jess.88 (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 14:58
aber ich glaube egal ob er das gesagt hat oder nicht
du musst immer vorbereitet sein. Tut mir leid,
aber wünsche dir viel glück.

liebe grüße jessy

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 14:59
ich denke du kannst dich darauf verlassen... auf jeden fall viel glück!


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Antwort von Slayer_WTBG (ehem. Mitglied) | 11.12.2006 - 15:02
andere Hoffnung: Ich schreibe in dieser Woche bereits 2 Klausuren,sind 3 erlaubt?

 
Antwort von GAST | 11.12.2006 - 15:05
leider schon... ich muss auch 3 schreiben!

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