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Unfall mit 17

Frage: Unfall mit 17
(15 Antworten)

 
Ich habe eine Frage,die sehr wichtig ist! Ein Kumpel von mir hat mit seinen anderen Kumpels Schei*e gebaut.Und zwar hat er einen Zaun überfahren und das Auto seines Kumpels beschädigt.Der Besitzer des Autos war aber nicht dabei,doch er weiß schon davon.Die Leute des Autos is kaputt und die Stoßstange is
abhefallen +Auspuff irgendwas...die Polizei hat den Besitzer natürlich gefragt,was passiert sei,hat denen geantwortet, er sei gefahren, ohne Alkohol!Aber mein Kumpel hat Alkohol getrunken...hatte außerdem noch keinen Führerschein...wie würde die Strafe aussehen?Es ist ziemlich wichtig!

LG Anonym
GAST stellte diese Frage am 31.07.2005 - 09:46

 
Antwort von GAST | 31.07.2005 - 09:54
ich
glaube "dein Freund" bekäme eine 5-jährige Führerscheinsperre und müsste Strafe zahlen....muss nich stimmen, ich glaub das is nur bei mir in Berlin, also wenns jemand besser weiss NUR LOS! ---g---

 
Antwort von GAST | 31.07.2005 - 09:55
Die werden ihren Führerschein wohl erst en bissel später machen dürfen, geschieht ihnen aber recht^^

Es wird auf jeden Fall Schadenersatzansprüche geltend gemacht & Fahren ohne Führerschein

 
Antwort von GAST | 31.07.2005 - 09:57
ach ja, und die Versicherung wird keinen Cent für die Autoreparatur bezahlen

 
Antwort von GAST | 31.07.2005 - 10:05
5 JAHRE? Ach du scheiße, das gibts doch nicht...er hat j anoch keine Aussage gemacht...kann man da irgendwie noch was drehen,um die Strafe zu mildern?

 
Antwort von GAST | 31.07.2005 - 10:23
- Schadensersatz
- 5 Jahre Führerscheinsperre (also ab 23 Jahre)
- Geldbuße

Und, je nachdem kann noch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden wegen:
a) Fahren ohne Führerschein
b) Fahren unter Alkoholeinfluß
c) Fahren ohne Versicherrungsschutz

 
Antwort von GAST | 31.07.2005 - 10:26
Viel machen kannste da nicht mehr, die Sache ist mehr als eindeutig. Würde dennoch empfehlen einen Anwalt zu nehmen, dann kann man erstmal Akteneinsicht fordern und Aussage verweigern (kann man auch so, aber so macht der Anwalt als Rechtsbeistand eine Aussage - und der ist ja fachlich sicher kompetenter).

Nötig ist ein Anwalt aber nicht unbedingt, selbst wenn es vor Gericht geht, mehr als Zivilprozess wirds nicht

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:27
ich weiß es weil ich auch erst mit 21 machen darf ... da keiner dabei verletzt wurde is führerschein mit 21 und halt den schaden bezahle ...

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:38
ich weiß net, was du für nen stress machst.
wenn der besitzer gemeint hat, er sei gefahren, passt das doch und "dein freund" hat nichts zu befürchten - er muss dann einfach die kosten zahlen und das geht ja wohl...
kranke kinnars - wartet doch bis ihr den lappen habt...

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:44
also ich sag die mal was da auf die zukommt. man oh man das wird aber viel.

also 1. Kumpel : -Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung des Straßenverkehrs(Alkoholfahrt ist mit inbegriffen)

naja 2. Kumpel : - Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- evt. noch Vortäuschen einer Straftat(sagt er ist gefahren obwohl nicht stimmt

vor Gericht könnte dann noch, evt. Falschausage unter Meineid und so dazu kommen. das Auto war doch versichert oder?
sonst würde noch - Ein Vergehen der Steuerhinterziehung + Vergehen des Fahrens ohne Versicherungsschutz drauf. (für beide)

noch fragen?

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:47
3 jahre früher gefahren und jetzt muss ich 3 jahre länger warten furchtbare ironie des schiksaals

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:49
pinoocio<-- oder so ähnlich...

was haste denn für eine Straftat begangen...kann ich mir nämlich nicht vorstellen

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:50
das kann dicke werden.

wenn ihr pech habt hängen die euch ne ganze menge an...
fahrlässigkeit und dass was bisher erwähnt worden ist

 
Antwort von GAST | 02.08.2005 - 17:52
lol :)

was die hängen "fahrlässigkei" an ;))

da stimmt wohl was net ganz....fahrlässig würde die Strafe mildern.
Vorsatz ist hier eindeutig

P.S. wenn sie fahrlässigkeit "anhängen" sei froh ;)


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 02.08.2005 - 18:00
ohoh, sieht echt anch ner arschkarte aus...ich kenn mich mit edm ganzen rechtssystem nich aus...aba aba er hat scheinbar wirklcih gegen so manches verstossen XD

 
Antwort von GAST | 05.08.2005 - 20:33
Lass dir nix erzählen 5 jahre viel zu viel höchstens 2 weil entweder wird er angeklagt wegen fahren ohne führerschein oder wegen trunkenheit am steuer und mehr nicht. die können dich nur wegen einer der beiden straftaten anzeigen.

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