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2 Klassenarbeiten an einem Tag

Frage: 2 Klassenarbeiten an einem Tag
(3 Antworten)


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Ist es erlaubt eine Klassenarbeit in Kunst und eine in Geografie an einem Tag zu schreiben?
Frage von LJL | am 10.01.2019 - 14:25


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Antwort von matata | 10.01.2019 - 16:04
Ich nehme an, dass in deiner Schule das Schulrecht des Landes Thüringen gilt


Suchbegriff
Thüringen+Schulrecht+Klassenarbeiten

Ausserdem müsste in eurer Schulordnung ein Auszug aus diesem Schulrecht enthalten sein.
Im übrigen kann man mit Lehrkräften auch sprechen über diese Problematik... Klassensprecher vor! Aber so frisch nach den Ferien dürfte das Argument von Arbeitsüberlastung nicht unbedingt verfangen. Irgendwann müssen die Arbeiten eben geschrieben werden.
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Antwort von ANONYM | 13.01.2019 - 19:13
An meinem ehemaligen Gymnasium musste die Klassenarbeit eine Woche vorher angesagt werden, und es durfte nur 1 Klassenarbeit an einem Tag geschrieben werden !


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Antwort von cleosulz | 13.01.2019 - 19:39
Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule
(Thüringer Schulordnung - ThürSchulO -)
Vom 20. Januar 1994

landesrecht.thueringen.de

Zitat:
§ 58
Leistungsnachweise

(1) Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart, Klassenstufe und Kursart sowie der einzelnen Fächer. Nähere Festlegungen zu den Erfordernissen treffen die Lehrpläne. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
(2) Klassenarbeiten müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben. In der Grundschule können sie angekündigt werden, in der Regelschule, im Gymnasium und in der Gesamtschule werden sie angekündigt. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen darf insgesamt nur eine Klassenarbeit abgehalten werden.
(3) Bedient sich der Schüler bei der Anfertigung einer Klassenarbeit unerlaubter Hilfe, kann die Arbeit abgenommen und mit der Note „ungenügend" bewertet werden. Bei einem Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel.


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