exakte Übersetzung für eine wissenschaftliche Arbeit
Frage: exakte Übersetzung für eine wissenschaftliche Arbeit(2 Antworten)
Liebe Freunde im Forum, wie würdet Ihr exakt übersetzen: "...sunt jure patronatus principum...". In der Sache geht es darum, ob der Autor eines Verzeichnisses aus dem Jahr 1560 damit durch ein Kreuz so genannte "juristische Patronate" kennzeichnen will. Liebe Grüße, Gunnar Fischer |
Frage von Kirchturm | am 29.12.2018 - 22:47 |
Antwort von matata | 30.12.2018 - 03:09 |
Da bist du bei uns vermutlich an der falschen Adresse: Wir beschäftigen uns in erster Linie mit Fragen rund um Hausaufgaben. Deine Frage geht aber eindeutig in Richtung Kirchenrecht und geht weit über das Schullatein hinaus... Es gibt im Internet Foren, zum Beispiel https://www.juraforum.de/lexikon/corpus-iuris-canonici https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-322-97122-7_1 http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/d.../service/lexikon.pdf --->der Herausgeber dieses Lexikons kann angeschrieben werden https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/d.../service/hilfsmittel.pdf ---> hier können Fragen gestellt werden... http://geroweishaupt.com/latein/latinitas-canonica/latein-und-kirchenrecht/ ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Kirchturm | 30.12.2018 - 21:32 |
Liebe Moderatorin, vielen herzlichen Dank für die sehr schnelle Antwort. Zwischenzeitlich hatte ich aber auch schon herausgefunden, dass ich mit meinen Überlegungen zur Übersetzung wohl auf einen falschen Weg gekommen war. Mit Blick auf das gesamte Dokument, in dem die genannte Stelle zu finden war, ist die Übersetzung wohl sehr einfach: "In dem von Jacob Runge in seinem 1560 zusammengestellten Verzeichnis der „Kirchen und Synoden im Wolgastischen Teil“ Pommerns wurden die Patronate, bei denen es sich lediglich um ein Besetzungsrecht des Landesherrn handelte und die daher kaum etwas mit einem Patronat im eigentlichen Sinne gemein hatten, mit dem Vermerk gekennzeichnet: „[…] sunt Jure Patronatus Principum […]“ gekennzeichnet. Meine Fußnote hierzu: [131] [...] Die Notiz von Runge „[…] sunt Jure Patronatus Principum […]“ ist sinngemäß so zu übersetzen: Präsentationsrecht des Patrons durch den Fürsten, Herrn, König etc.; vgl. Albert Sleumer: Kirchenlateinisches Wörterbuch. Hildesheim. Zürich. New York 2011. S.455: „[…] ius, patronatus: Präsentationsrecht“ Jedoch waren mir auch die andere Hinweise sehr wichtig. Das "Kanonistenlateinisch-deutsches Lexikon" habe ich mir selbstverständlich heruntergeladen und auch die "Hilfsmittel zur kirchenrechtlichen Arbeit" sind für mich sehr wichtig. Ich nähere mich dem Problem der Patronate aus Sicht der evangelischen Kirchengeschichtsforschung und habe da inzwischen sehr viel Material sammeln können. Weil aber gerade in diesem Bereich Kanonisches Recht in Gestalt des gemeinen Rechts weit über die Reformation hinaus in die evangelischen Kirche hineinwirkte, ist mir Ihre Zusammenstellung der Literatur sehr wichtig. Auch mit Gero P. Weishaupt (http://geroweishaupt.com/latein/latinitas-canonica/latein-und-kirchenrecht) werde ich demnächst Kontakt aufnehmen, um meine Übersetzungen kontrollieren zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, nochmals für Ihre Hilfe dankend und Ihnen ein gutes neues Jahr wünschend, Ihr Gunnar Fischer |
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