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Ablehnungsbescheid nicht nachvollziehen

Frage: Ablehnungsbescheid nicht nachvollziehen
(5 Antworten)

 
Hallo, Unzwar habe ich ein Visum für meinen Neffen(17) und für meine Nichte(22) aus Marokko beantragt um hier in Deutschland für ein Monat zu bleiben.
Leider wurde es abgelehnt und ich verstehe nicht wieso. Ihre Begründung war:,, Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.“
Ich kann es nicht nachvollziehen und weiß nicht was ich tun kann. Danke im Voraus für jede Antwort!
ANONYM stellte diese Frage am 22.03.2018 - 14:34


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Antwort von matata | 22.03.2018 - 14:50
Wir können hier keine Rechtsauskünfte erteilen. Wende dich mit deinen Fragen an die Amtsstelle, die diesen Bescheid ausgestellt hat. Eventuell hast du das Recht gegen den Bescheid eine Einsprache einzulegen mit aufschiebender Wirkung.
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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 22.03.2018 - 18:43
Hallo, ich glaube, dass die ausstellende Behörde vermutet, dass Deine Verwandten nicht mehr freiwillig ausreisen wollen... und daher befürchten, dass sie für immer oder für längere Zeit als einen Monat hier bleiben wollen.
Weil Marokko zu den sicheren Staaten gehört, wurden die Visa abgelehnt.


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Antwort von cleosulz | 22.03.2018 - 19:23
Ich habe mal fur dich Google bemüht:

Es fehlte vermutlich die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft.

Da könnte die Vorlage eines Arbeitsvertrages in Marokko hilfreich sein,
sofern es so was gibt oder eine Bescheinigung der Schule/Uni, dass der Besucher dort eingeschrieben ist und die Ausbildung nach der Rückkehr fortsetzen wird und es eine feste Verwurzelung in Marokko gibt.

Ein Rückflugticket ist sicher auch nicht schlecht.

Frag nochmals bei der deutschen Botschaft nach, was sie wollen.

https://heimatkunde.boell.de/2014/11/18/visa-fuer-deutschland-wer-kann-sie-bekommen-und-wie

Zitat:
Was tun? Remonstrationsverfahren!

Wurde der Visumantrag von der Botschaft dennoch abgelehnt, meist mit dem pauschalen Verweis auf eine mangelnde Rückkehrbereitschaft, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 1 Monat dagegen Beschwerde (Remonstration) einzulegen.

Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schengen-visum-von-der-botschaft-abgelehnt-faelle-haeufen-sich_072423.html


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Antwort von Tilman | 27.03.2018 - 00:20
Das, was man bis wann gegen einen Bescheid unternehmen kann, steht im Bescheid in der Rechtsmittelbelehrung.
Lass Dich hier nicht auf Tipps ein, die nicht von Juristen kommen! Da hat matata völlig recht!
Vor allem müssen Fristen eingehalten werden.


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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 27.03.2018 - 12:55
Hallo, und sollte der Rechtsbehelf mal fehlen, dann läuft die Widerspruchsfrist theoretisch nie ab. I.d.R. ist aber dann der gesamte Ablehnungsbescheid nichtig. Aber wahrscheinlich werden die Behörden sehr darauf achten und entsprechende Vordrucke/Vorlagen verwenden, wo der Rechtsbehelf schon drinsteht... Kann man halt nur hoffen, dass ein Azubi neues blankes Kopierpapier eingelegt hat.

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