Für die Nachbarn
Frage: Für die Nachbarn(12 Antworten)
Hey, ich möchte den Absatz hier ausdrucken und am Eingangstür aushängen. Kannst du es bitte korrigieren? Danke im Voraus :) Liebe/r Nachbar/in, bitte die Eingangstür immer geschlossen halten. Zurzeit laufen fremde Gesichter herum. Das ist das Letzte was wir uns wünschen, oder? Beste Grüsse |
Frage von sila (ehem. Mitglied) | am 14.03.2018 - 16:52 |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 14.03.2018 - 19:23 |
Liebe/r Nachbar/in, bitte die Eingangstür immer geschlossen halten. Zurzeit laufen fremde Gestalten [Unbekannte, Das ist das Letzte was wir uns wünschen, oder? Beste Grüsse |
Antwort von Ratgeber | 14.03.2018 - 20:24 |
Ritchy, woher nimmst Du das Wissen, dass die die fremden Gestalten im Hausflur rumlaufen. Ich verstehe das eher so, dass sie gar nicht erst ins Haus kommen sollen... Ich habe das Problem bei uns so gelöst (und es funktioniert) |
Antwort von sila (ehem. Mitglied) | 14.03.2018 - 20:53 |
Danke vielmals. Darf ich das Bild übernehmen und bei uns am Eingangstür aushängen? |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 14.03.2018 - 20:53 |
Natürlich soll der Zettel die Nachbarn abschrecken! Also darf man auch übertreiben. Wie hast Du denn das Problem gelöst? Und wenn die Fragestellerin fremde Gesichter gesehen hat, müssen diese ja im Hausflur gewesen sein, denn auf der Strasse sehe ich jeden Tag fremde Gesichter! |
Antwort von sila (ehem. Mitglied) | 14.03.2018 - 20:54 |
Danke auch @ritchy :) |
Antwort von sila (ehem. Mitglied) | 14.03.2018 - 20:57 |
Genau, ich habe ein fremdes Gesicht am Eingangstür gesehen. Es war 21:00 Uhr abends. Er war nicht draussen vor der Tür, sondern innen drinne. Das hat mir natürlich Angst gemacht und möchte daher ein Zettel aushängen. |
Antwort von Ratgeber | 14.03.2018 - 21:23 |
Klar! Gehe mal auf mein Profil (bei Antwort von Ratgeber) und schicke mir da per Nachricht deine Email-Adresse. Dann sende ich Dir das Schild in Originalgröße zu. |
Antwort von Kampfsemmel | 14.03.2018 - 21:59 |
Noch eine kleine Anmerkung: In Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten ist darauf zu achten, dass die Tür jederzeit von innen (ohne Schlüssel) geöffnet werden kann. Einbruchschutz ist durch die Maßnahme, dass die Tür verschlossen wird, nicht zu realisieren. |
Antwort von Ratgeber | 15.03.2018 - 20:03 |
ich habe ja auch nicht ABschließen auf meinem Schild stehen, bedeutet: Tür hinter sich zuziehen, falls sie nicht durch einen Türschließer automatisch schließt. Man sollte sich allerdings von dem Hauseigentümer die Genehmigung holen, dieses Schild anbringen zu dürfen. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 16.03.2018 - 00:18 |
Ich glaube ja, dass die bösen Nachbarn das Türschloss entriegeln und so Fremden den Zutritt ins Haus gewähren... Eine Haustür muß stets verschlossen sein, also von aussen nicht zu öffnen ohne Schlüssel. Dabei braucht man die Hausverwaltung nicht zu fragen. Sie hat nämlich dafür zu sorgen. Deshalb ist das Anbringen eines solchen Schildes erlaubt und erforderlich! Kampfsemmel hat wie immer seinen Senf dazugegeben, dabei aber statt den guten Löwensenf eher einen billigen Discountersenf gegriffen, wie immer ein Fehlgriff! |
Antwort von cleosulz | 16.03.2018 - 01:32 |
@ Ritchy => Nein, er hat schon Recht. Von innen fest abgeschlossen darf eine Fluchttüre in Mehrfamilienhäusern aus Brandschutzgründen nicht. Eine Eingangstüre ist eine solche Fluchttüre. Haustüren müssen jederzeit mit einem Griff von innen zu öffnen sein. Dafür gibt es aber besondere Schlösser, die von innen immer aufgehen (sogenannte Panikschlösser). Und klar: Immer lässt einer die Türe angelehnt oder offen oder jemand lässt über den Türschlossöffner alle Leute, die klingeln ins Treppenhaus. Je größer die Mietgemeinschaft, desto offener das Haus. Eine Eingangstüre ist kein Einbruchsschutz. Dafür gibt es abschließbare Wohnungstüren. Aber sie regelt den unberechtigten Zutritt ins Treppenhaus der Hausgemeinschaft. Ein Hinweisschild am schwarzen Brett darf angebracht werden, im öffentlichen Bereich vermutlich nur mit Genehmigung der Hausverwaltung. Sensibilisieren schadet ja nicht. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 16.03.2018 - 01:33 |
Und mit geschlossen meinen wir hier alle "zugezogen" und nicht "verriegelt". ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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