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Buchführung

Frage: Buchführung
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1.Wareneinkauf auf Ziel 13 700. EUR züglich 19% USt.
Frage von Meltem_Demircan12345 (ehem. Mitglied) | am 27.02.2018 - 17:33


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Antwort von matata | 27.02.2018 - 19:58
Wie lautet deine Frage?

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Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 27.02.2018 - 20:04
Hallo Meltem, zuerst rechnest Du die Umsatzsteuer (hier Vorsteuer, da Einkauf) aus. 13700 ist der Nettowarenwert, da dort zuzüglich steht. Also 13700€ Wareneinsatz*0,19 VSt ergibt 2603€ Vorsteuer (VSt). An Verbindlichkeiten entsteht aber der Bruttobetrag, der dem Lieferanten überwiesen werden muß, je nach vereinbartem Zahlungsziel.
1. Rohstoffe 13700€ an Verbindlichkeiten 16303€
....Vorsteuer 2603€
Anmerkung: beim Warenverkauf auf Ziel entstehen Forderungen im Soll und Fertige Erzeugnisse + Umsatzsteuer im Haben. Die Vorsteuer wird in der Umsatzsteuererklärung mit der gezahlten Umsatzsteuer verrechnet. Daraus ergibt sich entweder ein Umsatzsteuerüberhang (Zahllast) oder ein Vorsteuerüberhang (Guthaben beim Finanzamt) oder es gleicht sich zufällig aus...
Ich habe jetzt für die Aufgabe Rohstoffe gewählt, es können auch Hilfsstoffe oder Betriebsstoffe sein (oder einfach nur Waren...). Dein Beitrag gehört aber in das Fachgebiet Wirtschaft: Buchführung - Buchungssätze: Wareneinkauf.

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