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Wirtschaftsbegriffe Bedeutung

Frage: Wirtschaftsbegriffe Bedeutung
(3 Antworten)


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Hallo Leute,

ich muss für meine Prüfung ein paar Begriffe am Beispiel einer Abiparty erklären können.
Nun tue ich mich einerseits ein wenig schwer, diese Begriffe zu verstehen und dann auf das Beispiel der Abiparty anzuwenden. Könnt ihr mir da helfen?

Es geht um folgende Begriffe
1. Kostenfunktion
2. Grenzkostenfunktion
3. Durschnittskostenfunktion
4. Durchschnittskostenminimum

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Frage von ichsdeh | am 17.06.2017 - 11:46


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Antwort von n8flug (ehem. Mitglied) | 17.06.2017 - 14:07
Hallo, zunächst mal ein hilfreicher Link:
http://www.welt-der-bwl.de/Kostenfunktion
Da findest Du auch etwas über Grenzkosten, am linken Rand scrollen und bei passendem Begriff klicken.
Auf einer Abi-Party fallen bestimmte Kosten an, zum einen Fixkosten wie Raummiete, Kosten für eine Musikband, Personalkosten (Toilettenfrau, Bierzapfer, Aufsichtspersonal),
Miete der Zapfanlage und Strom ( wenn die Party zum festen Zeitpunkt endet; sonst könnte man denken, je mehr Leute kommen, je länger die Party...je mehr Strom würde verbraucht...), Dekoration (Luftballons, Luftschlangen, Lampions).
Zum anderen fallen variable Kosten abhängig von der Beschäftigung / Ausbringungsmenge; hier: freudige Partygäste), z.B: Verzehrkosten wie Getränke, Buffet, gedruckte Eintrittskarten, Pappbecher, Pappteller, Servietten, Einwegessbesteck.
Die Kostenfunktion faßt diese Kostenarten zu einer Funktion, hier angenommenerweise linearer Struktur.

Bsp.: Miete 200¤, Band 300¤, Personal 500¤, Zapfanlage 100¤, Dekor 100¤, also fallen Fixkosten in Höhe von 1200¤ an. Selbst wenn nur eine Person erscheint oder gar keine, fallen diese Kosten an!
Pro Person fallen 10¤ fürs Buffet und pro Bier 1¤ an (Rest vernachlässige ich, bzw. Geschirr etc. ist schon im Buffet enthalten.).
Kostenfunktion: f(x) = 1200¤ + 11¤x; Grenzkosten = 11¤ (vorausgesetzt jede Person trinkt nur 1 Bier!; bei 6 Bier verursacht jede Person 16¤).
Grenzkosten sind in der Regel identisch mit den variablen Kosten.
Die fixen Kosten bleiben ja gleich, selbst wenn eine Person mehr erscheint.
Die Band spielt ohnehin und Miete fällt auch an.
Durchschnittskosten pro Teilnehmer ist die gesamte Kostensumme / Gäste.
Bei 100 Gästen also 1200¤ / 100 = 12¤ (fixen Kosten / Gast) + 16¤ (Menü und 6 Bier) = 28¤. Das wäre dann der Eintrittspreis all inclusive.
Kommt ein Gast mehr, kann man ihn auch für 16¤ reinlassen, nämlich zu Grenzkosten.
Läßt man ihn aber voll zahlen, verringern sich natürlich die Durchschnittskosten/Gast.
Dann könnte man die 1200¤ nachträglich durch 101 teilen. Es wird dann für alle billiger.
Das Durchschnittskostenminimum wird an der Kapazitätsgrenze erreicht, z.B: wenn nur 110 Leute in den raum passen. Sonst müsste ein grösserer Raum gemietet werden.


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Antwort von matata | 17.06.2017 - 14:23
Wenn man/frau Begriffe nicht kennt, muss man sie halt suchen... und nachschlagen

Suchbegriffe zum Beispiel: Definition:Kostenfunktion

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kostenfunktion.html

http://www.welt-der-bwl.de/Grenzkosten

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grenzkosten.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/durchschnittskosten.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/durchschnittskosten/durchschnittskosten.htm

https://www.google.ch/?gws_rd=ssl#q=Definition:Durchschnittskostenminimum

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/durchschnittskosten.html

Als nächstes sucht man praktiksche Beispiele für diese diversen Begriffe

Suchwörter zum Beispiel: Kostenfunktion+Beispiel

http://www.welt-der-bwl.de/Kostenfunktion

http://www.welt-der-bwl.de/Grenzkosten

Dann vergleicht man mit einer Abiparty: Was ist die Kostenfunktion bei einer Abiparty?
Welches sind die Grenzkosten in der Kostenübersicht für eine Abiparty?

Lesen, Denken und Zusammenfassen sind angesagt....
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Antwort von ichsdeh | 18.06.2017 - 14:20
Danke @n8flug, du warst eine große Hilfe!

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