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Euthanasie

Frage: Euthanasie
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Hallo,

es geht um die "Verhütung erbkranken Nachwuchses" in der NS-Zeit.
Ich möchte zu dem Thema gern ein Projekt mit anderen Schülern machen und habe da auch schon viele Ideen. Am Ende würde ich jedoch gern einen aktuellen Bezug herstellen und auf Menschen mit Behinderung eingehen, die den Wunsch haben, Kinder zu gebären. Dafür würde ich gern ein Rollenspiel oder eine Diskussion machen, doch mir fehlen die konkreten Ideen. Könnt ihr mir da helfen?

Vielen Dank!
Frage von Jasi14 | am 25.04.2017 - 10:31


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Antwort von cleosulz | 25.04.2017 - 13:08
Menschen mit Behinderung?

Welche Art von Behinderung?

Hast du dich schon mit der Problematik der Verhütung / Sterilisation von Menschen mit Behinderung ( die unter Betreuung stehen) eingelesen?

Das ist nicht so einfach (zu verhindern), wie manch einer glaubt.

Du solltest das aus Blick der Betroffenen bzw der Familie/Betreuer betrachten.
Es gibt für beide Seiten gute pro/contra - Argumente.
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Antwort von Jasi14 | 25.04.2017 - 14:49
ich habe mich eingelesen. Es gibt ja ein paar Ausnahmen, aber wie wahrscheinlich ist dies? Gibt es eine Statistik wie häufig es vorkommt, dass jemand gegen seinen Willen sterilisiert wird?


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Antwort von matata | 25.04.2017 - 15:15
Da musst du dich auch noch in die gesetzlichen Bestimmungen einlesen. Heute darf niemand mehr gegen seinen Willen sterilisiert werden. Für geistig Behinderte, die nicht urteilsfähig sind, sieht der Gesetzgeber eine besondere Betreuung vor, wenn eine Sterilisation aus bestimmten Gründen vorgenommen werden soll.

http://www.medizinrecht-ratgeber.de/medizinrecht/sonderfaelle/index_02.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Sterilisation_(Empf%C3%A4ngnisverh%C3%BCtung)
---> siehe Rechtsgrundlagen zur Sterilisation in Deutschland

http://partner.a-z.ch/partnersite/ga/ratgeber/i/111691891

http://bidok.uibk.ac.at/library/trompisch-sterilisation.html
---> siehe Die Situation in Deutschland

https://www.aerzteblatt.de/archiv/60272/Sterilisation-bei-Einwilligungsunfaehigen-Medizin-Recht-und-Ethik

http://www.onmeda.de/behandlung/sterilisation.html
---> siehe Gesetzliche Vorschriften


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Antwort von Jasi14 | 25.04.2017 - 15:31
ja, genau das habe ich bereits gelesen. Ich meinte, dass es ja sehr unwahrscheinlich ist, dass diese Punkte zutreffen. Also die Ausnahmeregelungen für urteilsunfähige Menschen mit Behinderung.
und ob es darüber eine Statistik gibt.

danke!


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Antwort von cleosulz | 25.04.2017 - 18:48
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/behinderte-frauen-mit-kinderwusch-trotzdem-mama-1.1299755-2

https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/frauen-maedchen/muetter-mit-behinderung.php

https://www.aktion-mensch.de/blog/beitraege/kinderwunsch-paare-mit-down-syndrom-als-eltern.html

http://board.netdoktor.de/beitrag/koennen-behinderte-eltern-ein-gesundes-kind-haben.250645/
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Antwort von cleosulz | 25.04.2017 - 19:10
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Sterilisationsbetreuer

2014 gab es in Deutschland insgesamt 36 Genehmigungen zur Sterilisation von Menschen mit Behinderung nach Paragraf 1905 BGB, die selbst keine Einwilligung zur Sterilisation geben konnten.

Leider habe ich auf die schnelle keine Zahl von Behinderten gefunden, bei denen eine Sterilisation durchgeführt wurde, weil sie " eingewilligt haben" bzw als "einwilligungsfähig" eingestuft wurden.

Quelle:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuungszahlen
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Antwort von cleosulz | 25.04.2017 - 19:19
Ich weiß von einem Fall, bei dem das Gericht die Genehmigung zur Sterilisation abgelehnt hat mit der sinngemäßen Begründung, dass dieser Eingriff ein höchstpersönliche Entscheidung sei, die nicht stellvertretend von einem Betreuer abgegeben werden kann.
Die Angehörigen wollten eine ungewollte Schwangerschaft mit einer Sterilisation verhindern. Die Frau hat einen Betreuer, der zugestimmt hätte.
Die Frau wohnte in einer Behinderten-Wohngruppe und hat einen Freund, der ebenfalls eine Behinderung hat.
Das Gericht sah keinen Fall einer notwendigen Sterilisation.

Die Frau verhütet jetzt mit einer 3-Monatsspritze.
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Antwort von cleosulz | 25.04.2017 - 19:24
Noch ein recht verständlicher Aufsatz zum Thema Zwangssterilisation von Menschen unter Betreuung.

http://m.aerzteblatt.de/print/60272.htm

Zitat:
Die gesetzlich streng geregelte Sterilisation bei Einwilligungsunfähigen in Deutschland mit jährlich circa 100 genehmigten Anträgen sollte auch in Zusammenhang mit den bundesweit insgesamt circa 125 000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr (7) diskutiert werden. Insbesondere muss hervorgehoben werden, dass der Schwangerschaftsabbruch bei Einwilligungsunfähigen nicht derart strikt geregelt ist wie die Sterilisation und sogar gegen den Willen der Betroffenen zulässig ist.

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Antwort von cleosulz | 26.04.2017 - 21:35
Noch ein paar Denkanstöße:

Euthanasie = Eugenik? Wollen wir eine gleichförmige Menschenmasse?

Geht es hier nicht nur um die Frage, wer darf über die Fortpflanzung entscheiden oder geht es hier auch darum, wer entscheidet über Pränataldiagnostik, über Schwangerschaftsabbrüche, über Klon-Babys?

Ist es nicht vielmehr (auch) eine ethische Frage?
Wer entscheidet über Leben, über das, was lebenswert ist, die Einmaligkeit und Unschätzbarkeit jedes Lebens bzw. Lebenswertes?
Bin ich als Mensch "unantasbar"? Wer entscheidet was normal oder "noch" normal ist?
Wer entscheidet, was anders oder "unnormal" ist? Wer bestimmt die Norm?

Gab Eugenik nur unter Hitler?
Oder ist Eugenik nicht auch nach wie vor "unter uns", bei jeder Beratung in der Humangentik,
bei jeder künstlichen Befruchtung, bei der befruchtete Eizellen nicht verwendet werden (egal ob Präimplantationsdiagnostik angewendet wurde oder nicht)?

Und wie ist das mit dem Inzestverbot zwischen Geschwistern? Wie wird das begründet?
Es ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 ja verfassungskonform! Gut, der Schutz von Ehe und Familie wurde in den Vordergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gestellt, aber auch auf die möglichen erheblichen Erbschäden wurde eingegangen. Nicht nur Diskriminierung der Kinder wegen der Abstammung sondern auch die Gefahr der möglichen Erbschäden wurde beleuchtet und berücksichtigt. => Hier ist ein Eingriff des Staates in die Familienplanung ersichtlich.

Zitat:
Europa
In der Charta der Grundrechte der EU sowie in der geplanten Verfassung der Europ. Union sind Zwangssterilisationen, eugenische Maßnahmen etc. verboten.
Dennoch stimmte das Europäische Parlament einem Antrag zu, in dem seltene Krankheiten auch durch die Auswahl von gesunden Embryos vor der Implantation vermieden werden sollten.
......
Kritiker der gültigen gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch wenden ein, dass ein Schwangerschaftsabbruch mit embryopatischer Idikation eine Form vorgeburtlicher Eugenik sei.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Eugenik

Übrigens:
Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurde von den Allierten nach Kriegsende nicht beanstandet. In verschiedenen Bundesländern galt es (teilweise) nach 1945 fort.
Erst mit der 5. Reform des Strafgesetzbuches - mit der Änderung des Gesetzes über den Schwangerschaftsabbruch (§§ 218-220 StGB) vom 18.06.1974 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses letztendlich außer Kraft gesetzt.
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