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mein hund den meine freundin mir schenkte

Frage: mein hund den meine freundin mir schenkte
(3 Antworten)


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Beiträge 3
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hi , vielleicht kann mir ja hier wer helfen .
und zwar hat meine freundin mir ihren hund geschenkt und ein paar möbel und nun , nach dem sie sich von mir heute getrennt hat will sie mir alles wieder wegnehmen . droht mit anwalt und polizei mir den hund und die geschenkten möbel , zusammen mit der polizei aus meiner wohnung zu holen .

was kann ich machen

den hund hat sie mir geschenkt zur therapie , ich bin durch seelicher erkrankung zu 50% schwerbehindert und der verlust des hundes würde mir sehr weh tun und mir seelisch das genick brechen oder schlimmeres verursachen :-(
Frage von Martin362 | am 15.10.2016 - 01:12

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Antwort von matata | 15.10.2016 - 02:09
Wir können hier keine Rechtsberatung leisten.
Geh einmal zur unentgeltlichen Rechtsauskunft bei den sozialen Diensten deiner Wohngemeinde. Es gibt auch kostenlose Foren mit solchen Auskünften.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 15.10.2016 - 08:59
Klingt nicht gut => Mir ihren Hund geschenkt....

Vorweg:
Die Polizei holt keine Möbel und keine Hunde aus Wohnungen. Das erledigt der Gerichtsvollzieher.
Aber auch nur mit einem vollstreckungsfähigen Titel ( Urteil, einstweilige Verfügung) des für seinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts.

Schenkungen sind problematisch im Nachweis. Ausser du hast jemanden, der dabei war und sie bestätigen kann.
( Ich war dabei und habe gehört wie S. sagte: Wuffel gehört jetzt Martin => und du hast das Tier dann sofort bei der Gemeindeverwaltung steuerrechtlich auf dich laufen lassen = du jetzt Hundehalter oder du hast die letzten Tierarztrechnungen bezahlt).

Wenn ihr zusammen gelebt habt, wird es noch schwieriger = gemeinsamer Haushalt.
Deine Freundin hat sicher noch Kaufbelege oder den Nachweis, dass sie für den Hund die Steuer bezahlt und somit Hundehalterin ist.
Um übrigen gilt: geschenkt ist geschenkt.

Du solltest auf jeden Fall dich beraten lassen.
Solltest du dir anwaltschaftlichen Rat nicht leisten können, dann lass dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht ausstellen.
Damit kannst du dich 1x anwaltlich beraten lassen und bezahlst nur 10¤.
Dann weißt du aber, was Sache ist.

https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Tipp am Rande:
Bei solchen Verfahren gibt es immer nur einen Gewinner = der Advokat
Frei nach: "Streiten zwei, freut sich der Dritte."
Versucht euch freundschaftlich zu einigen.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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22
Antwort von Kampfsemmel | 15.10.2016 - 11:53
Hallo,

ganz grundsätzlich sei dir gesagt, dass es Millionen süßer Hunde gibt, die alle auf einen führsorglichen Hundebesitzer warten und glaub mir ... diese können selbstverständlich die Rolle des aktuellen Hundes übernehmen. Ich würde die Option "neuer Hund" also nie aus dem Auge verlieren.

Die Option, dass du einfach alles behälst, die wirst du rechtlich nie durchsetzten können und selbst wenn, dann ist diese moralisch doch sehr verwerflich. Bedenke bitte einfach auch, dass deine ehmalige Freundin womöglich die gleichen Gefühle für den Hund entwickelt hat. Da kann man sich jetzt ewig zoffen ... oder man zeigt Charakter und fasst die Option "neuer Hund" ins Auge.

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