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Handy

Frage: Handy
(5 Antworten)

 
Guten Morgen Gestern im Kunst unterricht hat mein handy 2 mal vibriert( es sind 2 Mitteilungen gekommen) da mein handy auf dem gisch war hat es bisschen laut vibriert wir durften gestern im unterricht musik hören aber da mein handy vibriert hat hat meine öhererin es genommen .
ich hab später es heimlich von ihrer Mappe zurück genommen. Meine klassenlehrerin hat mich gestern angerufen ich hab als erstes geloggen in dem ich meinte meine lehrerin hat mir gegeben dannach hatte ich ein schlechtes gefühl und hab sie später angerufen und die Wahrheit gesagt weil ich nicht meine lehrerin schlecht darstellen wollte. Ich habe Angst das eine Anzeige gemacht wird ich wollte fragen ob sowas sein würde also was passieren wird
ANONYM stellte diese Frage am 09.01.2016 - 08:16


Autor
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Antwort von cleosulz | 09.01.2016 - 08:46
Zur Klarstellung:
Du hast das Handy offen auf dem Tisch während des Unterrichts.
Ihr hört Musik.
Es vibriert lauter und die Lehrerin nimmt dein Handy ( vermutlich nach dem 2. Vorfall) an sich,
steckt es in IHRE Tasche, um einen ruhigen Unterrichtsfortgang ( Musik hören) sicherzustellen.

Aus IHRER Tasche nimmt du DEIN Handy heimlich wieder heraus und gehst( nach Unterrichtsende? ) ganz normal aus der Klasse.

Irgendwann bemerkt die Lehrerin das Fehlen deines Telefons und weil sie deine Nummer hat, ruft sie dir an.
-> vermutlich auf dem fehlenden Handy.

Und dann?
Den Rest verstehe ich nicht.

Welcher Vorwurf wird dir gemacht?

Diebstahl des eigenen Handys?
(Gibt es nicht- Diebstahl ist Wegnahme einer FREMDEN Sache.)
Vorwurf, dass du einen sichergestellten Gegenstand heimlich an dich genommen hast?
( Da darf man streiten, ob sie rechtlich gesehen dein Handy übehaupt wegnehmen und einstecken darf -> kommt auf Schulordnung an, ob da was geregelt ist)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von ANONYM | 09.01.2016 - 08:54
Und Lügen ist nur vor Gericht eine Straftat ( grob gesehen).

Du hast dich 3 x nicht richtig verhalten.
Nach der 1. Nachricht gehört das Handy spätestens in die Schultasche.
( meiner Meinung nach sollte es gar nicht erst da raus genommen werden - ausser in Pausen).
Nach der Wegnahme hättest du höflich nach der Schulstunde um Rückgabe fragen sollen.
( Was sagt eure Schulordnung denn dazu?
Abholen beim Direx?)

Das heimliche Herausnehmen war Sch...

Und das Abstreiten ebenso.

Aber bei der Polizei anzeigen kann man dich deswegen nicht. (Wenn es nur so war, wie iches beschrieben habe)
Bei der Schulleitung melden kann man dieses Verhalten schon.

Oder was hast du beim Anruf deiner Lehrerin gesagt/ behauptet?


Autor
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Antwort von Hueseyin382 | 09.01.2016 - 11:29
Ich bin grad vom gespräch mit meiner klassenlehreri gekommen am dienstag werde ich noch ein gepräch haben mit dem MittelstufenLeiter,Klassenlehrerin und ich . Meine Klassenlehrerin meinte das du ohne erlaubnis in ihre tasche eingegriffen hast ist nicht gut das ist ihre Privatsphäre du darfs sowas nicht machen und in der schulordnung steht das wenn der Lehrer/in dir das handy nimmt es deiner klassenleher geben sollte. Daher wirst du hoffentlich ein tadel kriegen und es wird in deiner akte stehen wenn dud ich aber jetzt gut verhaltest wird der tadel nicht in deinem Zeugniss stehen .


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Beiträge 11943
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Antwort von cleosulz | 09.01.2016 - 15:41
Aha, jetzt sehe ich klarer.
Da hat deine Klassenlehrerin natürlich recht.

Zusammenfassend:
Strafbar hast du dich im Zweifel nach dem StGB nicht.
Sein eigenes Eigentum kann man nicht stehlen. Und unter staatlicher Beschlagnahmung stand dein Handy auch nicht.
Wenn in der Schulordnung steht, dass man dir das Handy während des Unterrichts wegnehmen darf und du es später über den Klassenlehrer nach Unterrichtsende ausgehändigt erhältst, dann ist das ok.
Dann solltest du diesen Weg auch einhalten. Er ist für dich dann gültig.
Die Wegnahme des Handys ohne Wissen aus ihrem Verantwortungsbereich (Tasche) stellt einen Vertrauensbruch dar und hat insoweit die Konsequenz, dass die Lehrerin ein Problem hat, wenn z.B. jemand anderer das Handy (also nicht du als Eigentümer) das weggenommen hättest.
Sie wäre u. U. schadensersatzpflichtig dir gegenüber, wenn es fehlt.
Dadurch, dass du das Handy wieder an dich genommen hast und sie nicht wusste, wo es ist, hast du ihr vermutlich einen Schrecken eingejagt. So was ist nicht nett!

Dann hast du auch noch gelogen und behauptet, dass sie es dir selbst wieder ausgehändigt habe. Das ist auch nicht nett.

Dass dieses Verhalten (Wegnahme + Lüge) eine Sanktion in Form von Eintrag im Klassenbuch/Tadel nach sich zieht, ist verständlich.
Aber eine polizeiliche Anzeige sicher nicht.

Zeige dich reumütig, entschuldige dich => und lass das Handy in Zukunft da, wo es vor Betreten der Schule hingehört:
Abgeschaltet in der Tasche (!) und hole es künftig erst nach Schulschluß wieder aus der Versenkung.

Und so ein schriftlicher Hinweis/Tadel wird (soweit ich weiß) nicht im Zeugnis vermerkt.

Aber => zu viel negatives Auffallen schlägt sich in der allgemeinen Notenfestsetzung nieder.

Also immer brav sein und nicht negativ auffallen, dann ist einn Klausurenschnitt von 3,5 im Jahreszeugnis eher eine 3 als eine 4.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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Antwort von Hueseyin382 | 09.01.2016 - 15:49
Danke aber ich hab das gemacht da ich nicht bis Montag warte wollte also ich war ungeduldigt

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