Strafen als Möglichkeit der Rechtssprechung/Gerechtigkeit?
Frage: Strafen als Möglichkeit der Rechtssprechung/Gerechtigkeit?(2 Antworten)
Hi, ich muss ein Referat in Ethik über das Thema Recht und Gerechtigkeit halten. |
Frage von Gordana22 | am 19.04.2015 - 23:02 |
Antwort von cleosulz | 20.04.2015 - 22:06 |
jemanden "strafen" kommt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet: jemanden tadeln, jemanden zurechtweisen. Quelle: Duden Lt. Zitat: Strafen können also negativ aber auch postiv behaftet sein. Es gibt verschiedene "Strafstärken". Früher gab es schon kirchliche und weltliche Strafen. => siehe auch Sendgericht Die Frage stellt sich. Muss einem (Gesetzes)Verstoß immer eine Strafe folgen? Siehe Jugendstrafrecht: Hier ist nicht die Strafe im Vordergrund sondern der Erziehungsgedanke. Strafen als Erziehungsmittel = verpöhnt, vor allem sind Körperstrafen verboten. Schau hier mal rein: wikis.zum.de Zitat: Auge um Auge, Zahn um Zahn ....? Der Satz aus der Bibel .. ist das zeitgemäß? Wenn man den "Täter-Opfer-Ausgleich" richtig handhabt, braucht man dann noch eine Bestrafung? Wenn das Opfer "befriedigt" ist, bedarf es dann noch eines Strafanspruch des Staates? www.deutschlandradiokultur.de de.wikipedia.org taeter-opfer-ausgleich.de Zitat: und Nietsche sagt: Zitat: books.google.de www.uni-marburg.de ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 21.04.2015 - 06:56 |
Google mal nach " Straftzwecktheorie" + Beispiele Vielleicht solltest du auch überlegen: Was ist Rechtsprechung? Zitat:Was ist Gerechtigkeit? ==> de.wikipedia.org Es gibt verschiedene Formen von Gerechtigkeit. Zitat: Überlege: Unsere Strafgerichte strafen, sprechen eine Strafe aus, Strafvollstreckungsbehörden vollstrecken die Urteile der Strafgerichte und das Opfer? => wird zur Vollstreckung seiner erlittenen Schäden/Schadensersatzansprüche an die Zivilgerichte verwiesen Beispiel: Du wirst zufällig (und völlig unverschuldet) Opfer einer Schlägerei, erleidest eine schwere, sehr schmerzhafte Rippenprellung und eine Platzwunde am Kopf, die genäht werden muss. Du zeigst die Täter an, die können ermittelt werden, ein Ermittlungsverfahren wird durch die Polizei eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Der zuständige Staatsanwalt prüft die Aktenlage und erhebt Anklage vor dem zuständigen Gericht (=> in deinem Fall wäre es das Amtsgericht, da es eine mittelschwere Tat ist - eine Anklage vor dem Landgericht ist da nicht vorgesehen). Das Amtsgericht prüft, stellt die Anklage zu, eröffnet das Hauptverfahren, verhandelt in einer Hauptverhandlung. Dazu wirst du als Zeuge vorgeladen. (Beachte: du wirst nicht als Opfer vorgeladen, sondern als "Beweismittel" - du bist Mittel zum Zweck; zu dem Zweck, dass der Täter der Tat überführt werden kann und somit seiner "gerechten Strafe nach dem StGB" zugeführt werden kann.) Du wirst hereingerufen, belehrt (=> wenn du was Falsches sagst, etwas verschweigst oder hinzufügst machst DU dich strafbar .... dir gegenüber wird eine Strafandrohung erhoben) machst deine Angaben, sagst aus. Nach deiner Zeugenaussage bedankt sich der Richter, stellt fest, dass du nicht vereidigt wirst und entlässt dich. Du kannst gehen, darfst aber natürlich als Zuschauer noch im Sitzungsaal bleiben. Die Verhandlung nimmt seinen Gang. Es werden weitere Beweise erhoben, vernommen, die Beweisaufnahme wird geschlossen und die Verfahrensbeteiligten stellen ihre Schlussanträge und der Angeklagte hat das letzte Wort. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und kommt schließlich, um dann sein Urteil zu verkünden. Je nach dem wird der Angeklagte verurteilt: Zu einer Geldstrafe, zu einer Freiheitsstrafe - mit oder ohne Bewährung, er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Fertig. Fertig? Ja, fertig.
Das Verfahren wird rechtskräftig => entweder weil weder die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) noch der Angeklagte Rechtsmittel einlegen oder weil ein höheres Gericht ein Rechtsmittel verworfen hat oder eine andere Strafe ausgesprochen hat oder aber womöglich den Angeklagten freigesprochen hat. (Abgesehen vom Freispruch) => die Akte geht an die Strafvollstreckung, die wieder bei der Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Der zuständige Sachbearbeiter veranlasst die Vollstreckung der Geldstrafe oder der ausgesprochenen Freiheitsstrafe, sofern der Angeklagte dazu verurteilt wurde; egal => Der Angeklagte bekommt jetzt die erste Aufforderung, dass er entweder die Strafe + die Kosten der Strafverfolgung (Polizei + Gerichtskosten) bezahlen muss. Dazu wird ihm in der Regel eine 2wöchige Frist gesetzt.
Der Angeklagte bezahlt seine Geldstrafe + die Verfahrenskosten. Im Falle einer Freiheitsstrafe: / Der Angeklagte bekommt die Aufforderung zum Strafantritt. Er muss sich in einer bestimmten Vollzugsanstalt an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit einfinden. Er "sitzt ein".
Bis jetzt hast du keine persönliche Wiedergutmachung erfahren. Wenn du Glück hast, entschuldigt sich der Angeklagte bei dir halbherzig für die Schläge, die dir die Verletzung zugefügt haben (weil sein Anwalt ihm das geraten hat => macht einen besseren Eindruck bei der Strafzumessung). Wenn du ganz viel Glück hast, spricht der Richter dir ein Schmerzensgeld zu (geht aber in der Regel nur bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung im Zusammenhang mit einer Bewährungsauflage). Aber im Großteil der Verfahren verlässt "das Beweismittel geschädigter Zeuge" den Gerichtssaal mit dem Hinweis, dass man sich gerade im Strafprozess befindet, in dem der Staat seinem Anspruch gerecht wird, den strafrechtlichen Teil abzuurteilen. Für den zivilprozesslichen Teil muss sich der Geschädigte der Zivilgerichte bemühen. Mit einer Strafanzeige erfolgt nämlich kein automatischer Ausgleich des Schadens von Seiten des Täters an das Opfer. (Ein möglicher Schaden wäre z.B. Reinigungskosten für das blutige Shirt, Fahrtkosten zum und vom Arzt, Medikamentenzuzahlungen, Schmerzensgeld usw.). Darum muss sich das Opfer selbst kümmern. Nur weil der Täter vom Strafrichter verurteilt wird, erhält das geprügelte Opfer nicht automatisch ein Schmerzensgeld oder einen sonstigen Schadensersatz.
___________________________________________________________________________________________________ Mögliche Juristen mögen wir nachsehen, dass ich nicht auf die Möglichkeiten Adhäsionsverfahren usw. eingehe; dies ist im juristischen Alltag sicher die recht große Ausnahme, vor allem, wenn der Geschädigte nicht anwaltlich vertreten ist. In der Regel geht ein Geschädigter in einem solchen Fall aus dem Sitzungssaal mit fragenden Augen und dem Satz auf den Lippen: => Und jetzt, wie komme ich zu meinem Recht, sprich Geld? War es das jetzt? Dem Strafanspruch des Staates wird durch die Verurteilung des Täters Rechnung getragen. Dem Gerechtigkeitsanspruch/ Sühnegedanken des Opfers leider nur selten. Ein in jedem Fall stattzufindender Täter-Opfer-Ausgleich müsste selbstverständlich sein, ist es aber nicht, da er auf freiwilliger Basis stattfindet. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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