Schwanger Entbindung Staatsangehörigkeit
Frage: Schwanger Entbindung Staatsangehörigkeit(1 Antwort)
hallo meine Freundin lebt seit 7Monaten in Dubai. Sie ist deutsch und hat einen Palästinenser geheiratet, der in Dubai lebt. Sie plant im 6.Monat anzureisen. Darf sie hier ihr Kind entbinden? Ist sie immer noch versichert oder müsste sie den kompletten Krankenhausaufenthalt selbst finanzieren? Über w elche Möglichkeiten wird dem Mann eine Einreise nach Deutschland gewährt? Liebe Grüße |
ANONYM stellte diese Frage am 12.02.2015 - 17:32 |
Antwort von cleosulz | 13.02.2015 - 19:24 |
Hallo, zunächst bist du in einem Hausaufgaben-Forum nicht unbedingt an der richtigen Adresse für deine Fragen. Ich versuche dir trotzdem zu antworten. Zunächst nocheinmal die Fakten, so wie ich es verstanden habe: Deutsche heiratet einen Palästinenser (welche Staatsangehörigkeit hat er? Palästinenser heißt doch zunächst einmal => arabisch sprechender Bewohner des Westjordanlandes/Gazastreifens bzw. Deine Freundin ist volljährig, ist in Deutschland aufgewachsen und hat einen Deutschen Paß. Sie lebt in Dubai = VAE Vereinigte Arabische Emirate. (?) Deine deutsche Freundin ist verheiratet. => wo wurde die Ehe geschlossen? In Deutschland? Allgemein mal die Hinweise: Wer eine(n) Deutsche(n) heiratet, erhält nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Durch eine Heirat mit einer/einem Deutschen werden die Einbürgerungsvoraussetzungen meist jedoch leichter. Durch die Heirat mit einem Ausländer verliert deine Freundin nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit. (Vor 1953 war das u. U. so, jetzt nicht mehr). Für eine im Ausland geschlossene Ehe gilt, dass sie auch ohne Registrierung in Deutschland als wirksam geschlossen gilt. Wo wurde die Ehe geschlossen? Vor einem deutschen Konsulatsbeamten - oder vor einem örtlichen Gericht => Dubai Courts nach Scharia-Recht? Wurde die Ehe im Eheregister registriert? Wurde ein islamischer Ehevtrag geschlossen? Was die Krankenversicherung betrifft: Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen heißt es: Entweder Wohnsitz in Deutschland oder deutsche Einkünfte. Ansonsten müsste sich deine Freundin nach einer privaten Krankenversicherung umschauen. => Die werden vermutlich aber keine Leistungen zur Geburtshilfe zahlen, wenn die Schwangerschaft schon bei Vertragsabschluss besteht. => Bei ständigem Wohnsitz außerhalb der EU besteht keine Pflichtversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Es wäre interessant, wie deine Freundin derzeit krankenversichert ist? In Dubai - oder über eine (deutsche) Auslandskrankenversicherung? Was den Aufenthalt des Ehemannes in Deutschland betrifft: Grundsätzlich benötigen (nicht EU-) Ausländer einen Aufenthaltstitel. Es gibt verschieden Aufenthaltstitel: – Visum i. S. d. § 6 AufenthG – Aufenthaltserlaubnis i. S. d. § 7 AufenthG, – Niederlassungserlaubnis i. S. d. § 9 AufenthG oder – Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG i. S. d. § 9a AufenthG Lebt die Frau in Deutschland und will die Familie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, bestehen gute Möglichkeiten, dass dem Mann der Aufenthalt bewilligt wird. Problematischer könnte es werden, wenn die Familie (alle zusammen, bzw. hier die Frau gar) nicht in Deutschland lebt und auch der Familienmittelpunkt nicht Deutschland ist. Der Zuzug von Ehepartnern nach Deutschland ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Ein zeitlich befristeter Aufenthalt (des Kindsvaters in Deutschland) dürfte problemloser möglich sein (vor allem, wenn die Kindsmutter in Deutschland gemeldet ist), als ein unbefristeter Aufenthalt. (Deine Freundin sollte sich überlegen -falls sie es nicht noch ist -, ob sie sich in Deutschland nicht wieder anmeldet). Zitat:Sicher darf deine deutsche Freundin nach Deutschland einreisen und hier auch ein Kind zur Welt bringen. Zitat:Siehe oben. Wo ist sie jetzt versichert? Wo ist sie gemeldet? Wohnsitz noch in Deutschland? Noch bei der Deutschen Krankenversicherung angemeldet? => gesetzlich / privat / Auslandskrankenversicherung für VAE? Wenn sie in Deutschland keinen Krankenversicherungsschutz geniest, dann läuft sie wirklich Gefahr, dass sie für die Entbindung und evtl. Krankenkosten selbst aufkommen muss. Übrigens: Das Kind deiner deutschen Freundin erhält durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit. => Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Wie das der Staat des anderen Elternteils sieht bzw. welche Vorschriften zur Staatsangehörigkeit des Vaters gelten, sei einmal dahingestellt. Wichtig ist auch zu prüfen, wie das mit der elterlichen Sorge ist. Lebt die Familie mit dem Kind in Deutschland, dann ist das zunächst problemlos. Dann gilt für eine deutsche Mutter mit einem deutschen Kind und deutschem Aufenthalt ohne Zweifel zunächst einmal deutsches Recht. => Beide Elternteile haben (gleichberechtigt) das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Problematisch kann es werden, wenn die Familie (das Kind) nicht hier und (noch schwieriger) ggf. außerhalb der EU lebt. In manchen Staaten hat nämlich nur der Kindsvater das Sorge- und Bestimmungsrecht. Die Mutter hat außer der tatsächlichen Sorge keine Rechte. Bei verschiedenen islamischen Gruppen ist es z.B. so, dass "Ungläubige" überhaupt kein Sorgerecht ausüben können. Die Aufgaben und Rechte der Mutter sind beschränkt. Der Vater kann der Mutter das Kind wegnehmen bzw. eine Ausreise des Kindes verhindern. Deine Freundin sollte sich vielleicht einmal an einen Verband für binationale Ehen wenden. => Diese Stellen sind für die Fragen sicher auch der bessere Ansprechpartner ;) www.verband-binationaler.de de.wikipedia.org www.familienratgeber.dfv-nrw.de ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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