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Aufnahme, erlaubt?

Frage: Aufnahme, erlaubt?
(2 Antworten)


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Hi,


mich interessiert folgende Frage

1) Bsp.: Sagen wir mal ich bin in der Stadt und nehme auf (Handyaufnahme/Kamera o.Ä)
Nun sind da Polizisten

Darf ich die auch aufnehmen, ist mir allgemein die Aufnahme "fremde Menschen" erlaubt?

2) Darf man in der Stadt Flyer/Prospekt verteilen oder braucht man dafür eine bestimmte Erlaubnis?
Frage von abi15 | am 07.11.2014 - 22:57


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Antwort von matata | 07.11.2014 - 23:20
http://www.rechtambild.de/2013/04/vorsicht-beim-fotografieren-von-polizisten/

Nein, Polizisten einzeln und gezielt zu fotografieren ist nicht erlaubt.
Das kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild sein. Erst recht darf man solche Bilder nicht veröffentlichen.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Fremde Menschen, die zufällig auf ein Bild geraten, wenn man den Kölner Dom fotografiert oder sonst eine Sehenswürdigkeit, die darf man fotografieren. Man darf diese Bilder aber nur für ein privates Album machen und nicht veröffentlichen. Gezielt fremde Menschen aufnehmen zum Beispiel beim Sonnenbaden im Park oder Schlafen in der Bahn ist nicht erlaubt. Erst recht ist die Veröffentlichung solcher Bilder ein Verstoss gegen das Recht am eigenen Bild.

http://www.somethinkspecial.de/flyer-verteilen.html

Es braucht immer und überall eine Bewilligung für das Verteilen von Flyern:
  • vom Ordnungsamt der  Stadt,wenn man sie öffentlich verteilen will
  • vom Veranstalter, wenn man sie auf einem Markt oder in einer Halle oder vor einer Disco verteilen will
  • in Briefkästen nur, wenn kein Kleber den Einwurf von Werbung verbietet
  • an Autos verboten, denn jeder Autohalter kann Schäden am Fahrzeug einklagen

________________________
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Antwort von streifchen (ehem. Mitglied) | 17.09.2015 - 17:02
Ergo: Wenn die Menschen ein Charaktermerkmal des Bildes sind, bspw. in Shanghai viele Menschen, dann ist es keine Rechtsverletzung :)
Sobald aber der Mensch im Fokus steht (bspw. ein, zwei Menschen genau zu erkennen sind), dann ist das rechtswidrig, eben wegen dem Recht am eigenen Bild.

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