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Klassenarbeiten

Frage: Klassenarbeiten
(13 Antworten)


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Hey Leute, ich hab da mal ne Frage an euer großes Allgemeinwissen über die Schule: Ich habe erst letzte Woche eine Klassenarbeit in Physik geschrieben und am Freitag (1.7) diese Woche will mein Lehrer die Nachschreibearbeit schreiben lassen (die muss jeder mitschreiben, der
dieses Jahr irgendwann bei einer KA bei ihm gefehlt hat). Darf er die KA jetzt schreiben lassen ohne das er die letzte KA noch nicht zurück gegeben hat?
Bei normalen KAs geht des ja nicht, aber wie ist des bei NachschreibeKAs?
Schon mal danke im voraus für eure Antworten!
Frage von StTischtennis (ehem. Mitglied) | am 29.06.2005 - 23:09

 
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 23:11
neeee
im normalfall darf er das nicht
Liebe grüße Meli

 
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 23:11
normalerweiße geht des scho


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Antwort von StTischtennis (ehem. Mitglied) | 29.06.2005 - 23:11
ja was denn jetzt? ja oder nein?

 
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 23:11
ähm, frag doch einfach mal deinen oberstufenberater an der schule oder den direktor o.ä. die wissen das besser als wir :-)

 
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 23:12
doooooooooof :/
muha
ich mag die lehrer nich

 
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 23:13
Gut ich versuche jedenfalls bei jeder Arbeit präsent zu sein!


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Antwort von StTischtennis (ehem. Mitglied) | 29.06.2005 - 23:13
des mit rektor oder so fragen kannst bei uns vergessen, die haben da selber keinen plan von. bin auf nem total chaotischen gymi

 
Antwort von GAST | 29.06.2005 - 23:17
hmm, also dann...tja ich kanns dir net sagen denn ich kenn das bestimmt ellenlange schulgesetz mit seinen ganzen ausnahmeregelungen nich ^^


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Antwort von StTischtennis (ehem. Mitglied) | 29.06.2005 - 23:18
@majestro trotzdem danke

 
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 13:30
geht nicht.er muss die arbeiten immer vorherr zurückgeben. bei uns wollte das nen lehrer auch machen und daraufhin haben wir uns geweigert die nächste klausur zu schreiben. die pauker hat richtig einen rein bekommen vom direktor

 
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 13:40
ja das dürfen sie machen. es ist ein Nachschreibe termin da is das gesctattet. Eine ausnahme wäre es wenn es eine KA is die ihr ganz normal schreibt und die letzte noch net habt. KA müssen innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgegeben werden auser es liegen ferien oder ähnliches dazwichen.

 
Antwort von GAST | 30.06.2005 - 13:45
Nein, bei Nachschreibearbeiten gibts diese Regelung nicht.
Denn er kann ja eventuell nachweisen, dass ihm die Zeit zur Korrektur gefehlt hat, dass er aber andererseits alle Noten braucht...
Tut mir leid, aber da kannst nischt machen

 
Antwort von GAST | 05.07.2005 - 09:31
Also nochmal für Alle!
Bei Klausuren oder Arbeiten die Nachgeschrieben werden müssen, haben die Lehrer freihe hand außer sie haben im Voraus einen Termin festgesetzt, wobei in dringenden fällen auch sowas vor- oder auch zurück geshoben werden darf.
D.H. wenn ein Schüler z.B. komischer weise 5 Klausuren oder Arbeiten nicht mitgeschrieben hat und an einem Tag in der Schule ist hat er wirklich die absolute [zensiert]..karte, da sich ein Lehrer ihn schnappen darf und in irgendeinem Raum nachschreiben lassen darf.
Eine bekannte und zudem auch noch gemeine Lehrerdisziplin ist dann noch den anderen Lehrern bescheid zu sagen, das der Schüler im Haus ist.
Das wiederrum heißt, dass der Schüler an einem Tag alle nicht mitgeschriebenen Klausuren jetzt nachschreiben darf.
Das ist kein Witz und toternst gemeint.
Das Problem an so manchen Schülern ist, dass sie nur Teile des Schulgesetzes kennen oder auch garnicht und keine Grundlagen für Diskussionen haben.
Woher ich dashab?
Sagen wir mal so indirekt direkt vom berliner Schulsenat.
Viel Spaß an die Nachschreiber^^ Chironex

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