Geldscheine beschriften
Frage: Geldscheine beschriften(4 Antworten)
Ich hab mit ein 100¤ Geldschein Ware in Wert von 15¤ eingekauft . Als ich das Rückgeld bekam und nach Haise ging bemerkte ich das auf 2Geldschein "free palestine" stand. War verwundert und zugleich fand ich es eine gute Idee. Meine Frage : Ich kann dies ja auch tun wenn ich jetzt mit diesem beschrifzeten Geld zur Rossmann co. hingee und bezahle müssen Sie diesen beschrifteten Geldschein annehmen oder duerfen sie sagen nein der ist beschriftet? Eigl mussen die es ja annehmen ich hab ja kein Sicherheitsmerkmal geschadigt Oder? |
Frage von abi15 | am 10.07.2014 - 04:50 |
Antwort von cleosulz | 10.07.2014 - 08:30 |
Zunächst einmal ein paar Fragen vorab:
Zu deiner Frage: Eigenes Eigentum darf man mit Werbung versehen oder beschriften oder bemalen. In Deutschland gilt, dass ein Geldschein privates Eigentum ist - er gehört nicht dem Land oder der Bank. Wenn du also Geldscheine hast, die dir gehören und die du nur im Nachtkästchen verwahrst, kannst du auf den freien Stellen Werbung oder Schrift aufbringen so viel du willst. Es kann aber durchaus passieren, dass solche bemalte/beschriftete Geldscheine nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Dann hast du Pech. Dann hast du nur noch ein Stück Papier, für das du nichts bekommst. Und noch was: Es gibt einen Beschluss der NZB, dass - wenn die Geldscheine absichtlich beschädigt wurden (mutwilliges Bemalen und Beschriften gehören dazu!), dann behalten sie diese Geldscheine ein und tauschen sie nicht um = es soll damit verhindert werden, dass solche Banknoten in den Umlauf kommen bzw. wo anders zum Umtausch vorgelegt werden. Gleiches gilt, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass eine Straftat vorliegt. Ein Euro-Geldschein der beschrieben ist, gilt als mutwillig beschädigt und wird durch das Beschreiben wertlos. Die Folge wäre also: Einbehalt ohne Umtausch = der Schein wird eingezogen und du bekommst keinen Ersatz dafür. Kritzeleien, Werbeaufrufe oder Telefonnummern auf Geldscheinen sind also eine kostspielige Angelegenheit. Jede Supermarktkassiererin hat also das Recht, die Annahme eines bekritzelten Geldscheines zu verweigern, so wie umgekehrt auch jeder Kunde das Recht dazu hat ihn nicht als Zahlungsmittel anzunehmen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 10.07.2014 - 08:37 |
Es gab schon mehrere Aktionen mit beschrifteten Geldscheinen: www.weser-kurier.de Lies dort den letzten Absatz! => beschrifteter Geldschein = wertloses Papier ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 10.07.2014 - 19:52 |
Das ist Quatsch, dass ein beschrifteter Geldschein ein Stück wertloses Papier ist. Solang erkennbar ist, dass der Schein echt ist, um was es sich für einen Schein handelt und vor allem, wenn noch mehr als die Hälfte des Scheines vorhanden ist, dann ist er nicht wertlos. Natürlich kann dir jeder verweigern den Schein anzunehmen, dann kannst du immer noch zur Bank gehen und ihn eintauschen lassen. Trotzdem möchte ich dich bitten diesen Unfug zu unterlassen. Was möchtest du denn bitte damit bewirken? Niemand liest was auf Geldscheinen steht und wenn doch, dann denkt er sich: "Was war denn da für ein Spinner am Werk?" |
Antwort von cleosulz | 10.07.2014 - 21:11 |
@1349 Die Auskunft habe ich auch heute bei meiner Hausbank bekommen. Wobei mir auch erklärt wurde, dass in der Regel wohl umgetauscht wird, wenn ich angebe, dass ich den Geldschein so zugesteckt erhalten habe. Die Geldscheine gingen dann an die Bundesbank und fertig. Da sei man schon "kulant". Ich solle mich aber nicht unbedingt darauf verlassen. Vor allem wenn ersichtlich ist, dass die Beschädigung "Methode" hat, z.B. Werbung. Zitat: www.bundesbank.de Und hier unter Artikel 3 findest du die Vorschrift, auf die sich die Bank im Zweifel berufen kann: Es geht hier um "vorsätzliche Beschädigung von Banknoten" - hierzu gehört auch das Beschriften von Banknoten. www.ecb.europa.eu ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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