Menu schließen

Post: Briefkuvert beschriften - mit Absender?

Frage: Post: Briefkuvert beschriften - mit Absender?
(6 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Wenn man jetzt einen Brief verschicken will also innerhalb Deutschland MUSS man da den Absender hinschreibrn oder reicht der Emfanger?
Frage von abi15 (ehem. Mitglied) | am 20.06.2013 - 12:53


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 20.06.2013 - 13:05
Ja, man schreibt den Absender hin. Die Post wünscht das so, denn es erleichtert die Rücksendung, sollte mit der Zustellung etwas schief gehen.

Ausserdem sehe ich als Empfänger es auch gerne, von wem die Post kommt, die ich gerade in der Hand halte.

Gib bei Google ein:
Briefumschlag beschriften

dann bekommst du sogar Schaubilder mit den genauen Massen für die korrekte Einteilung.

Und noch ein Gratistipp: Bewerbungen, die in einem nicht korrekt beschrifteten Umschlag stecken, wandern in den meisten Firmen grad in den Papierkorb...


________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von abi15 (ehem. Mitglied) | 20.06.2013 - 13:15
das ging nur fur post bzw buchersendungen ist es denn PFLICHT dies zu beschriften?


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 20.06.2013 - 13:42
Du bekommst keine Strafe oder Busse, wenn du deinen Absender nicht drauf schreibst... Aber vergiss dann den Absender im Begleitschreiben oder Brief nicht! Ich verstehe zwar nicht, wozu anonyme Post in diesem Fall gut sein soll... aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich!



________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von abi15 (ehem. Mitglied) | 21.06.2013 - 04:44
Aber vergiss dann den Absender im Begleitschreiben oder Brief nicht!

was meinen sie mit begleitschreiben
.was ist das


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 21.06.2013 - 08:02
Begleitschreiben => Inhalt des Briefumschlages (den du anonym ohne Absenderabgabe beschriften willst)

Wir gehen davon aus, dass du in den Briefumschlag irgend (einen Brief z.B.) etwas stecken möchtest, von dem der Empfänger dann weiß, wer ihm die Postsendung schickt.

Das gilt natürlich nicht, wenn du eine komplett anonyme Postsendung auf den Weg bringen willst. Das heißt, wenn der Empfänger nicht wissen soll, von wem er jetzt eine Postsendung erhalten hat.
Wenn du also weder auf dem Briefumschlag, noch auf dem Inhalt der Briefsendung deine Adresse vermerkt hast.
Sonst weiß der Empfänger ja nicht, wer "an ihn gedacht hat". Der Absender bleibt unerkannt.

Beispiel: Erpresserbrief (^^)
Um auf deine ursprüngliche Frage zurückzukommen:

Zitat:
...man da den Absender hinschreibrn oder reicht der Emfanger?


Ja, es ist erlaubt einen Brief nur mit einer (korrekten) Empfänger-Anschrift wegzuschicken.
Du bist nicht verpflichtet, deine Absender-Anschrift drauf zu schreiben.
Aber ... es ist nicht immer sinnvoll ==> weil, falls der Empfänger verzogen ist oder die Anschrift ist nicht korrekt, dann kann die Post dir den Brief nicht zurückschicken bzw. öffnet die Briefsendung, um den Absender zu ermitteln. Wobei "erlaubt" heißt: Ohne Absender befördert die Deutsche Post deinen Brief auch.

Aber in ihren AGB`s legt sie Wert darauf, dass der Absender seine vollständige inländische Anschrift angibt .... ==> dies gilt für Briefe ins Ausland

Zitat:
Insbesondere gibt der Absender, auch für den Fall des Rücktransports nach
Unzustellbarkeit, eine vollständige inländische Anschrift (in Deutschland) für seine
Person auf der Sendung an.


Quelle:
http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/A_a/AGB/DP_AGB_BRIEF_International_Online.pdf


Bei inländischen Briefen (Postsendungen) gilt:

Zitat:
Kann eine unzustellbare Sendung nach der Rückbeförderung nicht entsprechend der in den
Absätzen 2 bis 5 für die Zustellung geregelten Weise an den Absender zurückgegeben werden, ist die Deutsche Post zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch dadurch nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist die Deutsche Post nach Ablauf einer angemessenen Frist zu deren Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die Deutsche Post darf Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten (Anmerkung: => wegwerfen! ), wenn Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung verweigern.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 105
0
Antwort von LoveHa | 14.08.2013 - 16:36
Hallo,

du kannst soweit ich weiß den Absender drauf schreiben, musst aber nicht. Wenn es ein Brief beim Amt oder sonst wo ist, dann natürlich mit Absender da der Amt täglich Briefe von Leuten bekommt und nicht weiß wer du bist. Einem Kollegen einen Brief schreiben kannst du auch ohne Absender.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Laberecke-Experten?

179 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Laberecke
ÄHNLICHE FRAGEN: