Bafög und Hartz IV ?
Frage: Bafög und Hartz IV ?(4 Antworten)
Meine Eltern beziehen Hartz IV und wenn ich Bafög beantrage und es bekomme werde, bekommen meine Eltern dann weniger Warum ist das so? Gibt es ine andere Möglichkeit mien Studium zu finanzieren pro Semester=1200 pro Monat=200¤ |
Frage von abi15 | am 08.07.2014 - 21:15 |
Antwort von matata | 08.07.2014 - 21:42 |
Die einzige Stelle, die dir eine korrekte Antwort geben kann mit allen Zahlen, das ist das Sozialamt, das für deine Eltern Hartz IV auszahlt und auch dein Bafög ausrichten wird. Andere Möglichkeiten sind sicher arbeiten neben deinem Studium...Aber lass dich doch endlich richtig beraten.... ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 09.07.2014 - 10:03 |
Natürlich erhalten deine Eltern dann weniger Hartz IV, schließlich müssen sie dich dann nicht mehr mit ihrem Geld durchfüttern, da du dann Bafög erhälst. Falls du zuhause wohnen bleibst, ist es so gedacht, dass du einen Teil des Bafögs an deine Eltern abgibst. Also einen Anteil für Miete, Nebenkosten und Lebensmittel. Was die Zahlen am Ende deines Posts bedeuten sollen, weiß ich nicht... Erklärst du es uns? Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung wäre ein Stipendium. |
Antwort von cleosulz | 09.07.2014 - 11:09 |
Ich versuche es einmal einfach und verständlich zu formulieren: 1. Sozialleistungen (Hartz IV - ALG II oder Sozialgeld) und Bafög kann man nicht gleichzeitig beziehen. 2. Eine Familie (in der selben Wohnung) ist eine Bedarfsgemeinschaft, wenn alle HartzIV-Leistungen (egal ob ALG II oder Sozialgeld) beziehen. Jeder hat einen Anspruch auf Grundleistung (Regelsatz), Anteil zur Wohnung (Warmmiete/Mietanteil). Zur Bedarfsgemeinschaft zählen z.B. auch eigene, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen und Vermögen. Folgen einer Bedarfsgemeinschaft: Anrechnung des Einkommens und Vermögens des gesamten Haushalts, aus dem sich diese Bedarfsgemeinschaft bildet. Mietanteil wird z.B. kopfteilig bezahlt = wenn du aus der Bedarfsgemeinschaft fällt, dann bezahlt das Amt für dich keinen Mietanteil mehr. Die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft wird um diesen Kopfteil gekürzt. (s.u.) Solange du Schüler bist, wurdest du der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern eingerechnet = du hast ebenfalls Sozialleistungen erhalten. Wenn ich richtig liege, dann haben deine Eltern für dich mtl. 313 EUR Regelsatz erhalten. Der Höchstsatz für Bafög (wenn du daheim lebst) liegt bei 422 EUR zzgl. 73 EUR für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge = 495 EUR mtl. Wenn du nun studierst und Bafög bekommst, dann fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus - lebst aber weiter in der Haushaltsgemeinschaft. Du musst dir das so vorstellen, dass Bafög ein "Einkommen" ist, auch wenn du nicht arbeitest. Mit diesem "Einkommen, das dir der Staat finanziert" musst du deinen Lebensunterhalt bestreiten. Das heißt, du wirst aus dem Leistungsbezug (Regelsatz für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens) deiner Eltern herausgerechnet (auch wenn du weiterhin daheim lebst). Du hast ja eigenes Einkommen => das Bafög. Dass musst du jetzt dafür einsetzen. Dieses Bafög musst du für die Zukunft für deinen Lebensunterhalt verwenden = Wohnung, Heizung, Lebensmittel + für die Studienkosten. Weil im Bafög ist u.a. auch ein Mietanteil mit enthalten. Etwa 20 % des Bafög sind anrechnungsfrei (=> bildungsspezifischer Aufwand, z.B. für Bücher usw.)- der Rest zählt zum Kindes-Einkommen. Bitte beachte jedoch: Du gehörst weiterhin zur Haushaltsgemeinschaft deiner Eltern (bitte nicht mit Bedarfsgemeinschaft verwechseln). Kindergeld, das deinen Eltern bezahlt wird, wird ebenfalls als Einkommen angerechnet. Aber das war schon vorher so.
Zitat: Reich solltest du als Student nicht werden, jedenfalls nicht auf Kosten der Steuerzahler. Du darfst bis zu 400 EUR im Monat dazuverdienen (nicht 450 EUR!) = im Jahr nicht mehr als 4.800 EUR, wenn du weiterhin Bafög beziehen willst. Dein Zuverdienst wird der Haushaltsgemeinschaft, die Hartz IV bezieht jedoch angerechnet. Es gibt jedoch bestimmte Freigrenzen. Jeder Cent, den du darüber verdienst wird von der staatlichen Leistung wieder abgezogen. Wie hoch die Freigrenze in deinem Fall ist, hängt von vielen Faktoren ab (Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft/wer bezieht das Kindergeld usw.), die ich dir nicht nennen kann. Lass dich bei der HartzIV-Stelle bzw. beim Studentenwerk beraten. Hier für Hamburg ein Link: www.arbeitslosen-telefonhilfe.de ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.07.2014 - 11:22 |
@ Dominik04 Ich denke, dass abi15 meint, er bräuchte während der Zeit seines Studiums mtl. mind 200 EUR "zusätzlich". Wofür ist auch mir nicht ganz verständlich. Übrigens noch ein Hinweis an abi15: Wenn du nicht mehr daheim lebst = eigene Bude + eigenen Kühlschrank bestücken musst, dann bekommst du 670 EUR im Monat (597 EUR + 73 EUR für KV/PV) und musst damit alles bestreiten -> einschließlich der Bude + den eigenen Kühlschrankinhalt + Bücher/Fahrkarte usw. Dann darfst du jedoch - ohne dass es deinen Eltern angerechnet wird, mtl. bis 400 EUR (im Jahr 4.800 EUR) dazuverdienen. Je nach Preise auf dem Wohnungsmarkt (WG-Zimmer) kannst du prüfen, ob eine eigene Bude insoweit nicht ein (finanzieller) Vorteil bringt. Dein maximaler finanzieller Verfügungsrahmen wäre dann: 597 EUR Bafög + 184 EUR Kindergeld + max. 400 EUR Job = max. 1181 EUR Aber davon musst du dann alles bestreiten - deine Wohnung, dein Leben, dein Handy/Fitness-Studio ...... und dein Studium Die Sozialleistungen deiner Eltern werden aber trotzdem um deinen Regelsatz und den Mietanteil für dich gekürzt, da du dann aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen bist. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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