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Vergewaltigung: Wessen Schuld ist es?

Frage: Vergewaltigung: Wessen Schuld ist es?
(5 Antworten)


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Mir ging folgende Frage mal in dem Kopf:

Wer trägt bei einer Vergewaltigung Schuld ?
Die Frau, da sie "auffallend" gekleidet war oder der Täter, der sich nicht unter Kontrolle hatte ?



Zweite Frage: Meistens sagen sie dann in den Nachrichten Person xy wurde freigelassen bzw begibt sich in einer Tberapie usw findet ihr sowas gerecht?
Wenn z.B. ein Mann ein Kind vergewaltigt 
Frage von abi15 | am 23.06.2014 - 16:24


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Antwort von matata | 23.06.2014 - 16:48
Was ist das für eine Frage!
Nie trägt eine Frau oder ein Kind die Schuld bei einem Missbrauch oder einer Vergewaltigung. Die Schuld liegt immer bei der Person (beim Mann in deinem Beispiel),
die die Tat begangen hat.

Wenn ein Kind missbraucht wird und die Schuld des mutmasslichen Täters einwandfrei festgestellt werden kann, wird er bestraft. Zusätzlich zur Haft oder zur Gefängnisstrafe werden oft Therapien angeordnet, denn der Täter soll ja auch gebessert werden und Einsicht erlangen in seine Schuld.
Haft- oder Gefängnisstrafen sind zeitlich begrenzt. Das sieht das Strafrecht so vor. Therapien laufen aber oft weiter und müssen auch nach Ablauf Haftstrafen noch weiter besucht werden. Das kann der Richter anordnen. Ob man das gerecht findet oder nicht, spielt keine Rolle. Das Strafrecht diktiert hier die Regeln und nicht die öffentliche Meinung.
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Antwort von Annonymyma | 23.06.2014 - 19:09
Bei der Schuldfrage muss ich matata recht geben. Man kann die Schuld nicht einer Frau geben, die zu leicht, oder auch zu auffalllend gekleidet war. Allerdings finde ich es auch nicht in Ordnung (auch wenn Richter dieses Urteil fällen), dass solche Täter so leicht wieder davonkommen. Wer sagt denn, dass sie ihre Therapie auch zu Herzen nehmen?


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 23.06.2014 - 19:58
Deine erste Frage ist ja wohl hoffentlich nicht ernst gemeint... Wie kommst du auf die Idee, dass das Opfer einer Straftat die Schuld tragen kann? 
Mir ist bewusst, dass in muslimisch geprägten Ländern (und insbesondere denen, die seit dem arabischen Frühling von einer islamistischen Regime geführt werden) die Ansicht vorherrscht, dass Frauen daran Schuld sind, wenn sie vergewaltigt werden. Dies steht in einer Linie mit der frauenverachtenden Denkweise in diesen Ländern. Es wurden aber auch schon von anderen Männern vergewaltigte Männer wegen angeblicher Homosexualität exekutiert. Die Täter bekamen mildere Strafen, da sie "verführt" wurden. Unglaublich. Dieses Rechtsverständnis geht davon aus, das der Täter aus einem Trieb heraus handelt, der durch das Opfer stimuliert wird. Menschen sind jedoch in der Lage, die Folgen ihres Handelns zu überblicken und können zwischen "Gut und Böse" (wer auch immer dies innerhalb ihrer Gesellschaft definieren möge) zu unterscheiden. 

Zur zweiten Frage: 
Im Gegensatz zum amerikanischen Rechtssystem, das für schwere Straftaten buchstäblich lebenslange Haftstrafen vorsieht, spielt im deutschen (bzw. europäischen) Strafrecht die Wiedereingliederung der Täter in die Gesellschaft eine große Rolle. Der Vergeltungsgedanke spielt (zum Glück wie ich finde) in Europa eine geringere Rolle. So sind a uch "lebenslange" Haftstrafen in Deutschland zeitlich begrenzt. 
Das amerikanische Strafrecht (aber auch insbesondere das in muslimischen Ländern) verlässt sich auf die abschreckende Wirkung der Haftstrafen, teils sogar drakonischen Körperstrafen (Todesstrafe, Peitschenhiebe, ...). Wer doch eine Tat begeht, kommt meist aus ärmlichen Gesellschaftsschichten. Man wird lange eingesperrt und am Ende der Strafe ohne Aussicht auf ein besseres Leben entlassen. 
Hierzulande möchte man den Tätern nach dem Verbüßen einer Strafe die Möglichkeit geben, ihr Leben innerhalb der Regeln der Gesellschaft weiterzuführen (z.B. Gewaltlosigkeit) und ein vollwertiges Mitglieder Gesellschaft zu werden, anstatt zeitlebens für ein Vergehen stigmatisiert zu sein. 

Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, was eine angemessene Strafe ist, bevor die Wiedereingliederung in die Gesellschaft stattfindet. Nach schweren Straftaten wie sexueller Misshandlung von Kindern wird oft eine lange Haftstrafe gefordert. Dabei geht man fälschlicherweise davon aus, dass der bloße Aufenthalt in einem Gefängnis aus dem Täter einen besseren Menschen macht. Das Gegenteil ist leider der Fall: Dieses Umfeld bringt insbesondere junge Täter in Kontakt mit "erfahrenen" Straftätern. 

 
Antwort von ANONYM | 23.06.2014 - 21:47
Ich schließe mich meinen Vorpostern an. Und selbst wenn eine Frau nackt durch die Gegend rennt, darf niemand mit ihr gegen ihren Willen sie betatschen, sexuell beleidigen, sexuell belästigen oder vergewaltigen.
Ein Nein ist und bleibt ein Nein! Wann wird das endlich einmal kapiert?

Vielleicht schaust du hier mal rein http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigungsmythos

http://de.wikipedia.org/wiki/Rape_Culture

oder auch http://de.wikipedia.org/wiki/Victim_blaming

und guck hier mal unter Saudi Arabien an http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

echt abartig :(

Zitat:
Auch das Vergewaltigungsopfer kann mit Haft oder Peitschenhieben bestraft werden, wenn es aktiv zur Entstehung der „Situation“ beiträgt, indem es sich etwa mit fremden Männern trifft oder eine uneheliche Beziehung führt, die letztlich in die Vergewaltigung mündet.

Auch interessant ist dieses Ergebnis http://de.wikipedia.org/wiki/Date_Rape


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Antwort von LittleBigDirectioner | 22.11.2014 - 20:32
Ich, als Moslem, finde die Denkweise von Dennis unangemessen. Wir sind natürlich nicht, der Meinung, dass es die Schuld der Frauen ist, wenn sie vergewaltigt werden! Im Islam werden Frauen geschützt, damit ihnen sowas nicht passiert. Nächstes mal pass lieber auf, was du sagst und in wie fern das stimmt. Man darf sich im Islam natürlich nicht zu "protzig" kleiden, denn somit erregt man die Aufmerksamkeit vieler Männer und das ist nicht gut für uns. Ich würde mich persönlich auch nicht zu knapp kleiden, da es erstens in meiner Religion verboten ist und ich zweitens nicht als "billig" rüber kommen will. Frauen tragen keinster weise die Schuld an der Vergewaltigung.
MfG

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