Mehrheitsprinzip im Strafrecht
Frage: Mehrheitsprinzip im Strafrecht(1 Antwort)
Wir haben diese Aufgabe bekommen: In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Erläutere diese Aussage an einem Beispiel des Strafrechts und erörtere 2 Vorkehrungen, die im Grundgesetz getroffen wurden, um die in dem Zitat aufgeworfene Grundsatzproblematik zu entschärfen! Ich wäre echt dankbar, wenn jemand einen Rat hätte. Vielen Dank im Voraus. :) |
ANONYM stellte diese Frage am 12.06.2014 - 18:44 |
Antwort von ANONYM | 12.06.2014 - 21:28 |
http://www.georglohmann.de/demokratie-menschenrechte.html Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Frage: Wie sieht das z. B. mit der Blutentnahme ohne Einwilligung des Beschuldigten aus? Die Entnahme einer Blutprobe ist für bestimmte Zwecke der Strafverfolgung bzw. der Verfolgung von Verkehrs-OWi`s durch gesetzliche Bestimmungen erlaubt. Wird eine Blutprobe ohne Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen entnommen, ist sie rechtswidrig. Eine solche Blutentnahme stellt demzufolge sogar eine u. U. strafbare Körperverletzung dar. Zulässig ist solch eine Blutprobe jedoch mit einer richterlichen Anordnung. Werden solche Beweismittel jedoch rechtswidrig erhoben, so gilt eine weitgehende Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise. |
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