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Mehrheitsprinzip im Strafrecht

Frage: Mehrheitsprinzip im Strafrecht
(1 Antwort)

 
Wir haben diese Aufgabe bekommen:  In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein.
Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde der Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig. 
Erläutere diese Aussage an einem Beispiel des Strafrechts und erörtere 2 Vorkehrungen, die im Grundgesetz getroffen wurden, um die in dem Zitat aufgeworfene Grundsatzproblematik zu entschärfen!

Ich wäre echt dankbar, wenn jemand einen Rat hätte.

Vielen Dank im Voraus. :)
ANONYM stellte diese Frage am 12.06.2014 - 18:44

 
Antwort von ANONYM | 12.06.2014 - 21:28

  • 5 Verfassungsprinzipien:

  • Das Grundgesetz basiert auf fünf Verfassungsprinzip
    ien:
    - Republikprinzip
    - Demokratieprinzip
    - Rechtsstaatsprinzip
    - Bundesstaatsprinzip
    - Sozialstaatsprinzip
    Die fünf Prinzipien sind für alles staatliche Handeln unmittelbar verbindlich und haben dieselbe Gültigkeit wie eine konkrete Vorschrift, d.
    h. ein Verstoß gegen ein Prinzip macht eine staatliche Maßnahme verfassungswidrig. 

  • Mehrheitsprinzip ist Teil des Demokratieprinzip
Das Mehrheitsprinzip beschreibt einen Rechtsgrundsatz, nach dem sich eine Minderheit dem Beschluss der Mehrheit zu fügen hat. Die freie Selbstbestimmung Einzelner wird dadurch zwar eingeschränkt; ohne Mehrheitsprinzip wären Entscheidungen in einer pluralistischen Gesellschaft aber nicht möglich. Es wird dabei erwartet, dass die Minderheit den mehrheitlichen Entschluss respektiert und anerkennt.

http://www.georglohmann.de/demokratie-menschenrechte.html

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Frage: Wie sieht das z. B. mit der Blutentnahme ohne Einwilligung des Beschuldigten aus?
Die Entnahme einer Blutprobe ist für bestimmte Zwecke der Strafverfolgung bzw. der Verfolgung von Verkehrs-OWi`s durch gesetzliche Bestimmungen erlaubt.
Wird eine Blutprobe ohne Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen entnommen, ist sie rechtswidrig.
Eine solche Blutentnahme stellt demzufolge sogar eine u. U. strafbare Körperverletzung dar.
Zulässig ist solch eine Blutprobe jedoch mit einer richterlichen Anordnung.

Werden solche Beweismittel jedoch rechtswidrig erhoben, so gilt eine weitgehende Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise.










 

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