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Hitler: Machtübernahme und Begriffe?

Frage: Hitler: Machtübernahme und Begriffe?
(2 Antworten)


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1. Wie riss hitler die richterliche Gewalt an sich ?

Und 2. was bedeutet der Begriff "nationalsozialistische Diktatur " ?

Das sind zwei fragen die ich einfach nicht heraus bekomme ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr die Antwort drunter schreibt wenn ihr sie wisst
Frage von Lilix3 (ehem. Mitglied) | am 16.03.2014 - 10:58


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Antwort von brabbit | 16.03.2014 - 11:06
http://www.hanisauland.de/lexikon/n/nationalsozialismus.html

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Antwort von cleosulz | 16.03.2014 - 15:07
Zum Verständnis:

Richter befolgen Gesetze.
Und wenn die Gesetze "sorry: shit" sind, dann können die "armen Richter" auch nichts anderes tun, als diese Gesetze befolgen.
Das heißt: Der Großteil der Richter vor und nach 1933 hat nicht das Recht gebeugt.
Sie haben sich vielmehr nach dem formellen/bestehenden Recht gehandelt und so formelles Recht dem materiellen Unrecht (dem Inhalt dieser Gesetze) gebeugt.
Hitler hat Unrecht in Gesetze gegossen und so dieses Unrecht den Richtern als Gesetz vor die Nase gestellt.
Die Richter fragten dann nicht nach dem Inhalt der Gesetze sondern haben diese Gesetze dann einfach umgesetzt.
Hier hat sich gezeigt, dass viele Richter nicht nach Recht oder Unrecht in der Sache fragen, sobald sie ein Gesetz in Händen haben.

Hitler hat seinen Weg zum Terror einfach mit den ihm passenden Gesetzen gepflastert.
Das Ermächtigungsgesetz und die entsprechenden Notverordnungen haben ihm dabei geholfen.

Hier eine Rede von 2004 zu diesem Thema:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede29092004.html


Das ist ein schöner Artikel über die Ausschaltung der Justiz in einer Dikatur - hier geht es um Deutschland: => Justiz im Dritten Reich

Zitat:
Bereits in seiner Regierungserklärung als Reichskanzler hatte Hitler 1933 neue Maßstäbe für die Rechtsprechung angekündigt: "Unser Rechtswesen muß in erster Linie der Erhaltung der Volksgemeinschaft dienen. [...] Nicht das Individuum kann der Mittelpunkt der gesetzlichen Sorge sein, sondern das Volk." Was dem Volke diente wurde aber von Hitler und der NSDAP bestimmt.



Quelle:
http://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/weisse-rose/61055/justiz-im-dritten-reich?p=all

1933 und danach wurden "schöne Gesetze" erlassen, u.a.:

"Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform"

Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936

und du musst differenzieren zwischen "normalen Gerichten" und "Sondergerichten".
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