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Unterschied: "Kooperation i.e.S." und "Kooperation i.w.S."

Frage: Unterschied: "Kooperation i.e.S." und "Kooperation i.w.S."
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Hallo,

ich schreibe gerade eine Hausarbeit über Kooperationen.
Darin gilt es zu definieren, wo der Unterschied zwischen einer "Kooperation im engeren Sinne" und einer "Kooperation im weiteren Sinne" liegt.

Bisher kann ich dazu sagen, dass sich eine Kooperation im engeren Sinne (z.B. Joint Ventures, Allianzen, Netzwerke) hauptsächlich durch rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Partner definiert.
Die Selbstständigkeit der Unternehmen bleibt i.d.R. erhalten, abgesehen von einigen vorher festgelegten Handlungsalternativen. Es ist nicht zwingend eine vertragliche Kooperation nötig; die Dauer der Kooperation kann je nach Ziel stark variieren.
Es geht eher um eine Ressourcenbündelung und dem Zusammenführen mehrerer Kompetenzen zum Wohle aller Beteiligten.

Bei einer Kooperation im weiteren Sinne (z.B. Lizenzverträge, Franchising) besteht oftmals ein Machtgefälle, d.h. dass ein Partner "mehr zu sagen hat" als der andere. Es ist eine langfristige, vertragliche Kooperation.
Hier wird von einem Parnter ein Entgelt an den anderen bezahlt für die Nutzung von Rechten/Konzepten.

Ich finde das allerdings noch etwas wenig. Gibt es noch weitere Unterschiede oder eine andere Differenzierung der beiden Kooperationsarten?

Ich würde mich sehr über den ein oder anderen Ratschlag freuen.

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Frage von KevO (ehem. Mitglied) | am 03.03.2014 - 13:10





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