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Klassenfahrt für eine muslimische junge Frau

Frage: Klassenfahrt für eine muslimische junge Frau
(6 Antworten)


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es gejt um eine muslmiscjes Madchen(18Jahre alt);die Schulleitung meint, man seidazu verpflichtet, mitzufahren, da es sich um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt



ABER

was wenn es sich um die Religion handelt?

Laut Islam darf eine Frau nicht alleine in so ein Klassenfahrt hin



ist das ein Grund nicht mitzufahren weil es geht janum Religion ?
Frage von abi15 | am 08.02.2014 - 01:59


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Antwort von cleosulz | 08.02.2014 - 10:52
Warum darf eine erwachsene Frau nicht auf eine schulische Pflichtveranstaltung (Klassenfahrt)?

Warum erlaubt es der Islam dann einem minderjährigen Mädchen?

Warum ist es einem männlichem Muslime (egal welchen Alters) erlaubt?

Ist eine Klassenfahrt eine so verwerfliche Veranstaltung,
dass die Teilnehmer befürchten müssen, nicht den "Schlüssel fürs Paradies" zu erlangen?

Meine Fragestellung zeigt dir, dass ich mich a) nicht auskenne und b) der Meinung bin, dass nach wie vor Staat und Religion getrennt gehört.
Staat ist hier die Pflicht des Mädchens, ihrer Schulpflicht nachzukommen und damit auch an einer schulischen Pflichtveranstaltung teilzunehmen.

Sich dann darum zu drücken und dann plötzlich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit zu berufen und dann "aus diesem Grund", an einer solch "teuflischen" Veranstaltung wie einer Schülerklassenfahrt nicht teilzunehmen finde ich persönlich nicht ok.

Eine erwachsene Muslime kann sich "allen schädlichen Einflüssen" sicher während der Schulfahrt fernhalten. Sie muss sich an keinen Tisch setzen, an dem Alkohol getrunken wird und sie wird vermutlich auch nicht in eine Disco mitgezerrt werden. Soll sie doch nach dem Abendbrot aufs Zimmer gehen und schlafen. - Dann kommt sich auch sonst nich auf irgendwelche schmutzige Gedanken (ist das deine Befürchtung?) und sieht auch sonst nichts Falsches.
Und Haram-Taten passieren überall - hier, jetzt und womöglich auch in eurer Familie - offen oder verdeckt.

Was mich überhaupt interessieren würde:

Wie steht die junge (erwachsene) Frau eigentlich dazu?

Will sie (persönlich) zur Klassenfahrt mit - oder nicht => oder meint die Familie, dass sie da nichts zu suchen hat?

Und die Frage, die mich doch noch interessiert:

Wann warst du bei deiner letzten Klassenfahrt? Hat sich da jemand Gedanken darüber gemacht, ob du aus religiösen Gründen mit kannst oder nicht?
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Antwort von Tiggettos | 08.02.2014 - 12:50
Ich bin auch kein Muslim ... und kenne mich recht wenig aus!

ABER es gibt mehrere Ansichten bzw Aspekte die man beachten könnte

- Da Sie in Deutschland lebt gilt vollkommen zurecht das Deutsche Gesetz.
Staat und Kirche sind bei uns relativ getrennt. Vor dem Gesetz ist sie als Frau genauso Frei wie ein Mann und hat die gleichen Rechte.
Zudem ist sie 18 Jahre und damit volljährig -> Die Eltern oder Familie haben rechtlich gesehen keinen Einfluss mehr.

M9it 18 gibt es zwar keine Schulpflicht mehr aber trotzdem muss sie sich den Regeln der Schule beugen wenn sie weiterhin da bleiben möchte. Da sie in deutschland lebt und wohl auch ein Teil der deutschen Gesellschaft ist, wird sie wohl hofffentlich auch etwas Wert auf ihre Ausbildung legen und sollte demnach mitfahren

(Das entspricht auch meiner Meinung!

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- Auf der anderen Seite steht Religion und Familie. Je nachdem wie streng die Familie ist könnte ein Interaktions und Regelverstoß Konsequenzen nach sich ziehen.

Jedes verhalten hat Auswirkungen auf die Umwelt und an Jeden Mensch werden gewissen Anforderungen gestellt (Rollentheorie) Die Familie wird ein Fehlverhalten nicht gerne sehen aber auch staat und schule sowie deutsche Gesellschaft werden ein Fernbleiben von der Klassenfahrt nicht akzeptoieren bzw tollerieren
Das Mädchen steht in einer Zwickmühle zwiaschen 2 Rollen und somit in einem Rollenkonflikt



Nun sollte sich das Mädchen eher Fragen was sie denn möchte
Ein freies Leben in deutschland innerhalb der Gesellschaft mit allen Optien und Karrieremöglichkeiten oder sich dem familiären Druck beugen und deren Erwartungen Erfüllen und womöglich außerhalb der deutschen Kulture zu stehen bzw innerhalb einer kleinen Randgruppe

Das Mädchen sollte sich selbst Gedanken machen und frei entscheiden was ihr wichtig ist! wenn sie Lieber ein streng gläubiges Leben führen möchte ist das ok aber auch ein klassisches Leben in der deutschen Gesellschaft ist ok ....



vllt könnte man auch versuchen mit der Familie zu reden und Ihnen klar zu machen,dass in Deutschland nun mal andere Regeoln gelten als in ihrer Heimat
Sie haben sich das Land ausgesucht und müssen sich demanch auch etwas der Gesellschaft und den Wertden der Gesellschaft etwas anpassen!
Das bedeutet nicht, dass sie ihr Verhalten komplett anpassen sollten


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Antwort von cleosulz | 08.02.2014 - 15:27
Zitat:

Laut Islam darf eine Frau nicht alleine in so ein Klassenfahrt hin



Wo kann ich das im Koran nachlesen?
Hast du mir da die passende Fundstelle?
Darf die junge Frau mit, wenn eine weibliche Erwachsene/oder ein männlicher Erwachsener der Familie sie begleitet?

==> so wie in Saudi-Arabien, wo das Radfahren jetzt für Frauen in Begleitung eines männlichen Verwandten erlaubt wurde?
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Antwort von Reghi (ehem. Mitglied) | 08.02.2014 - 16:03
Keiner kann zur Teilnahme an einer Klassenfahrt "gezwungen" werden. Die Schülerin kann während der Zeit allerding verpflichtet werden, eine (Parallel)klasse bzw. die Klasse darunter zu besuchen.


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Antwort von cleosulz | 08.02.2014 - 17:43
@Reghi - das gilt nur sehr bedingt:

Schule ist Länderrecht und da gibt es in jedem Bundesland andere Vorschriften.

Die Teilnahme an einer Klassenfahrt gehört zur Schulpflicht, jedenfalls in Bremen und Hamburg. = Für den Schüler besteht kein Wahlrecht, ob er mitgeht oder nicht.
Die Schule kann von der Teilnahmepflicht befreien - und dann muss der Schüler u. U. eine andere Klasse während der Klassenfahrt besuchen.

==> KANN, muss aber nicht.

Wenn die Schule keine Befreiung erteilen will, dann hat der Schüler Pech gehabt.
Dann bleibt ihm noch die Beschreitung des Rechtsweges => Widerspruch => den Gang vor das Verwaltungsgericht (Klage).

Es gilt hier:
Die Schule ist zumindest wenn das Schulgesetz das so schreibt - im Recht und kann mit all den Mitteln, mit denen der Schulbesuch auch sonst durchgesetzt werden kann bzw.
Schwänzen betrafen kann, auch die Teilnahme durchsetzen.
Einfach sagen "ich will nicht mit sondern gehe in die Parallelklasse" geht also nicht immer.
Hier ein paar Links zu entsprechenden Vorschriften (gelten für Hamburg)

http://www.kmk.org/index.php?id=485&type=123

Hamburg:
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SchulGHArahmen&st=lr

Zitat:
Richtlinie für Klassenfahrten vom 04.10.2006 == wonach grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind.
Möglicher Beurlaubungsgrund nach § 28 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)


Hamburgisches Schulgesetz:
http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schulgesetzdownload.pdf


http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=MWRE090003454&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap03-28/1207884/fa-sgbii-28-2-mehrtaegige-klassenfahrten.html
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Antwort von cleosulz | 08.02.2014 - 18:01
@abi15

Hier ein Link zu einem muslimischen Anwalt, der schön beschreibt, was geht/durchsetzbar ist und was nicht.

Hier kannst du unter : Befreiung von Mädchen von der Teilnahme an Klassenfahrten
nachlesen.


http://www.muslimeandeutschenschulen.de/recht_schwimmunterricht.php
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