Kapitalerhöhung
Frage: Kapitalerhöhung(1 Antwort)
a) genehmigte kapitalerhöhunmg Es geht um diese Begriffe KEnnt jemand eine gute Seite, wo ich die wesentliche UNterschiede finden kann sowie die Vorteile von a gegenüber b beschreiben kann |
Frage von abi15 (ehem. Mitglied) | am 28.11.2013 - 20:08 |
Antwort von matata | 29.11.2013 - 03:23 |
b) http://www.welt-der-bwl.de/Ordentliche-Kapitalerh%C3%B6hung ---> Eine ordentliche-Kapitalerhöhung wird durch einen Mehrheitsbeschluss (75%) der Aktieninhaber anlässlich der Hauptversammlung beschlossen / genehmigt. a) http://www.welt-der-bwl.de/Genehmigtes-Kapital ---> Der Vorstand einer Aktiengesellschaft kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Erhöhung des Grundkapitals vornehmen durch Ausgabe neuer Aktien. Diese Kapitalerhöhung ist begrenzt auf einen bestimmten Betrag und muss innerhalb von fünf Jahren vorgenommen werden. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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