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Kapitalerhöhung

Frage: Kapitalerhöhung
(1 Antwort)


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a) genehmigte kapitalerhöhunmg

b) ordentliche kapitalerhöhung

Es geht um diese Begriffe

KEnnt jemand eine gute Seite, wo ich die wesentliche UNterschiede finden kann sowie die Vorteile von a gegenüber b beschreiben kann
Frage von abi15 (ehem. Mitglied) | am 28.11.2013 - 20:08


Autor
Beiträge 40243
2101
Antwort von matata | 29.11.2013 - 03:23
b)
http://www.welt-der-bwl.de/Ordentliche-Kapitalerh%C3%B6hung
---> Eine ordentliche-Kapitalerhöhung wird durch einen Mehrheitsbeschluss (75%) der Aktieninhaber anlässlich der Hauptversammlung beschlossen / genehmigt.
Durch Ausgabe neuer Aktien beschafft sich die Aktiengesellschaft zusätzliches Eigenkapital.

a)
http://www.welt-der-bwl.de/Genehmigtes-Kapital
---> Der Vorstand einer Aktiengesellschaft kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Erhöhung des Grundkapitals vornehmen durch Ausgabe neuer Aktien. Diese Kapitalerhöhung ist begrenzt auf einen bestimmten Betrag und muss innerhalb von fünf Jahren vorgenommen werden.
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