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BWL Hilfe HA

Frage: BWL Hilfe HA
(4 Antworten)


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1.Beurteilen Sie folgende Fälle und begründen sie ihre Ansicht: Die 16 jährige Ursula kauft von ihrem gesparten Taschengeld eine Perücke für 50 eur, Der Vater verlangt, dass sie diese zurückgibt. Der Verkäufer weigert sich, die Perücke zurückzunehmen!






2.die 16 jährige Barbara hat von einer Tante zum Geburtstag ein Fahrrard erhalten. Da die Eltern mit der Tante Streit haben, erklähre sie: Von der lassen wir uns nichts schenken und geben das Fahrrad zurück


c) Wie wäre die sachlage, wenn die Tante das Fahrrad mit der Auflage geschnekt hätte, das Barbara dafür ein Vierteljahr lang, jeweils samstags, die grundreinigung der Wohnung übernimmt!



LG
Frage von banger94 (ehem. Mitglied) | am 13.11.2013 - 16:03


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Antwort von Freezy | 13.11.2013 - 16:09
Tolle Aufgaben.
Und was möchtest du jetzt von uns? Zufällig die Komplettlösung? Wie wäre es mit eigenen Vorschlägen?


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Antwort von banger94 (ehem. Mitglied) | 13.11.2013 - 16:10
ja weil ich grad nicht weiter komme :/


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Antwort von Ratgeber | 13.11.2013 - 16:47
http://www.gutefrage.net/frage/bitte-beantwortet-mir-diesen-fall#answers
hier hast Du 14 Kommentare...


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Antwort von cleosulz | 13.11.2013 - 17:31
Fall 1: google doch bitte nach "Taschengeldparagraf"

Der Kauf ist rechtswirksam.
Die Eltern von Ursula müssen dem Kaufvertrag nicht zustimmen.

Fall 2:

Schenkungen bedürfen nicht der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, sofern sie sich für den Beschenkten nicht nachteilig auswirken = keine Folgekosten oder sonstige Verpflichtungen haben.

Barbara darf das Fahrrad ihrer Tante annehmen.

Fall 2 c):

Dann ist die Sachlage ganz anders ..... Da ist die Schenkung mit einer ("nachteiligen") Verpflichtung (= Arbeitsleistung)gekoppelt.

Daher ist für diesen Fall die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Angesichts des Streites dürfte die wohl nicht zu erreichen sein.


Sehr schön kannst du diesen Sachverhalt hier nachlesen: BGB ab § 104 ff.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/taschengeld-und-kinderkonto_002181.html
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