Hartz4 /arbeiten für die Bedarfsgemeinschaft ?
Frage: Hartz4 /arbeiten für die Bedarfsgemeinschaft ?(9 Antworten)
hey, ich habe ein großes Problem. Muss man als Student/Schülerin wirklich zur Verfügung stehen? |
Frage von Jesse1990 | am 16.08.2013 - 21:27 |
Antwort von anita1993 | 16.08.2013 - 21:40 |
hey wie lange ist dein vater denn noch krank geschrieben? liebe grüße anita1993 |
Antwort von Jesse1990 | 16.08.2013 - 21:45 |
ungewisse zeit... Ich weiss nicht, ob Studenten zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Wenn wir keine Abschlussprüfung oder ABitur schrieben, hätten wir keine Probleme.. |
Antwort von cleosulz | 16.08.2013 - 22:09 |
Wohnst du noch zuhause? Wie viel arbeitest du derzeit neben dem Studium ? Was meinte der Sachbearbeiter mit: Arbeitspflicht 3 Stunden? Täglich, wöchentlich, monatlich? Ist deine Schwester volljährig? Besucht sie eine Vollzeitschule (= allgemeinbildende Schule)? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Jesse1990 | 16.08.2013 - 22:23 |
ka, wohnen wir. Das ist unterschiedlich. 450¤ Basis. 3std täglich.. Er meinte vorlesungen sind nur vormittags. nachmittags kann man doch schön arbeiten. Der Prof meinte für die BA braucht man 8 Std. am Tag und mache ein Vollzeitstudium. Schwester ja volljährig und besucht eine allgemeinbildende Schule. |
Antwort von cleosulz | 16.08.2013 - 22:31 |
Zum Thema Bedarfsgemeinschaft: Zitat: Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Quelle: http://www.hartz-iv.info/bedarfsgemeinschaft.html http://www.arbeitsagentur.de/nn_549784/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass jemand, der Vollzeit eine allgemeinbildende Schule besucht, noch nebenher vom Amt verpflichtet werden kann, 3 Stunden täglich (?) zu arbeiten. Das selbe dürfte für einen Studenten gelten. Vielleicht habt ihr auch nur was falsch verstanden? Mach dich bitte nochmals schlau. Wegen der Anrechnung eines (Neben-)Einkommens lies doch bitte hier nochmals: http://www.geldsparen.de/sparen/Geld/hartz-iv-kinder-nachteil-beim-ferienjob.php Wenn Hartz IV-Empfänger Geld verdienen, dann wird dieses Geld der Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet und ggf. die Hartz IV-Leistung entsprechend gekürzt (abzgl. Freibetrag). Der Bezug von Kindergeld wird übrigens auch angerechnet. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Jesse1990 | 16.08.2013 - 22:35 |
die erste Sachbearbeiterin meinte, dass Studenten und Schülerinen sowieso ausgeschlossen sind vond er Bedarfsgemeinschaft. Nun war heute meine Schwester da und ein anderer meinte,dass wir den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Warum will das Amt unsere Schullaufbahn verhindern? Ich meine 3std. am Tag klingt zwar wenig, aber meine schwester hat teilweise bis 17 uhr unterricht dann 3std arbeiten sind es 20 uhr. Wann soll man da lernen? Wie soll ich da meine Bacheloarbeit machen? Es sit echt hoffnunglos... |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 16.08.2013 - 23:26 |
Ich weiß es zwar nicht, aber vorstellen kann ich es mir nicht, dass das so richtig ist. Jedes Studium ist anders und pflichtveranstaltungen sind eben nicht immer nur vormittags. Ich bin von morgens 8 bis abends 7 täglich in der Uni. Ich arbete zwar nebenbei auch noch, aber verlangen kann man das meiner Meinung nach nicht. |
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 17.08.2013 - 14:41 |
§7IIINr4 SGB II: "die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen (deine Eltern), wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können." Demnach gehört ihr beide zur BD, wenn ihr unter 25. seid und euren Lebensunterhalt nicht selbst sichern könnt. Leistungsberechtigt ist nach §7INr2 SGB II auch nur, wer erwerbsfähig ist. Erwerbsfähigkeit ist in §8 SGB II definiert. Darin steht: "Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Ihr müsst also in der Lage sein, mindestens 3 Stunden tägl. arbeiten zu können. Das heißt, nicht, dass ihr es tun müsst. Ihr müsst lediglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da steht nicht, dass ihr erwerbstätig sein müsst. §7I SGB II verlangt lediglich die Erwerbs[b]fähigkeit[/] Daher ist es nicht nötig, dass ihr arbeiten geht. Es ist lediglich wichtig, dass ihr es theoretisch (körperlich) könntet. Es stimmt also, dass ihr dem Arbeitsmarkt 3 Stunden zur Verfügung stehen müsst. Allerdings, und das ist das wichtige: §10INr5 SGB II: Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass "(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass (...) 5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht." Studium bzw. Schule ist als wichtiger Grund anzusehen. Daher ist euch beiden eine Arbeit nicht zumutbar. Ihr bleibt also weiterhin erwerbsfähig, müsst aber nicht arbeiten. Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr und ich übernehme keine Haftung für eventuelle Fehler. |
Antwort von Jesse1990 | 17.08.2013 - 22:19 |
danke schön :) Werde mir diese § aufschreiben :) |
667 ähnliche Fragen im Forum:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Kummer & Sorgen- Vorschuss alg2? (2 Antworten)
- Bafög und Haushaltsgemeinschaft (1 Antworten)
- Hartz4-Empfänger Geld vom Staat bekommen und nichts tun (11 Antworten)
- Bafög und Hartz4 (1 Antworten)
- Ausserhalb von Deutschland arbeiten: ja <---> nein ? (8 Antworten)
- Kompendium 2016 (1 Antworten)
- mehr ...
ÄHNLICHE FRAGEN:
- Vorschuss alg2?Hallo, kann man bei Hartz4-Antrags-Abgabe schon einen Vorschuss bekommen, wenn einem ohne diesen Vorschuss die Wohnung fristlos..
- Bafög und HaushaltsgemeinschaftMeine Tochter bekommt seit letztem Jahr Bafög und ich beziehe alt 2 ,sie zählt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft da sie ihren ..
- Hartz4-Empfänger Geld vom Staat bekommen und nichts tunHi Leute, hier in Deutschland ist das so, dass es Menschen gibt die leider ungewollt zu Hartz4-Empfänger werden und danach nach..
- Bafög und Hartz4Hey Leute, ich habe da mal eine Frage und zwar studiere ich jetzt im zweiten Semester, wohne nicht mehr bei meinen Eltern und ..
- Ausserhalb von Deutschland arbeiten: ja <---> nein ?Hallo, ich nachdenke darüber im Ausland zu arbeiten,aber ich zweifle noch daran. Würden sie persönlich im ausland arbeiten?..
- Kompendium 2016Hallo brauche ein paar links zum Thema "Arbeiten um zu leben- Lbene um zu arbeiten" Danke schonmal:)
- mehr ...