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Bewertung abbgegeben bei ebay

Frage: Bewertung abbgegeben bei ebay
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Hallo Leute,

unzwar hatte ich vor geraumer Zeit ein Parfüm bei ebay gekauft.
Habe ihn wieder zurückgegeben, weil es meiner Meinung nach kein originales Parfüm war ( Duft verfliegt schnell, riecht nicht 100% gleich dem Originalen ).
Ich habe eine neutrale Bewertung mit dem Inhalt ".. meiner meinung nach gepunchter duft..".
Nun hat sich der Verkäufer beschwert und verlangt, dass ich die Bewertung lösche, da diese rufschädigend ist. Er droht mir auch indirekt mit einem Gerichtsverfahren.
Nun wollte ich euch fragen, wie meine rechtliche Lage ist, darf ich die Bewertung, da es ja eigenltich meine persönliche Meinung ist stehen lassen oder muss ich sie ändern?

LG
django
Frage von djangofett (ehem. Mitglied) | am 13.05.2013 - 18:59


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Antwort von John_Connor | 13.05.2013 - 19:25
".. meiner meinung nach gepunchter duft.." stellt in meinen Augen eine durchaus zulässige Bewertung im Rahmen eines persönlichen Werturteils,
bezogen auf einen einzelnen konkreten Kauf. Also fällt das auch unter die Meinungsfreiheit. Ich würde dem Verkäufer sagen, dass ich mich nicht zensieren lasse.
Du kannst dem Verkäufer ja anbieten, dir die Echtheit zu beweisen.
Außerdem finde ich es zweifelhaft, ob eine einzelne neutrale Bewertung rufschädigend ist. ;)

Das könnte vllt interessant sein:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-bewertung-recht.htm


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 13.05.2013 - 19:56
Viele Verkäufer versuchen, Käufer durch sowas einzuschüchtern. Lass die reden, es ist dein Recht andere darauf hinzuweisen, dass es sich möglicherweise nicht um ein Original handelt.
Dafür sind die Bewertungen schließlich da.

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