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Ebay unfaire Bewertung

Frage: Ebay unfaire Bewertung
(18 Antworten)

 
Alsoo, ich hab eine Hose auf Ebay versteigert.
Die Dame, die die ersteigert hat, hat mir soeben mitgeteilt, dass die Hose angekommen sei, sie aber überhaupt nicht zufrieden sei. Die Hose sei angeblich verschlissen, hätte Flecken, Löcher, helle Knie usw. Dass sie etwas helle Knie hat, stimmt, sieht man allerdings auch auf dem Foto des Angebots deutlich (fast zu deutlich). Jetzt will sie, dass ich ihr das Geld zurücküberweise (ersteigerter Preis+2xVersandkosten) oder sie wendet sich an Ebay. Dies wird ja mit einer negativen Bewertung gekoppelt sein. Das finde ich allerdings sehr unfair, weil die Anschuldigungen stimmen ja überhaupt nicht. Aber ich sehe auch nicht ein, dass ich ihr das gesamte Geld zurücküberweise (im Gegenzug kann sie dann ja noch immer eine schlechte Bewertung geben). Was kann ich machen bzw. was würdet ihr mir nun raten...?!
GAST stellte diese Frage am 31.10.2011 - 12:13


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 12:37
Leb
damit oder erstelle dir einen neuen Account


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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 13:00
Bei Ebay kannst du eine unrechtmäßige negative Bewertung melden. Dann wird diese entfernt. Also mach dir erstmal keine Sorge auf eine schlechte Bewertung. Wenn du wirklich alle Macken dieses Produkts im Artikel aufgelistet hast musst du dir keine Sorgen machen. Da ist die Person die gekauft hat dann selber schuld.


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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 13:02
und außerdem ist es ein Privatverkauf, somit wird keine Rückgabe gewährleistet.


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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 13:06
also erklär ihr in einer Mail nochmal die Sachlage und dann stellst du erstmal auf stur

 
Antwort von GAST | 31.10.2011 - 13:16
Ich hatte ihr nach der ersten Mail schon geschrieben, dass derartige Mängel nicht existiert haben, als ich die Ware losgeschickt habe... Sie meint jetzt, dass sie mir auch Bilder davon schicken könne...
Aber was ist, wenn sie den Artikel zerstört hat?

Wo kann man denn eine negative Bewertung löschen?


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Antwort von flo18 (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 13:23
Wenn du ihr das doch geschrieben hast dann warte doch mal ab was passiert.
Ehmm, was dann ist ? :D Dann hat Sie ihr gekauftes Produkt zerstört ! :D

Man kann die nicht selber löschen, aber man kann Ebay sagen, dass das unrechtmäßig ist und dann wird sie wohl gelöscht, aber sie hat doch noch überhaupt keine abgegeben, also ruhe bewahren !

 
Antwort von GAST | 31.10.2011 - 13:35
Sie wird aber eine schlechte abgeben.
Nützt es was, wenn ich Ebay einfach mitteile, dass sie den Artikel nicht bezahlt hat? Stimmt zwar nicht, aber egaal... Dann kann sie immerhin keine schlechte Bewertung abgeben.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 13:51
Ist doch egal wenn sie dich schlecht bewertet.
Wer Hosen über Ebay kauft muss damit rechnen.


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 31.10.2011 - 14:08
Ich würde vor allem nicht die Nerven wegen ner Hose verlieren. Sich jetzt selbst in eine Lügengeschichte zu vertricken wäre töricht. Bleib doch einfach bei der Wahrheit - und was die schlechte Bewertung angeht: Mit sowas muss man leben können wenn man sich im Internet rumtreibt. Und ebay ist noch nicht mal facebook, also who cares;)

Wenn dir Unrecht getan wurde melde das an ebay und lass dir auf keinen Fall Geld aus der Tasche leiern. Betrüger drohen oft mit (rechtlichen) Konsequenzen und schüchtern ihr Opfer dadurch so lange ein, bis es zahlt. Die Medien sind voll mit solchen Stories;)


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Antwort von cleosulz | 31.10.2011 - 17:17
Also das sind zwei verschiedene Sachverhalte:
Zunächst einmal hast du eine Hose verkauft, die deiner Meinung nach der Beschreibung in der Ebay-Anzeige entsprach.
Sie war nicht besser oder schlechter und alle möglichen Mängel waren im Bild sichtbar.
Du hast ihren Zustand richtig und wahrheitsgemäß angegeben.

Es war eine gebrauchte Hose und ein Privatverkauf.

Die Käuferin hat bezahlt, ist aber mit dem Zustand nicht einverstanden und will ihr Geld zurück.
Das möchtest du nicht.
Du vertrittst die Meinung: Gekauft ist gekauft. Du hast nichts verschwiegen, der Zustand war genau beschrieben.

Hierzu vertrete ich die Meinung, dass du auf diesem Standpunkt beharren kannst.
Ich gehe davon aus, dass die Käuferin dich nicht auf Rücknahme verklagen wird, weil der Kaufpreis (meine Vermutung) nicht übermäßig hoch ist.
Sie ist halt ärgerlich, weil sie sich einen besseren Kauf versprochen hat und "bellt halt laut".

So was ist mir auch schon passiert (dass die Ware leider nicht so aussah, wie ich mir das gedacht hatte). Da muss man durch (als Käufer). Wenn man da auf der sicheren Seite sein möchte, muss man halt direkt im Laden kaufen.

Also wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, dann kannst du der Käuferin freundlich + sachlich mitteilen, dass der Zustand der Ware genau der Ausschreibung bei Ebay entsprach und eine Rücknahme deinerseits leider nicht erfolgen kann. Dass du aber eine faire Bewertung erwartest.

........................
Du kannst aber auch nett sein und ihr den Kaufpreis gegen Rücksendung der Ware zurückerstatten.

................................................

Das andere Problem ist die Bewertung:

An deiner Stelle würde ich die Bewertung der Käuferin abwarten.
Sollte sie eine negative Bewertung abgeben, dann kannst du ja einen Kommentar dazu abgeben.

Wenn du die Ware nicht zurücknehmen willst, dann schreib ihr das.
Bitte sie, dass sie eine neutrale Bewertung abgibt. Deine Bewertung würde dann ebenfalls entsprechend ausfallen.

Macht sie das nicht, dann hast du ja die Möglichkeit ihrerseits eine neutrale/negative Bewertung abzugeben.

Lügen - und vor allem gegenüber Ebay - halte ich für ganz, ganz schlecht.
Ebay lebt davon, dass alle ehrlich sind, Verkäufer und Käufer.


Und was passiert schon wenn du eine -deiner Meinung nach ungerechtfertigte - schlechte Bewertung kriegst? Du gibst einen Kommentar dazu, dass die Ware der Beschreibung entsprach und der Käufer ein unangenehmer Kontakt war und fertig.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 01.11.2011 - 15:07
Ich tippe einfach, dass ihr die Hose nicht passt, denn sie entdeckt angeblich immer mehr Sachen, die an der Hose kaputt seien.
Deswgen seh ich nicht ein, ihr geld zurückzuüberweisen.

Kann ich Ebay vorher informieren, bevor sie jetzt irgendetwas macht, dass ich diesen Verdacht habe? Ich denke einfach, dass sie Ärger will...


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Antwort von Janbaers | 01.11.2011 - 16:04
Ohje so ein Ärger. Also kein Geld zurück überweisen. Ich gehe davon aus dass du dne Artikel bei Ebay nach Besten Wissen und Gewissen beschrieben hast- also auch daraufhin gewissen hast dass da am Knie was hellers ist. Wenn sie dir eine schlechte Bewertung gibt-kannst du dich dazu äußern. Und informiere bitte Ebay ehrlich -wie schon andere geschrieben haben über die Sachlage.
Also möglich sachlich und nur Fakten keine Emotionen ist schwer aber geht und ganz wichtig Ruhe bewahren.
Da du Privatverkäufer bist gibt es keine Garantie-Rücknahme oder Gewährleistung. Ich vermute auch da will dich jemand ärgern


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Antwort von glubber202 | 01.11.2011 - 16:27
Wenn du hier die Wahrheit schreibst bist du rechtlich gesehen "im Recht".

Wenn der Artikel ohne Sachmängel bzw wie beschrieben ( in diesem Fall also die Vereinbarte Beschaffenheit) übergeben wurde bist du rechtlich raus.

aber einer von euch beiden lügt ja ganz offensichtlich ... ist es dein Vertragspartner hast du keinerlei Konsequenzen zu fürchten ...

 
Antwort von GAST | 01.11.2011 - 16:34
Aber wenn sie den Artikel beschädigt hat?
Dann kann sie ja sagen, der ist so bei ihr angekommen?!...


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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 01.11.2011 - 16:37
Hat sie denn Beweise dafür, dass der Artikel so angekommen ist? Die soll dir erstmal Fotos schicken. Überweise auf keinen Fall das Geld zurück wenn sie dir noch keine Fotos geschickt hat.


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Antwort von glubber202 | 01.11.2011 - 16:44
Framus, so leichtfertig rechtliche Ratschläge verteilen ?



In der Tat sehe ich keinen Anlass dafür irgendwelche Rücküberweisungen zu tätigen.
Außerdem glaube ich ist es bei der Summe, um die es sich handeln dürfte, tatsächlich nicht lohnend hier Klage anzustreben.

Um Beweisschwierigkeiten wirst du nicht herum kommen im Fall des Falles.

aber mach dir mal mehr Sorgen um deine Bewertung ;-)


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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 01.11.2011 - 16:52
Aber sie muss es doch beweisen können, wenn sie behauptet, die Hose hätte Flecken und Schäden etc. ich meine, dass sie es erstmal keiner rechtlichen Instanz beweisen soll sondern manulady, wenn sie denn von ihr das Geld zurückfordert.


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Antwort von cleosulz | 01.11.2011 - 17:17
Du hast doch bestimmt Bilder von der Hose?
Sind darauf die "Schäden" zu sehen, die die Hose haben soll? Bzw. sieht man da die Hose unbeschädigt?

Es ist nun einmal so, dass auch bei einem Verkauf von gebrauchten Gegenständen der Käufer zunächst einmal davon ausgehen darf, dass der Gegenstand in Ordnung ist.
Daher muss der Verkäufer in seinem Inserat auf mögliche Schäden oder Defekten hinweisen.
Wenn ich ein Bild einer Hose von vorne sehe und die ist ok und in der Beschreibung steht nichts weiter drin, dann darf ich davon ausgehen, dass sie hinten auch ok ist. Ist dann hinten die Tasche abgerissen, dann wurde ich getäuscht und darf die Hose zurück geben.

Nur weil ein Gegenstand (hier die Hose) gebraucht ist, muss ich nicht Schäden in Kauf nehmen.
Deswegen schreibt man meist ja auch noch weitere Hinweise wie: allgemeine Gebrauchsspuren oder fast neuwertig usw. rein.


Wenn du die Hose vorne und hinten fotografiert hast (im Zeitalter von digitalen Fotos ja kein Aufwand, so was würde ich immer empfehlen), dann kannst du ja den Behauptungen der Käuferin mit ruhigem Puls entgegen sehen.
Du kannst natürlich nicht ausschließen, dass die Käufern den Kaufgegenstand absichtlich beschädigt hat, nur um die Ware zurückzugeben.
Da seht nun mal Aussage gegen Aussage. Es fragt sich, wer was beweisen muss.
Die Verkäuferin, dass der Gegenstand sachmängelfrei war im Zeitpunkt der Übergabe oder die Käuferin, dass der Gegenstand beschädigt war.

Auch da empfiehlt es sich immer, das Paket in Anwesenheit einer zweiten Person zu packen oder zu öffnen.

Für den Fall der Fälle hat man da immer einen Zeugen zur Hand.
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