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GG: Artikel 1 und 4

Frage: GG: Artikel 1 und 4
(6 Antworten)


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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html


1) Beschrieben sie 3 Aspekte aus Artikel 4
VOrschlag:

Wahlfreihet(mit 12 Jahren=eingeschränkt, 14 Jahren nicht eingeschränkt)
Glaubensfreiheit
Gewissensfreiheit
Bekenntnisfreiheit


2) Was bedeutet Artikel 4 für den Staat?

Schutz vor andere Religionen
Staat muss vor der eigenen Religionen schützen

3) Nenne Zielkonflikte von Artikel 4 und Artikel 1

körperliche UNversehrheit
Menschenwürde
Meinungsfreiheit
Frage von abi15 (ehem. Mitglied) | am 10.04.2013 - 16:03


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Antwort von cleosulz | 14.04.2013 - 22:07
Zitat:

2) Was bedeutet Artikel 4 für den Staat?

Abs. 1: Jeder darf glauben was er will.

===> Antwort von Malte82 (aus Sicht des Staates):
Der Staat darf nicht eingreifen,
wenn es um religiöse Freiheit (en) geht.

Abs. 2: Jeder darf seine Religion ausüben. Daran darf niemand gehindert werden.

===> Antwort von Malte82 (aus Sicht des Staates):
Er (der Staat) muss aber auch die freie Ausübung schützen und so gewährleisten.
Der Staat darf nur eingreifen, wenn das Allgemeinwohl "angegriffen" und/oder verletzt wird. Der Staat ist also der Hüter der religiösen Freiheit und stellt so das Gemeinwohl und ein friedliches Miteinander bereit.


Abs. 3: Niemand muss gegen seine religiöse Einstellung / sein Gewissen zum Militärdienst gezwungen werden.

===> Antwort von Cleosulz (aus Sicht des Staates):
Der Staat hat u. U. ein Problem: Ihm gehen die Wehrpflichtigen aus!

Wer keinen Wehrdienst leisten will, hat plötzich "ein Gewissensproblem" und geht einfach nicht zur Bundeswehr bzw. leistet Zivildienst.
Beachte aber bitte: Die Wehrpflicht wurde in Deutschland zum 1. Juli 2011 ausgesetzt.
Zum 1. Januar 2011 wurden zum letzten Mal alle Wehrpflichtigen zwangsweise einberufen, seit dem 1. März 2011 wurden Wehrpflichtige nicht mehr gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet.


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Antwort von cleosulz | 10.04.2013 - 20:26
Zitat:
) Was bedeutet Artikel 4 für den Staat?

Schutz vor andere Religionen
Staat muss vor der eigenen Religionen schützen


Quatsch

Zitat:
Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Abs. 1: Jeder darf glauben was er will.

Abs. 2: Jeder darf seine Religion ausüben. Daran darf niemand gehindert werden.

Abs. 3: Niemand muss gegen seine religiöse Einstellung / sein Gewissen zum Militärdienst gezwungen werden.
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Antwort von Malte82 (ehem. Mitglied) | 10.04.2013 - 20:37
Das, was cleosulz geschrieben hat, ergibt dementsprechend auch die Bedeutung für den Staat:


Der Staat darf nicht eingreifen, wenn es um religiöse Freiheit (en) geht. Er muss aber auch die freie Ausübung schützen und so gewährleisten:

Der Staat darf nur eingreifen, wenn das Allgemeinwohl "angegriffen" und/oder verletzt wird. Der Staat ist also der Hüter der religiösen Freiheit und stellt so das Gemeinwohl und ein friedliches Miteinander bereit.

Am Beispiel der nationalsozialistischen Zeit Deutschlands kann man die Auswirkung der Verletzung dieses Gesetzes erahnen und die Bedeutung dieses Artikels erkennen, der auch stark mit dem ersten zusammenhängt, denn "die Würde des Menschen ist unantastbar".


Gruß M_82


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Antwort von abi15 (ehem. Mitglied) | 11.04.2013 - 21:35
Danke sind den 1+3 so richtig? Gibt es dazu noch mehr zu sagen?


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Antwort von abi15 (ehem. Mitglied) | 14.04.2013 - 13:43
1) Beschrieben sie 3 Aspekte aus Artikel 4

Wahlfreihet(mit 12 Jahren=eingeschränkt, 14 Jahren nicht eingeschränkt)
Glaubensfreiheit
Gewissensfreiheit
Bekenntnisfreiheit


2) Was bedeutet Artikel 4 für den Staat?

Abs. 1: Jeder darf glauben was er will.

Abs. 2: Jeder darf seine Religion ausüben. Daran darf niemand gehindert werden.

Abs. 3: Niemand muss gegen seine religiöse Einstellung / sein Gewissen zum Militärdienst gezwungen werden.


3) Nenne Zielkonflikte von Artikel 4 und Artikel 1

körperliche UNversehrheit
Menschenwürde
Meinungsfreiheit




wäre das so richtig?


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Antwort von cleosulz | 14.04.2013 - 22:07
Zitat:

2) Was bedeutet Artikel 4 für den Staat?

Abs. 1: Jeder darf glauben was er will.

===> Antwort von Malte82 (aus Sicht des Staates):
Der Staat darf nicht eingreifen,
wenn es um religiöse Freiheit (en) geht.

Abs. 2: Jeder darf seine Religion ausüben. Daran darf niemand gehindert werden.

===> Antwort von Malte82 (aus Sicht des Staates):
Er (der Staat) muss aber auch die freie Ausübung schützen und so gewährleisten.
Der Staat darf nur eingreifen, wenn das Allgemeinwohl "angegriffen" und/oder verletzt wird. Der Staat ist also der Hüter der religiösen Freiheit und stellt so das Gemeinwohl und ein friedliches Miteinander bereit.


Abs. 3: Niemand muss gegen seine religiöse Einstellung / sein Gewissen zum Militärdienst gezwungen werden.

===> Antwort von Cleosulz (aus Sicht des Staates):
Der Staat hat u. U. ein Problem: Ihm gehen die Wehrpflichtigen aus!

Wer keinen Wehrdienst leisten will, hat plötzich "ein Gewissensproblem" und geht einfach nicht zur Bundeswehr bzw. leistet Zivildienst.
Beachte aber bitte: Die Wehrpflicht wurde in Deutschland zum 1. Juli 2011 ausgesetzt.
Zum 1. Januar 2011 wurden zum letzten Mal alle Wehrpflichtigen zwangsweise einberufen, seit dem 1. März 2011 wurden Wehrpflichtige nicht mehr gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet.


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Antwort von abi15 (ehem. Mitglied) | 15.04.2013 - 15:44
3) Nenne Zielkonflikte von Artikel 4 und Artikel 1

körperliche UNversehrheit
Menschenwürde
Meinungsfreiheit


ist das richtig (gibt es noch mehr?)kann das jemand etwas besser "erläutern/erklären"

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