BWR: Mündliche Abmachung <----> schriftlicher Kaufvertrag?
Frage: BWR: Mündliche Abmachung <----> schriftlicher Kaufvertrag?(3 Antworten)
Herr Menke will sein altes Auto für 500 DM verkaufen. Da Herr Klen das notwendige Geld nicht bei sich hat geht er nach der Einigung über den Kauf des Wagens zu seiner Bank und hebt 500DM von seinem Konto ab. Inzwischen hat sich bei Menke ein Interessent für den wagen eingefunden der bereit ist 600 DM zu zahlen..Herr menke erklärt Herr Klein, dass sie nichts zwischen ihnen schriftlich ausgemacht haben und entschied den Angebot von vom Interessent. Ist der Kaufvertrag zustande gekommen? Beurteilen Sie, ob die Haltung des Herrn menke nach den Betimmungen des BGB rechmäßig ist? |
Frage von 24061994 | am 22.11.2012 - 11:37 |
Antwort von 24061994 | 22.11.2012 - 17:51 |
-> Kaufvertrag kommt zustande, stimmts? |
Antwort von John_Connor | 23.11.2012 - 02:19 |
In meinen Augen stimmt deine Überlegung. Ein Vertrag ist ja nicht nur schriftlich verbindlich. Schließlich kommt es hier sowohl zu einem Angebot als auch zur Annahme. Leider kann man die mündliche Abmachung nicht nachweisen, sodass ein Anspruch auf den Wagen wohl ausbleibt. |
Antwort von cleosulz | 23.11.2012 - 09:46 |
Zitat: http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Der (mündliche) Kaufvertrag ist gültig. Erfüllt würde er mit der Übergabe Geld - Wagen. Hier findest du einige anschauliche Beispiele: http://www.rechtsanwalt-news.de/internetrecht/das-abstraktionsprinzip-zivilrechtliches-grundwissen/ Herr Klein kann also auf die Übergabe des Wagens bestehen. Kann Herr Menke dies jedoch nicht, weil er ihn schon an den weiteren Käufer ausgehändigt hat, hat er ein Problem. Herr Klein kann sich einen (gleichwertigen) Ersatzwagen besorgen und - falls dieser teurer ist - gegenüber Herrn Menke Schadensersatz (höherer Kaufpreis = Differenz zu den 500 aus dem mündlichen Kaufvertrag) geltend machen. Das selbe gilt für den zweiten Käufer des Wagens. Dies aber auch nur, wenn Herr Menke einsichtig ist bzw. er einen Richter findet, der die Sachlage genau so (wie ich) sieht. ==> Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand! Zitat: Und zur Form eines Vertrages kannst du hier nachlesen: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/125ff.htm Zitat: Quelle: s. oben ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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