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Fallbeispiele Krankenversicherung

Frage: Fallbeispiele Krankenversicherung
(9 Antworten)


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Hey Leute,


ich brauche für eine Präsentation Fallbeispiele zum Thema "Krankenversicherung".

Da ich keine im Netz gefuden habe wollte ich euch mal um Rat fragen!


Gruß und danke für eure Nachrichten
Frage von Claudios | am 05.10.2012 - 15:51


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Antwort von cleosulz | 05.10.2012 - 16:42
Zitat:

Fallbeispiele zum Thema Krankenversicherung

Darunter kann ich mir jetzt wenig bis gar nichts vorstellen.
Wie meinst du das?

Um was geht es in deiner Präsentation?

www.private-zusatzversicherung-information.de/mehr-sicherheit-wenn-alles-schief-l-uft
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Antwort von Bismarck93 (ehem. Mitglied) | 05.10.2012 - 18:23
Google mal nach §28h SGB IV (I+II).

Dazu das passende Fallbeispiel:

A. teilt seinem Onkel B. (arbeitet bei der Rentenversicherung) mit, dass er nun bei einem Discounter 5 Stunden die Woche für ein Arbeitsentgelt in Höhe von 398¤ arbeitet. Einen Monat erhält A. wegen Überstunden 403¤. Ferner fragt er B., ob für ihn nun die Rentenversicherungspflicht gemäß §1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gilt.

Fragestellung: Wer hat darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Beiträge an die Rentenversicherung (und andere Sozialversicherungen) geleistet werden müssen.

Antwort: Die Krankenkasse entscheidet gemäß §28h II SGB IV darüber, ob jemand sozialversicherungspflichtig ist und zieht ebenfalls die Beiträge für alle Versicherungszweige ein - und verteilt sie anschließend an die anderen Versicherungsträger.

Das wissen viele Leute nicht. Viele Krankenkassen haben sogar Personal nur für die Prüfung der Versicherungspflicht und zum Weiterleiten der Beiträge. Dieses Fallbeispiel macht sich vielleicht ganz gut als Lockerung am Ende.


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Antwort von Claudios | 14.10.2012 - 17:25
Bismarck das passt doch nicht zur Krankenversicherung?

Also ich bräuchte irgenwie Beispiele die das Thema Krankenversicherung thematisieren.

1. mhh gige das: 1. Frau X. arbeitet seit 3 Jahren in ihrem Beruf als Friseusin. Da sie ein Kind in absehbarer Zeit erwartet ist es ihr unmöglich ihrem Beruf weiterhin nachzugehen.

Frage: Von wem erhält sie während der Schwangerschaftspause ein Gehalt, um für ihren Lebensunerhalte zu sorgen?

Antwort: Sie erhält während der Schwangerschaftspaus eine sog. "Krankengeld" von ihrer Krankenversicherung.

(Stimmt das?Wie findet ihr das Beispiel, kennt ihr vielleicht andere bessere?)

Gruß und danke schonmal im Vorraus


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Antwort von cleosulz | 14.10.2012 - 17:44
Du suchst also Beispiele dafür, welche Leistungen die Krankenkassen bezahlen?

Wer konnte das ahnen?

Also zu deinem schwangeren Beispiel:

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und berufstätig ist, erhält während der Mutterschutzfrist (= 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis zu 8 Wochen nach der Geburt => bei Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen) Mutterschaftsgeld.

Dieses Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 EUR täglich.
Der Rest zum bisherigen Nettoeinkommen bezahlt der Arbeitgeber.
Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutteschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden!

Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse.
Verdient z. B. eine Auszubildende 300 Euro netto , bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber bezahlt nichts.

Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt.

Beispiel:

Otto hat einen selbstverschuldeten schweren Verkehrsunfall.
Die Feuerwehr kommt und muss ihn mit der Rettungsschere aus seinem Auto befreien.
Anschließend kommt er mit dem Rettungswagen ins nächst gelegene Krankenhaus, in dem er notoperiert wird. Anschließend muss er noch 6 Wochen im Krankenhaus bleiben.
Anschließend muss er, weil er eine komplizierte Verletzung hatte, noch in eine Reha (Kur).

Wer bezahlt was?

Die Rettung mit der Feuerwehr bezahlt die Gemeinde (Otto muss hier den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen).

Die Fahrt mit dem Krankenwagen bezahlt seine Krankenkasse.
Otto muss jedoch einen Eigenanteil von 10 EUR dafür bezahlen.

Die Kosten im Krankenhaus => Operation und Pflege bezahlt seine Krankenkasse. Otto ist - weil er als Mechaniker bei BMW beschäftigt ist, gesetzlich krankenversichert.

Für jeden Tag der stationären Behandlung bezahlt Otto außerdem 10 EUR Selbstbehalt => maximal jedoch nur 28 Tage lang => 4 Wochen.

Zitat:
Zuzahlung zur stationären Krankenhausbehandlung

Bei stationärer Krankenhausbehandlung ist pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro zu leisten. Die Zuzahlung ist auf längstens 28 Tage im Kalenderjahr beschränkt. Zuzahlungen, die ein Versicherter im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Träger der Rentenversicherung oder wegen einer Anschlussrehabilitationsmaßnahme an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet hat, werden auf die Krankenhauszuzahlung angerechnet.


Da Otto aber 6 Wochen im Krankenhaus ist, bezahlt er ab dem 29. Krankenhaustag nichts mehr.

Da er so lange im Krankenhaus war und die 28 Tage Zuzahlung in diesem Versicherungsjahr bereits geleistet hat, muss er für die Reha, die von der Krankenkasse übernommen wird, (? oder vom Rentenversicherungsträger?-> aber ich denke Reha infolge eines Unfalls = Krankenkasse?) keine weitere Zuzahlungen leisten.
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Antwort von cleosulz | 14.10.2012 - 17:48
Beispiel Otto:

Der Unfall war nicht selbst verschuldet.
Otto war als Fußgänger unterwegs und wurde von einem Autofahrer unverschuldet angefahren.

Wer bezahlt jetzt für die Behandlung?

Zunächst auch die Krankenkasse.

Aber: Otto kann die 10 EUR für die Fahrt mit dem Rettungswagen und die 280 EUR Zuzahlung für die stationäre Behandlung im Krankenhaus von dem Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung als Schaden zurückverlangen.

Das selbe wird vermutlich die Kankenkasse machen.
Sie wird vom Versicherer die für die Behandlung von Otto aufgewendeten Beträge als Schadensersatz zurückfordern.

Gut für Otto.
Die Krankenkasse macht das von sich aus.
Otto muss sich um nichts kümmern.
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Antwort von Claudios | 14.10.2012 - 17:50
Woow, das ist ein gutes Beispiel.... Kennst du dich damit sehr gut aus oder weißt du die ganzen Fakten...?

Was meinst du soll ich mein Beispiel vorstellen? Das muss in eine Powerpoin-Präsentation passen!

Von wo hast du das Beispiel?


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Antwort von cleosulz | 14.10.2012 - 17:53
noch eine Leistung der Krankenkasse:
Krankengeld

Wenn du arbeitsunfähig krank wirst, bezahlt dir dein Arbeitgeber zunächst 6 Wochen lang den Lohn/das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung).
Bist du länger krank, erhälst du von deiner Krankenkasse Krankengeld.
Dieses Krankengeld ist somit eine Lohnersatzleistung.
Das Krankengeld beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld ist zeitlich befristet, du erhälst es bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit grundsätzlich für einen Zeitraum von längstens 78 Wochen.
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Antwort von cleosulz | 14.10.2012 - 18:07
woher ich das weiß:
1. aus eigener Erfahrung
2. das kann man alles im Internet nachlesen.

Hier kannst du nachlesen, was die gesetzlichen Krankenkassen alles bezahlen:

http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-leistungen.php?source=X

Das ist eine ziemlich lange Liste und wir nehmen alles ganz selbstverständlich.

Das meiste (die meisten Leistungen) ist gesetzlich geregelt.

Nimm doch einfach ein paar normale und ein paar exotische Leistungen.

Impfungen

Arzneimittel

Verbandskosten

Zahnarztkosten
hier kannst du differenzieren, nicht alles bezahlt die Kasse
=> Vorsorge, Zahnstein entfernen, professionelle Zahnreinigung, Amalganfüllung, Goldkrone, Zahnimplantate usw.

Schwangerschaftsabbruch

künstliche Befruchtung

Sterilisation


Nicht alles sind ja Krankheiten.

Hier ein paar strittige Leistungen/bzw. wo die Kasse doch bezahlen muss:

http://www.krankenkassen.de/krankenkassen-urteile/gesetzliche-krankenkassen-leistungspflichten/


Bei deiner PP würde ich jetzt Leistungen aufführen, die die Kassen ohne Weiteres bezahlen und solche, wo der Patient zuzahlen muss.

Ich denke hier z.B.
Impfungen:

Tetanus,Röteln, Polio - das wird wohl bezahlt

nicht bezahlt werden Impfungen, wenn man ins Ausland reisen will.

z.B. Gelbfieber, Hebatitis A+B (manche KK bezahlen das aber, müssten das aber nicht unbedingt)


Oder du kannst ja auch noch Leistungen anführen, an die ein Schüler nicht denkt:

Hier denke ich an die Haushaltshilfe.

Ist z.B. eine Mutter erkrankt und kann aufgrund der Erkrankung den Haushalt nicht mehr führen und hat sonst keine Person, die das machen Kann (Mann ist z.B. berufstätig), dann kann bekommt sie (-wenn die Voraussetzungen erfüllt sind => Kind unter 12 Jahren lebt im Haushalt-) eine Haushaltshilfe bezahlt.
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Antwort von cleosulz | 14.10.2012 - 18:21
und noch was:

Die Antwort von Bismarck93 passte schon zur Kranken- bzw. Sozialversicherung.

Es kommt auf die Höhe des Einkommens /Verdienstes an, ob ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.

Es besteht bei uns in Deutschland nicht unbedingt eine Krankenversicherungspflicht.

Wenn du nicht arbeitest und erwachsen bist, kannst du selbst bestimmen, ob du krankenversichert sein willst bzw. wie => gesetzlich oder privat Versicherung oder gar nicht vesichert.


Die Sozialversicherungspflicht ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert ist, der kann seine Familienmitglieder in der sogenannten "Familienversicherung" kostenfrei mitversichern.

Beispiel:
Papa arbeitet bei BMW und verdient recht gut: 3.500 EUR mtl.
Mama ist "Nur-Hausfrau"
3 Kinder im Alter von 1, 5 und 16 Jahren

Für alle 5 Familienmitglieder besteht bei der AOK München ein Krankenversicherungsschutz.
Die Mama und die 3 Kinder sind jedoch beitragsfrei in der Familienversicherung beim Papa mitversichert.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Papa nur für sein Einkommen.

Wäre er ledig, würde er den selben Beitrag bezahlen, wie jetzt als Ehemann und Vater von 3 Kindern.

Anders in der privaten Krankenversicherung:
Dann müsste der Papa seine Frau und die 3 Kinder jeweils privat zusätzlich versichern und für alle 4 weitere Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

Hier ein Link, wo du Näheres nachlesen kannst.

http://www.lohn-info.de/krankenversicherung.html#krankenversicherung
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