Menu schließen

Versicherungen

Frage: Versicherungen
(2 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hallo Leute
ich bin ein bischen verwirrt Unzwar ging es um das Solidaritätsprinzip.
Dieses Prinzip gilt ja bei ALLEN Sozialversicherung (steht überall im Net und im Buch). Bei der Krankenversicherung ist es ja so, dass alle untschiedlich einzahlen, es richtet sich ja nach ihren Brutteinkommen, aber jeder in der Gesetzlichen Krankenversicherung kriegt die gleichen Leistungen und da steckt ja der solidar Gedanke dahinter. So nun bei der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung ist nur für das ALG 1oder ? also es hat nichts mehr dem ALG 2 zu tun) ist es ja auch so, dass man einen bestimmten Prozentsatz von seinem Bruttolohn bezahhlt. Wenn man nun seine Arbeit verliert bekommt man ja über das Arbeitslosengeld 1 60% von seinem letzten Bruttoeinkommen bezahlt. Wo steckt denn hier das Solidaritätsprinzip? Jeder bezahlt ja verschiedene Beiträge und die Leute die ALG 1 beziehen kriegen ja auch unterschiedliches Geld ausgezahlt, 60% des Bruttolohns. Bei der Rentenversicherung wäre es ja das gleiche, weil man bezahlt unterschiedliche Beiträge, je nach Bruttoeinkommen, aber einer der 2000¤ im Monat verdient kriegt ja nicht die gleiche Rente, von der Gesetzlichen Krankenversicherung, wie einer der 4000¤ verdient. Aber trotzdem steckt da irgendwo der solidar Gedanke drin.
Frage von magister2010 (ehem. Mitglied) | am 17.05.2012 - 19:16


Autor
Beiträge 1243
13
Antwort von Waldfee1 | 17.05.2012 - 19:25
Ja und was ist jetzt deine Frage? Das Solidaritätsprinzip sagt doch nur aus,
dass sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten richtet (lt.wiki). Also kurz gesagt gilt der Grundsatz: "Einer für Alle und Alle für Einen".


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 17.05.2012 - 20:48
ah ja klar is da immer noch das prinzip dahinter..
wenn man so und so viel verdient hat, bezahlt man mehr bzw. weniger in die versicherung ein. und wenn du weniger einbezhalt hast bekommst du ja auch weniger .. ich meine sind ja immer prozentsätze vom Bruttoeinkommen.. also richtet es sich immer nach deinem gehalt.. beim einzahlen als auch bei der auszahlung..

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Wirtschaft & Recht-Experten?

19 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Wirtschaft & Recht
ÄHNLICHE FRAGEN: