Arbeitsrechtliche Regelung?
Frage: Arbeitsrechtliche Regelung?(5 Antworten)
Kennzeichne die folgenden Fälle mit der jeweils gültigen arbeitsrechtlichen Regelung. 1.Eine Mitarbeiterin genießt Kündigungsschutz bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs. Mutterschutzgesetz? 2.Eine betriebsbedingte Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. 3.Ein Azubi kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit aus wichtigem Grund kündigen. 4.Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam. 5.Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der IT-Branche beträgt 37,5 Stunden. 6.Wählbar zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sind grundsätzlich alle Arbeit-nehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Oder wie ist das ganze gemeint? |
Frage von zinerva (ehem. Mitglied) | am 04.10.2012 - 14:23 |
Antwort von matata | 04.10.2012 - 14:29 |
Das kannst du ganz einfach herausfinden: Markiere diese Behauptungen eine nach der andern und suche mit Google den betreffenden Text. Das führt dich genau zur gesuchten Regelung im Arbeitsrecht. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von zinerva (ehem. Mitglied) | 04.10.2012 - 19:26 |
Das erklärt mir nicht was die da überhaupt von mir wollen. Ein Beispiel wäre nett. Ist das falsch mit dem Mutterschutz? |
Antwort von cleosulz | 04.10.2012 - 19:57 |
Du sollt beschreiben,in welchem Gesetz z. B. der Kündigungsschutz für schwangere Mitarbeiterin nach der Entbindung geregelt wird. Deine Vermutung: Mutterschutzgesetz ? Zitat: ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 04.10.2012 - 20:07 |
Zitat: So - und nun schau mal nach dem Kündigungsschutzgesetz: Wikipedia sagt dazu: Zitat: Hier ist zu beachten, dass es nicht für alle Betriebe / Arbeitnehmer gilt. http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html Sozial ungerechtfertigte Kündigungen werden in § 1 KSchG behandelt. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 04.10.2012 - 20:09 |
es gibt keine einzige arbeitsrechtliche Regelung (Arbeitsgesetz): Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts. Regelungen finden sich daher zersplittert u. a. in folgenden Rechtsquellen[4]: Europarecht (meist als Richtlinien) Deutsche Gesetze: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) – insb. Art. 9 Abs. 3, Koalitionsfreiheit Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insbes. §§ 611 ff. BGB, Dienstvertrag Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetze (PersVG - öffentlicher Dienst) Tarifvertragsgesetz (TVG) Mitbestimmungsgesetze (Montan-MitbestG, MitbestG und DrittelbG) regeln die Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat Altersteilzeitgesetz (AltTZG) Gewerbeordnung (GewO) - insbes. §§ 105ff. GewO Handelsgesetzbuch (HGB) - insb. §§ 59ff. (Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Bundeselterngeldgesetz Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz Nachweisgesetz (NachwG) Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Bildschirmarbeitsverordnung Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Viertes Buch Sozialgesetzbuch(SGB IV) - §8, §8a Geringfügige Beschäftigung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) zusammen mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfGDV 2) Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) Tarifverträge für Branchen sowie Einzelunternehmen Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen (öffentlicher Dienst) Einzelarbeitsverträge nicht das so genannte Richterrecht, da dieses rechtlich nicht bindend und somit keine Rechtsquelle ist. Faktisch kommt dem Richterrecht aber eine große Bedeutung im Arbeitsrecht zu, speziell im gesetzlich völlig ungeregelten Arbeitskampfrecht.[5] (Zur Rangordnung der unterschiedlichen Rechtsquellen vergleiche Günstigkeitsprinzip.) Quelle: Wikipedia => Arbeitsrecht ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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