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Arbeitsrechtliche Regelung?

Frage: Arbeitsrechtliche Regelung?
(5 Antworten)


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Kennzeichne die folgenden Fälle mit der jeweils gültigen arbeitsrechtlichen Regelung.


1.Eine Mitarbeiterin genießt Kündigungsschutz bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs.

Mutterschutzgesetz?

2.Eine betriebsbedingte Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

3.Ein Azubi kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit aus wichtigem Grund kündigen.

4.Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam.

5.Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der IT-Branche beträgt 37,5 Stunden.

6.Wählbar zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sind grundsätzlich alle Arbeit-nehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Oder wie ist das ganze gemeint?
Frage von zinerva (ehem. Mitglied) | am 04.10.2012 - 14:23


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Antwort von matata | 04.10.2012 - 14:29
Das kannst du ganz einfach herausfinden:


Markiere diese Behauptungen eine nach der andern und suche mit Google den betreffenden Text. Das führt dich genau zur gesuchten Regelung im Arbeitsrecht.
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Antwort von zinerva (ehem. Mitglied) | 04.10.2012 - 19:26
Das erklärt mir nicht was die da überhaupt von mir wollen. Ein Beispiel wäre nett. Ist das falsch mit dem Mutterschutz?


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Antwort von cleosulz | 04.10.2012 - 19:57
Du sollt beschreiben,in welchem Gesetz z. B. der Kündigungsschutz für schwangere Mitarbeiterin nach der Entbindung geregelt wird.

Deine Vermutung: Mutterschutzgesetz ?

Zitat:
Nach § 9 Mutterschutzgesetz ist jede Kündigung, die gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ausgesprochen wird, unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Niederkunft bekannt war. Ausnahmsweise kann die nach Landesrecht zuständige Behörde in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, die Kündigung für zulässig erklären.

Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz werden als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 21). Das Mutterschutzgesetz gehört damit zum Nebenstrafrecht.

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Antwort von cleosulz | 04.10.2012 - 20:07
Zitat:
Der Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen, wenn er aufgrund seiner Unternehmerentscheidung beschlossen hat, Arbeitsplätze abzubauen oder seinen Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen. Dies erfordert regelmäßig eine vorherige Sozialauswahl unter den vergleichbaren Arbeitnehmern. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat eines Unternehmens werden insbesondere in Betrieben der Großindustrie, aber auch im öffentlichen Dienst, betriebsbedingte Kündigungen oft ausgeschlossen, z.T. abhängig von einer Mindestbeschäftigungsdauer der jeweiligen Mitarbeiter.


So - und nun schau mal nach dem Kündigungsschutzgesetz:

Wikipedia sagt dazu:

Zitat:
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz, das die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit („Dauerschuldverhältnissen“) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt (siehe auch Kündigungsschutz).


Hier ist zu beachten, dass es nicht für alle Betriebe / Arbeitnehmer gilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html

Sozial ungerechtfertigte Kündigungen werden in § 1 KSchG behandelt.
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Antwort von cleosulz | 04.10.2012 - 20:09
es gibt keine einzige arbeitsrechtliche Regelung (Arbeitsgesetz):

Trotz einiger Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts.
Regelungen finden sich daher zersplittert u. a. in folgenden Rechtsquellen[4]:

Europarecht (meist als Richtlinien)
Deutsche Gesetze:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) – insb. Art. 9 Abs. 3, Koalitionsfreiheit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insbes. §§ 611 ff. BGB, Dienstvertrag
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetze (PersVG - öffentlicher Dienst)
Tarifvertragsgesetz (TVG)
Mitbestimmungsgesetze (Montan-MitbestG, MitbestG und DrittelbG) regeln die Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat
Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Gewerbeordnung (GewO) - insbes. §§ 105ff. GewO
Handelsgesetzbuch (HGB) - insb. §§ 59ff. (Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Bundeselterngeldgesetz
Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Nachweisgesetz (NachwG)
Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Bildschirmarbeitsverordnung
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Viertes Buch Sozialgesetzbuch(SGB IV) - §8, §8a Geringfügige Beschäftigung
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) zusammen mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfGDV 2)
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Tarifverträge für Branchen sowie Einzelunternehmen
Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen (öffentlicher Dienst)
Einzelarbeitsverträge

nicht das so genannte Richterrecht, da dieses rechtlich nicht bindend und somit keine Rechtsquelle ist. Faktisch kommt dem Richterrecht aber eine große Bedeutung im Arbeitsrecht zu, speziell im gesetzlich völlig ungeregelten Arbeitskampfrecht.[5]

(Zur Rangordnung der unterschiedlichen Rechtsquellen vergleiche Günstigkeitsprinzip.)


Quelle: Wikipedia => Arbeitsrecht
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