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Theorieprüfung Führerschein Klasse B

Frage: Theorieprüfung Führerschein Klasse B
(3 Antworten)


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Hallo,


was ist leermasse, zulässige Gesamtmasse, tatsächliche Gesamtmasse/Gewicht und zulässige Anhängelast und tatsächliche Anhängelast?

Das verstehe ich nicht und kann sie auch nicht auseinanderhalten
Frage von Tudelu (ehem. Mitglied) | am 08.07.2012 - 10:30


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Antwort von matata | 08.07.2012 - 21:55
Was
sagt dein Theoriebuch? oder dein Fahrlehrer? Da bekommst du sicher Auskunft!
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Antwort von cleosulz | 08.07.2012 - 22:18
zulässige Gesamtmasse:


Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination.

tatsächlicher Gesamtmasse:

Das was das Auto (nebst Inhalt/Ladung) jetzt gerade wiegt = kann zulässig sein oder überladen.

Anhängerlast:

kannst du hier mal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger

Zitat:

Pkw-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

Es reicht der Führerschein der Klasse B aus. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges aber nicht überschreiten. Dies ist bei einachsigen ungebremsten Anhängern laut § 42 Abs. 2 StVZO „höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg“. Diese Anhänger verfügen meist nicht über eine eigene Bremse.

Pkw-Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen betragen. Die Anhängelast (also das Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich Stützlast) des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast.
Ausnahmen sind Geländewagen, hier darf die tatsächliche Anhängelast des Anhängers das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, jedoch auch nur maximal 3,5 t und maximal die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast betragen. Des Weiteren gibt es kleine Sattelauflieger, wie zum Beispiel einen Sprinter mit Sattelplatte, die 3,5 t zulässige GG haben und diese dürfen mit Druckluftbremse und einem Auflieger auch mit Führerscheinklasse BE gefahren werden. Das zulässige GG der Kombination kann bis zu 11,99 Tonnen betragen.

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Antwort von cleosulz | 08.07.2012 - 22:34
irgendwie sehr verwirrend.


http://de.wikipedia.org/wiki/Zuladung

Zitat:
Bei nichtgebremsten Anhängern (unter 750 kg maximalem Gesamtgewicht) darf das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige ungebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Hier gilt jedoch das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.

Nähere Details können § 42 StVZO entnehmen werden.


Gesamtgewicht des Anhängers:
Leergewicht + Ladung = Gesamtgewicht

zulässig ungebremste Zugmasse des Zufahrzeugs: ?


Andere Regelung gilt bei gebremsten Anhängern (über 750 kg)....s. obige Wiki-Seite
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