Privater autokauf/verkauf
Frage: Privater autokauf/verkauf(5 Antworten)
hey ich werde mir heute ein auto kaufen (technich ist alles einwandfrei würde geprüft von nem befreundeten mechatroniker und nem anderen freund der hobbymäßig sehr viel ahnung hat und ne eigene mini werkstatt besitzt) tüv und abgaßuntersuchung wurden vor 2-3 wochen erst gemacht und dank meinem verhandlungsgeschik habe ich es geschaft den kaufpreis um 900 euro zu drücken aber welche risiken bzw absicherungen habe ich wenn ich bei einem privaten verkäufer kaufe welche reglungen gelten einen kaufvertrag haben wir bereits aufgesetzt fehlen also nur noch die unterschriften (dies ist ne allgemeine frage da ich am auto nichts kritisieren kann und es wirklich für den preis ein schnäppchen ist) |
Frage von Tiggettos | am 12.06.2012 - 13:52 |
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 12.06.2012 - 13:54 |
Gar keine. |
Antwort von glubber202 | 12.06.2012 - 16:20 |
Das ist so nicht richtig. Ein sog. Haftungsausschluss, auf den du wohl anspielst (gekauft wie gesehen"), sind unwirksam, wenn der Verkäufer den Mangel "arglistig verschwiegen" hat, oder er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, § 444 BGB. In diesem Sinne ... kannst du den Vertrag anfechten, wenn du beweisen kannst, dass ein Mangel vorliegt, der bei Gefahrenübergang schon vorlag und vom Verkäufer mit der gebotenen Sorgfalt hätte erkannt werden können. hört sich kompliziert an, ist es auch. grundsätzlich wird es Beweisschwierigkeiten geben ... deswegen, guuuut checken, dann kaufen ... oder aufs Glück vertrauen ;-) |
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 12.06.2012 - 16:22 |
Zitat: In diesem Fall ist es so aber richtig. Da ein Fachmann alles gecheckt hat und es gut aussieht, sollte man allfällige Màngel gesehen haben. Bei einer Anfechtung des Vertrages kann ich dir jetzt schon sagen, dass du verlieren wirst. |
Antwort von glubber202 | 12.06.2012 - 16:27 |
mutige Behauptung ;-) ich würde nicht soweit gehen, dass man einen Prozess gewinnen würde ... würde ihn aber auch nicht sofort als "verloren" anprangern :-) Es gibt laut Sachverhalt keinerlei vertragliche Beziehungen zwischen "Fachmann" und "Verkäufer" ... jede Leistung des Fachmanns ist weder schriftliche, noch vertraglich belegt ... und der Käufer wäre janun äußerst blöde dem Verkäufer das Urteil des Fachmannes mitzuzeilen. Des weiteren kann der Verkäufer sich nicht dadruch entlasten, dass ein Fachmann einen ihm bekannten Mangel nicht erkannt hat, das würde höchstens auf eine ausgeprägte Arglist schließen lassen :-) |
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 12.06.2012 - 16:42 |
Zitat: Im Zweifel für den Angeklagten, was der Fall wäre, was gleich kommt mit einem verlorenen Prozess. Lose-Lose Situation. |
68 ähnliche Fragen im Forum:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Smalltalk- Sachziel eines Automobilherstellers. (1 Antworten)
- Afrika: Verkauf von Milchpulver in Burkina Faso? (4 Antworten)
- Autokauf (3 Antworten)
- BIP (2 Antworten)
- Ist meine Einleitung einer Erörterung gut ? (1 Antworten)
- Ethik im Beruf <---> Ethik im Privatleben (2 Antworten)
- mehr ...
ÄHNLICHE FRAGEN:
- Sachziel eines Automobilherstellers.Was sind die Sachziele eines Automobilherstellers?` a) herstellung von kraftfahrzeugen b) verkauf und finanzierung von ..
- Afrika: Verkauf von Milchpulver in Burkina Faso?Welche auswirkungen dwr verkauf von milchpulver in burkuna faso hat
- AutokaufDarf man, wenn man noch in der Ausbildung ist, schon ein Auto auf Raten kaufen?
- BIPBIP= C+I+A+NX Konsum/privater Verbrauch (C) Investitionen(I) Staatsausgaben(A) Nettoexporte(NX) kann mir das einer ..
- Ist meine Einleitung einer Erörterung gut ?Hallo, ich schreibe gerade eine Eröterung. Ich war krank und bin mir deswegen unsicher ob diese Einleitung in einer ..
- Ethik im Beruf <---> Ethik im PrivatlebenWas spricht für bzw. gegen eine Trennung beruflicher und privater Ethik?
- mehr ...