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Schule - Pflichtveranstaltung sonntags - erlaubt!?

Frage: Schule - Pflichtveranstaltung sonntags - erlaubt!?
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In meiner Stadt gibt es einen Lauf ausgerichtet von einer Bank, bei welchem man 3/5 oder 10 km laufen kann! Meine Schule hat die Teilnahme an diesem Lauf als verpflichtend gemacht und festgelegt das männliche Schüler mind.
5 km laufen müssen! Dieser Lauf findet an einem Sonntag statt! Die Schule bekommt pro teilnehmendem Schüler 5 € und die Schule, welche die meisten Läufer stellt, bekommt eine Prämie! Der Verdacht besteht, dass die Schule es nur als Pflichtveranstaltung festgelegt hat, um die Teilnehmerzahl möglichst hoch zu bekommen und die Prämie abzustauben!

Aber dieses Gerücht mal außer Acht gelassen: Kann die Schule die Teilnahme an diesem Lauf an einem Sonntag verpflichtend machen und festlegen das männliche Teilnehmer mind. 5 km laufen müssen?
Frage von SchiedsrichterMG (ehem. Mitglied) | am 03.06.2012 - 16:49


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Antwort von cleosulz | 03.06.2012 - 16:59
Pflichtveranstaltung - ja.
Vorschreiben,
dass du da 5 km laufen musst - nein.

Antwort kommt aus dem hohlen (=> leeren!) Bauch heraus.

Aber:
Freu dich doch, wenn deine Schule Kohle einnimmt. Schön, wenn sie das dann für schulische Zwecke einsetzt, wie z. B. Schulfete oder Schülerparty.

Wenn du keine Lust hast, dich mit deiner Schule zu identifizieren, dann nimm einen 5-Euro-Schein und kaufe dich von der Verpflichtung frei.

Wenn du es ganz genau wissen willst:
Schulgesetz + Bundesland + Schulart = googeln
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Antwort von cleosulz | 03.06.2012 - 17:07
Das Schul-Ministerium ruft zur Teilnahme an Wandertagen auf.

Da wirst du dich vor einem 5-km-Lauf doch nicht drücken wollen? ;)

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schueler/Wettbewerbe/schulische_Wettbewerbe/Bundeswettbewerbe/Mitwandern_und_gewinnen/index.html
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Antwort von SchiedsrichterMG (ehem. Mitglied) | 03.06.2012 - 17:12
Vielen Dank für diese aufschlussreiche und schnelle Antwort :)
Nein möchte mich natürlich nicht davor drücken, nur habe an dem Sonntag ein Fußballturnier zu pfeifen, bei welchem ich sogar deutlich mehr als 5 km laufen würde, und ich würde Geld verdienen, ich fragte nur, weil ich lieber zum Turnier gegangen wäre :(
Und zu deinen Aussagen über die Verwendung des Geldes meiner Schule äußer ich mich lieber nicht :D


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Antwort von cleosulz | 03.06.2012 - 17:13
Rennen eigentlich auch eure Lehrer mit?

http://www.lehrerforen.de/index.php?page=Thread&threadID=30171

Da haben sich nämlich auch einige gefragt, ob die Teilnahme an einem Stadtfest wohl "angeordnete Arbeitszeit" ist oder nicht. ^^

Frag doch einfach bei deinem Direx nach, auf welchem rechtlichen Gesichtspunkt diese Anordnung denn erfolgte.

Und wenn du mit der Antwort nicht zufrieden bist.
Man kann das Schulamt auch anrufen und dort höflich nachfragen, wie denn die Rechtslage aussieht, ohne seinen Schulleiter anzuschwärzen.

Unter dem Gesichtspunkt:
Man(n)/Frau ist ja nicht unbedingt rechthaberisch, aber wissen möchte man es schließlich doch ^^.

.... und: Ich wünsch dir dann einen guten Lauf und eine "ordentliche" Zeit für die 5 km.
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Antwort von cleosulz | 03.06.2012 - 17:17
Also:
Wenn du 18 bist, an dem Sonntag bereits ein Fußballspiel zu pfeifen hast (für das du doch sicher bereits eingeteilt bist), dann schreib dir doch eine Entschuldigung.

Und damit man sieht "wie furchtbar" das für dich ist, dass die Schule wegen dir jetzt keine 5 EUR eingenommen hat, spendier das Geld doch in die Klassenkasse (da weist du dann vielleicht eher, was damit passiert ... = Abschlussparty, Grillfete ...?).

Es gibt ja immer die Möglichkeit, dass man sich für sein Fehlen /Nichtteilnahme entschuldigt.
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Antwort von SchiedsrichterMG (ehem. Mitglied) | 03.06.2012 - 17:20
Als ob Lehrer (= faul!) mitlaufen :D
Werde ich machen :)
Danke :)
Ich werde mir etwas überlegen :P danke für deine umfangreiche, qualitativ hochwertige Antwort!


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Antwort von Simon204 | 11.12.2014 - 16:06
Kirchliche Veranstaltungen nach Nr. I der Anlage. Die Bestimmung des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in der Fassung vom 28. November 1970 (GBl. 1971 S. 1), nach der Schüler an den kirchlichen Feiertagen ihres Bekenntnisses das Recht haben, zum Besuch des Gottesdienstes dem Unterricht fernzubleiben, bleibt unberührt.   

Vom Schulgesetz ^^

Allerdings : (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen

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